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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.01.2014 - 10 ZB 12.957   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,631
VGH Bayern, 10.01.2014 - 10 ZB 12.957 (https://dejure.org/2014,631)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.01.2014 - 10 ZB 12.957 (https://dejure.org/2014,631)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Januar 2014 - 10 ZB 12.957 (https://dejure.org/2014,631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Darlegungspflicht im Zulassungsverfahren; Vorbringen nach Ablauf der Frist für die Zulassungsbegründung; Ausweisung; Verwurzelung; Wiederholungsgefahr

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2014 - 10 ZB 12.957
    Rn. 5 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils bestehen dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2014 - 10 ZB 12.957
    Rn. 13 Geht man mit dem Bundesverwaltungsgericht (B.v. 15.12.2003 - 7 AV 2/03 - juris Rn. 11) davon aus, dass Rechtsänderungen nur dann im Zulassungsverfahren berücksichtigt werden können, wenn auf ihren (womöglich zukünftigen) Eintritt bereits vor Ablauf der Zulassungsbegründungsfrist hingewiesen worden ist, so scheitert eine Zulassung der Berufung beim Kläger bereits daran, dass er bis zum maßgeblichen Zeitpunkt (4. Juni 2012) nicht den bevorstehenden Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union und eine gegebenenfalls daraus resultierende andere Beurteilung der Ausweisungsentscheidung als weitere Begründung seines Zulassungsantrags vorgebracht hat.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2014 - 1 L 55/10

    Auswirkungen nachträglicher Rechtsänderungen auf kommunale Beitragssatzung

    Deswegen kann eine Rechtsänderung, die erst nach dem Ablauf der Begründungsfrist eintritt, auch nicht erstmals als neuer Zulassungsgrund geltend gemacht werden (so OVG NRW, Beschl. v. 17.10.2011 - 1 A 1731/08 -, juris; siehe auch BayVGH, Beschl. v. 10.01.2014 - 10 ZB 12.957 -, juris).
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