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   VGH Bayern, 12.02.2014 - 10 ZB 11.2156   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3186
VGH Bayern, 12.02.2014 - 10 ZB 11.2156 (https://dejure.org/2014,3186)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.02.2014 - 10 ZB 11.2156 (https://dejure.org/2014,3186)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 10 ZB 11.2156 (https://dejure.org/2014,3186)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; ernstliche Zweifel; Erlöschen der bisherigen Aufenthaltstitels; Ausreise aus nicht vorübergehendem Grund; Internatsaufenthalt im Ausland; Divergenz

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 4, § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, § 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AuslG, § 32 Abs. 2, § 34 Abs. 1, § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AufenthG
    Ausländerrecht: Schulbesuch im Ausland kann zum Erlöschen des Aufenthaltstitels führen | Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; Ernstliche Zweifel; Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis; Ausreise aus nicht vorübergehendem Grund; Internatsaufenthalt im Ausland; Divergenz

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 07.12.2011 - 1 C 15.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2014 - 10 ZB 11.2156
    Eine abstrakte Zeitspanne, bei deren Überschreitung stets von einem nicht mehr vorübergehenden Grund auszugehen wäre, lässt sich aber nicht benennen (vgl. BVerwG, U.v.11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16).

    Abgesehen davon, dass es sich bei der Entscheidung darüber, ob die Ausreise aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund erfolgt ist, jeweils um eine Einzelfallentscheidung handelt, bei der alle objektiven Umstände des jeweiligen Falles zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16), unterschied sich der vom Kläger in Bezug genommene Fall (…vgl. BayVGH, B.v. 22.10.1998 - 10 CS 98.1692 - juris Rn. 2), in dem der Verwaltungsgerichtshof im Rahmen einer Eilentscheidung eine Ausreise zu einem seiner Natur nach nur vorübergehenden Grund angenommen hat, wesentlich von dem hier vorliegenden.

  • VGH Bayern, 22.10.1998 - 10 CS 98.1692
    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2014 - 10 ZB 11.2156
    Abgesehen davon, dass es sich bei der Entscheidung darüber, ob die Ausreise aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund erfolgt ist, jeweils um eine Einzelfallentscheidung handelt, bei der alle objektiven Umstände des jeweiligen Falles zu berücksichtigen sind (…vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16), unterschied sich der vom Kläger in Bezug genommene Fall (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.1998 - 10 CS 98.1692 - juris Rn. 2), in dem der Verwaltungsgerichtshof im Rahmen einer Eilentscheidung eine Ausreise zu einem seiner Natur nach nur vorübergehenden Grund angenommen hat, wesentlich von dem hier vorliegenden.

    Rn. 14 Zwar macht der Kläger geltend, die Feststellung des Verwaltungsgerichts, er habe das Bundesgebiet aus einem seiner Natur nach nicht nur vorübergehenden Grund verlassen, stehe ebenso im Widerspruch zum Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Oktober 1998 (10 CS 98.1692) wie die Ausführungen des Verwaltungsgerichts, dass der Zweck des Internatsaufenthalts des Klägers in der Türkei sich nicht auf einen überschaubaren Zeitraum beziehe, sondern auf unabsehbare Zeit ausgerichtet sei.

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2014 - 10 ZB 11.2156
    Rn. 3 I. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen könnten, lägen nur vor, wenn der Kläger einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 135.88

    Verlassen des Bundesgebietes - Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2014 - 10 ZB 11.2156
    Auch wenn der Ausländer das Bundesgebiet wegen eines begrenzten Zwecks verlässt, ist demgemäß der Grund der Ausreise seiner Natur nach nicht lediglich vorübergehend, wenn sich der Zweck nicht auf einen überschaubaren Zeitraum bezieht, sondern langfristig und zeitlich völlig unbestimmt, also auf unabsehbare Zeit ausgerichtet ist (vgl. BVerwG, v. 30.12.1988 - 1 B 135/88 - juris Rn. 8 zum damaligen mit § 44 Abs. 1 Nr. 2 AuslG und § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG wörtlich übereinstimmenden § 9 Abs. 1 Nr. 3 AuslG).
  • VGH Bayern, 02.11.2010 - 10 B 09.1771

    Rücknahme von Aufenthaltserlaubnissen ermessensfehlerhaft; kein Erlöschen der …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2014 - 10 ZB 11.2156
    Gleiches gilt, soweit der Verwaltungsgerichtshof die Ausreise aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund in einem Fall verneint hat, in dem der Kläger von Anfang an vorhatte, die letzten beiden Schuljahre bis zum Abitur im Sudan zu absolvieren, und sich zu diesem Zweck ausschließlich zu den Unterrichtszeiten im Sudan und im Übrigen bei seinen Eltern im Bundesgebiet aufhielt (vgl. BayVGH, B.v. 2.11.2010 - 10 B 09.1771 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 27.05.2013 - 10 ZB 11.41

    Ausweisung; Divergenzrüge; ernstliche Zweifel; schwerwiegende Gründe; …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2014 - 10 ZB 11.2156
    Denn der Kläger zeigt nicht auf, dass ein in dem angefochtenen Urteil aufgestellter Rechts- oder Tatsachensatz zu einem dieselbe Rechtsvorschrift betreffenden tragenden Rechts- oder Tatsachensatz in der Entscheidung eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte im Widerspruch steht (…vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2013 - 10 ZB 11.2349 - juris Rn. 6; B.v. 27.5.2013 - 10 ZB 11.41 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80

    Rn. 12 Grundsätzlich können Aufenthalte zur Ableistung der Wehrpflicht oder der Absolvierung von zeitlich begrenzten Ausbildungsabschnitten während der Schul- oder Berufsausbildung als ihrer Natur nach vorübergehende Gründe für Auslandsaufenthalte anzusehen sein (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.2012 - 1 C 15/11 - NVwZ-RR 2013, 338; BayVGH, B.v. 12.2.2014 - 10 ZB 11.2156 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung - Erlöschen eines …

    Grundsätzlich können Aufenthalte während der Schul- oder Berufsausbildung als ihrer Natur nach vorübergehende Gründe für Auslandsaufenthalte anzusehen sein, solange nur ein zeitlich begrenzter Ausbildungsabschnitt, nicht aber die Ausbildung insgesamt ins Ausland verlagert wird (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2014 -10 ZB 11.2156 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG München, 02.07.2015 - M 10 K 14.636

    Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Als ihrer Natur nach vorübergehende Gründe für Auslandsaufenthalte können danach etwa Urlaubsreisen oder beruflich veranlasste Aufenthalte von ähnlicher Dauer anzusehen sein, ebenso Aufenthalte zur vorübergehenden Pflege von Angehörigen, zur Ableistung der Wehrpflicht oder Aufenthalte während der Schul- oder Berufsausbildung, die nur zeitlich begrenzte Ausbildungsabschnitte, nicht aber die Ausbildung insgesamt ins Ausland verlagern (…BVerwG, U. v. 30.4.2009 - 1 C 6.08 - juris Rn. 21;… B. v. 30.12.1988 - 1 B 135/88 - juris Rn. 6;… OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 28.9.2010 - 11 B 14.10 - juris Rn. 19; BayVGH, B. v. 12.2.2014 - 10 ZB 11.2156 - juris Rn. 8).

    Jedenfalls erlischt der Aufenthaltstitel nach dieser Vorschrift, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass der Betreffende seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert hat (…vgl. BVerwG, U. v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B. v. 12.2.2014 - 10 ZB 11.2156 - juris Rn. 8).

  • VG Würzburg, 20.02.2015 - W 7 S 14.1361

    Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis; nicht nur vorübergehende Ausreise; …

    Eine abstrakte Zeitspanne, bei deren Überschreitung stets von einem nicht mehr vorübergehenden Grund auszugehen wäre, lässt sich aber nicht benennen (…vgl. nur BVerwG, U.v.11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 12.2.2014 - 10 ZB 11.2156 - juris Rn. 8;… Bauer in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl. 2013, § 51 AufenthG Rn. 11 m.w.N.).

    Auch wenn der Ausländer das Bundesgebiet wegen eines begrenzten Zwecks verlässt, ist demgemäß der Grund der Ausreise seiner Natur nach nicht lediglich vorübergehend, wenn sich der Zweck nicht auf einen überschaubaren Zeitraum bezieht, sondern langfristig und zeitlich völlig unbestimmt, also auf unabsehbare Zeit ausgerichtet ist (…vgl. BVerwG, v. 30.12.1988 - 1 B 135/88 - juris Rn. 8 zum damaligen mit § 44 Abs. 1 Nr. 2 AuslG und § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG wörtlich übereinstimmenden § 9 Abs. 1 Nr. 3 AuslG; BayVGH, B.v. 12.2.2014 - 10 ZB 11.2156 - juris Rn. 8).

  • VG München, 07.09.2020 - M 24 K 19.5196

    Auslandsaufenthalt wegen Entziehung der strafrechtlichen Ahndung nicht nur …

    Rn. 34 Grundsätzlich können dabei Aufenthalte zur Ableistung der Wehrpflicht als ihrer Natur nach vorübergehende Gründe für Auslandsaufenthalte anzusehen sein (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15/11 - NVwZ-RR 2013, 338; BayVGH, B.v. 12.2.2014 - 10 ZB 11.2156 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 14.04.2015 - 10 ZB 14.2534

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen; …

    Dagegen genügt es nicht, eine bloß fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung derartiger Rechtssätze aufzuzeigen (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2014 - 10 ZB 11.2156 - juris Rn. 13;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 73 m.w.N.).
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