Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 ZB 14.345 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlöschen einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis durch Ausreise und Begründung eines neuen Wohnsitzes im Ausland (hier: Türkei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlöschen einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis durch Ausreise und Begründung eines neuen Wohnsitzes im Ausland (hier: Türkei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 28.11.2013 - M 12 K 13.3122
- VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 ZB 14.345
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 07.12.2011 - 1 C 15.11
Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 ZB 14.345
Ob der Kläger sein so verstandenes Klageziel effektiv und umfassend allein durch Anfechtung (§ 42 Abs. 1 1. Alt. VwGO) der ausdrücklichen, in einem förmlichen Bescheid (auch im Tenor) erfolgten behördlichen Feststellung des Erlöschens des Aufenthaltstitels, der ungeachtet des schon kraft Gesetzes (§ 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG) eintretenden Erlöschens nach dem hier maßgeblichen Empfängerhorizont Regelungswirkung zukommt und die daher als feststellender Verwaltungsakt im Sinne von Art. 35 Satz 1 BayVwVfG anzusehen ist (…vgl. dazu Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar AufenthG, Stand: Juli 2014, II - § 51 Rn. 20;… allgemein zu feststellenden Verwaltungsakten: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 35 Rn. 24 ff.), erreichen kann, oder daneben mit der Feststellungsklage (§ 43 Abs. 1 VwGO) eine positive gerichtliche Feststellung des Fortbestehens seines unbefristeten Aufenthaltstitels beanspruchen kann (…zum Verhältnis von Anfechtungs- und Feststellungsklage in Bezug auf feststellende Verwaltungsakte vgl. Möstl in BeckOK VwGO, § 43 Rn. 14 sowie Pietzcker in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 2014, § 43 Rn. 47 jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 11.12.2011 - 1 C 15.11 - juris Rn. 18), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung entscheidend auf den Zweck der Ausreise und des Aufenthalts des Klägers in der Türkei abgestellt (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16;… BayVGH, B.v. 17.12.2013 - 10 ZB 12.2741 - juris Rn. 8 ff.;… U.v. 25.7.2011 - 19 B 10.2547 - juris Rn. 33 jeweils m.w.N.) und zutreffend anhand objektiver Umstände bestimmt, dass es sich dabei nicht nur um einen vorübergehenden Grund gehandelt hat.
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 ZB 14.345
Die geltend gemachten ernstlichen Zweifel bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11). - BVerwG, 17.01.2012 - 1 C 1.11
Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltstitel; Ausreise; freiwillige Ausreise; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 ZB 14.345
Eine solche staatlich veranlasste Ausreise fällt im Übrigen auch nicht unter den Begriff der Ausreise in § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AufenthG (vgl. BVerwG, U.v. 17.1.2012 - 1 C 1.11 - juris Ls.).
- VGH Bayern, 16.12.2014 - 10 ZB 14.1741
Eine Verpflichtung des Gerichts, die mündliche Verhandlung zu vertagen anstatt …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 ZB 14.345
Soweit der Kläger darauf verweist, es gehe hier um die "rechtliche Einordnung eines eher ungewöhnlichen Sachverhalts", fehlt es schon an Ausführungen dazu, welche aufgeworfenen Rechtsfragen der Kläger als besonders schwierig ansieht, und Darlegungen, mit denen er den Schwierigkeitsgrad dieser Rechtsfragen plausibel macht (vgl. BayVGH, B.v. 16.12.2014 - 10 ZB 14.1741 - juris Rn. 27 m.w. Rspr- nachweisen). - VGH Bayern, 12.03.2013 - 10 CE 12.2697
Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 ZB 14.345
Im Übrigen betrifft die vom Kläger angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 12. März 2013 (10 CE 12.2697, 10 C 12.2700 - juris) den Fall der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. der Unzumutbarkeit der Abschiebung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden und damit einen völlig anders gelagerten Sachverhalt. - VGH Bayern, 25.07.2011 - 19 B 10.2547
Erlöschen des Aufenthaltsrechts (verneint); Ausreise aus einem seiner Natur nach …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 ZB 14.345
Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung entscheidend auf den Zweck der Ausreise und des Aufenthalts des Klägers in der Türkei abgestellt (…vgl. z.B. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16;… BayVGH, B.v. 17.12.2013 - 10 ZB 12.2741 - juris Rn. 8 ff.; U.v. 25.7.2011 - 19 B 10.2547 - juris Rn. 33 jeweils m.w.N.) und zutreffend anhand objektiver Umstände bestimmt, dass es sich dabei nicht nur um einen vorübergehenden Grund gehandelt hat. - VGH Bayern, 13.05.2014 - 10 ZB 12.1095
Ausweisung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Adoption nach den …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 ZB 14.345
Rn. 20 Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (stRspr; vgl. etwa BayVGH, B.v. 13.5.2014 - 10 ZB 12.1095 - juris Rn. 11 m.w.N.). - VGH Bayern, 25.07.2014 - 10 ZB 14.633
Zwingende Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; Kind mit deutscher …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 ZB 14.345
Die divergierenden Rechtssätze sind einander so gegenüber zu stellen, dass die Abweichung erkennbar wird (vgl. BayVGH, B.v. 25.7.2014 - 10 ZB 14.633 - juris Rn. 15 m.w.N.). - VGH Bayern, 17.12.2013 - 10 ZB 12.2741
Erledigung der Hauptsache; Prozesskostenhilfe; Erlöschen einer …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 ZB 14.345
Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung entscheidend auf den Zweck der Ausreise und des Aufenthalts des Klägers in der Türkei abgestellt (…vgl. z.B. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 17.12.2013 - 10 ZB 12.2741 - juris Rn. 8 ff.;… U.v. 25.7.2011 - 19 B 10.2547 - juris Rn. 33 jeweils m.w.N.) und zutreffend anhand objektiver Umstände bestimmt, dass es sich dabei nicht nur um einen vorübergehenden Grund gehandelt hat.
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 11 S 714/15
Feststellung des Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Begriff der Einreise; …
Mit der Entscheidung über die Anfechtungsklage wird der Streit zwischen den Beteiligten beigelegt, ob die Niederlassungserlaubnis kraft Gesetzes erloschen ist; einer (zusätzlichen) Feststellungsklage, dass dieser Aufenthaltstitel fortbesteht, bedarf es nicht (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 18.02.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 05.04.2016 - 10 B 16.165
Erlöschen eine Niederlassungserlaubnis
Mangels eines entsprechenden feststellenden Verwaltungsaktes der Beklagten (zur ausländerbehördlichen förmlichen Feststellung des Erlöschens eines Aufenthaltstitels kraft Gesetzes vgl. BayVGH, B. v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 6 sowie VGH BW, U. v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 30) konnte der Kläger seine Rechte auch nicht durch Gestaltungsklage verfolgen (§ 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO).Bei der Beurteilung, ob er aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausgereist ist, sind nach ständiger Rechtsprechung neben der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts alle objektiven Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, während es auf den inneren Willen des Ausländers - insbesondere auf seine Planung der späteren Rückkehr nach Deutschland - nicht allein ankommen kann (…vgl. BVerwG, U. v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B. v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 9 sowie B. v. 4.1.2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 6;… VGH BW, U. v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 43 jeweils m. w. N.).
- VGH Bayern, 04.01.2016 - 10 ZB 13.2431
Erlöschen eines assotiationsrechtlichen Aufenthaltsrechts
Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung entscheidend auf den Zweck der Ausreise und des Aufenthalts des Klägers in der Türkei abgestellt (…vgl. z. B. BVerwG, U. v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B. v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 9;… U. v. 25.7.2011 - 19 B 10.2547 - juris Rn. 33 jeweils m. w. N.) und zutreffend anhand objektiver Umstände bestimmt, dass es sich dabei unabhängig davon, ob sich der Kläger (auch) seine Rentenversicherungsbeiträge hat ausbezahlen lassen, nicht nur um einen vorübergehenden Grund gehandelt hat.Bei einem einmal eingetretenen Erlöschen des Aufenthaltstitels infolge einer auf Dauer angelegten Ausreise bleibt es im Übrigen auch, wenn der Ausländer nach der nicht nur vorübergehenden Ausreise später seine Absicht ändert und wieder in das Bundesgebiet zurückkehrt (vgl. BayVGH, B. v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 10;… Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar AufenthG, Stand: Mai 2014, II - § 51 Rn. 51).
Rn. 13 Denn dieser Zulassungsgrund ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und dargelegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (st. Rspr.; vgl. etwa BayVGH, B. v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 20;… B. v. 18.7.2015 - 10 ZB 15.463 - juris Rn. 15).
Die divergierenden Rechtssätze sind einander so gegenüberzustellen, dass die Abweichung erkennbar wird (st. Rspr.; vgl. etwa BayVGH, B. v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 22).
- VG Aachen, 09.12.2021 - 8 K 204/19
Reiseausweis für Flüchtlinge; Genfer Flüchtlingskonvention; Rückwirkende …
Rn. 257 Vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 20. November 1990 - 1 C 8.89 -, juris, Rn. 16 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. November 2015 - 11 S 714/15 -, juris, Rn. 28; BayVGH, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 10 ZB 14.345 -, juris, Rn. 6; Fleuß, in Kluth/Heusch: BeckOK Ausländerrecht, 30. Edition, Stand: 1. Juli 2021, § 51 AufenthG Rn. 5,.Rn. 283 Vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 1 C 15.11 -, juris, Rn. 16; BayVGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2015 - 10 ZB 14.345 - , juris, Rn. 9 und vom 4. Januar 2016 - 10 ZB 13.2431 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. November 2015 - 11 S 714/15 - juris, Rn. 43; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20. Januar 2020 - 13 ME 348/19 -, juris, Rn. 10; VG Aachen, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 8 K 1767/15 -, n.v., S. 3 des Abdrucks.
- VG München, 29.07.2016 - M 9 E 16.2367
Erlöschen des Aufenthaltstitels wegen Verlagerung des Lebensmittelpunktes ins …
Entscheidend sind damit der Zweck der Ausreise und des Aufenthalts der Antragstellerin in Norwegen und die Prüfung des nicht nur vorübergehenden Grundes anhand objektiver Umstände (BayVGH, B.v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 9).Rn. 19 Eine etwaige subjektive - von Anfang an bestehende oder später gefasste - Absicht der Antragstellerin, nach Deutschland zurückkehren zu wollen, wäre bei alledem unbeachtlich, da sie sich nicht in objektiv nachprüfbaren Indizien manifestiert hat (BayVGH, B.v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 9).
Die Antragstellerin ist diesbezüglich auch den in ihrem eigenen Interesse bestehenden Mitwirkungsobliegenheiten nicht nachgekommen (BayVGH, B.v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 12).
- VG Ansbach, 20.06.2023 - AN 11 K 22.01693
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis kraft Gesetzes, Bescheinigung
Hinsichtlich der begehrten Aufhebung der getroffenen Feststellung des Erlöschens der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (fortgeltend als Niederlassungserlaubnis gemäß § 101 Abs. 1 Satz 2 AufenthG) des Klägers beruft sich die Beklagte vorliegend nicht lediglich auf die kraft Gesetzes eingetretene Rechtslage, sondern erließ vielmehr den förmlichen Bescheid vom 6. Juli 2022, der in Ziffer 1 die vorgenannte behördliche Feststellung beinhaltet (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 6).Unschädlich sind danach lediglich Auslandsaufenthalte wie etwa Urlaubsreisen, beruflich veranlasste Aufenthalte von ähnlicher Dauer, Aufenthalte zur vorübergehenden Pflege von Angehörigen, zur Ableistung der Wehrpflicht oder Aufenthalte während der Schuloder Berufsausbildung, die nur zeitlich begrenzte Ausbildungsabschnitte umfassen, nicht aber die Ausbildung insgesamt ins Ausland verlagern (…vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - NVwZ-RR 2013, 338, juris Rn. 16;… BayVGH, B.v. 13.3.2023 - 10 CE 22.1941 - juris Rn. 6;… B.v. 17.12.2021 - 19 ZB 21.450 - juris Rn. 24;… B.v. 25.8.2021 - 10 ZB 21.1582 - juris Rn. 16;… U.v. 5.4.2016 - 10 B 16.165 - juris Rn. 22; B.v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 9 sowie B.v. 4.1.2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).
Denn eine solche Rückkehrabsicht ist nur zu berücksichtigen, wenn sie bereits im Zeitpunkt der Ausreise in objektiv nachprüfbarer Weise zum Ausdruck gelangt (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 9;… Fleuß a.a.O. Rn. 34); dies ist vorliegend nicht der Fall.
- VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706
Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung - Erlöschen eines …
Rn. 21 Der Zulassungsgrund der zulässigen Bedeutung ist nur den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (stRspr; vgl. etwa BayVGH, B.v. 18.2.2015, 10 ZB 14.345 - juris Rn. 20 m.w.N.). - VGH Bayern, 25.08.2021 - 10 ZB 21.1582
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis durch dauerhafte Ausreise
Bei der Beurteilung, ob er aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausgereist ist, sind nach ständiger Rechtsprechung neben der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts alle objektiven Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, während es auf den inneren Willen des Ausländers - insbesondere auf seine Planung der späteren Rückkehr nach Deutschland - nicht allein ankommen kann (…vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16;… BayVGH, U.v. 5.4.2016 - 10 B 16.165 - juris Rn. 22; B.v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 9 sowie B.v. 4.1.2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 6;… VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 43 jeweils m.w.N.). - VG Aachen, 03.04.2023 - 8 L 847/22
Abschiebungsandrohung; Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis; Erlöschen eines …
Rn. 27 Vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 1 C 15.11 -, juris, Rn. 16; BayVGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2015 - 10 ZB 14.345 -, juris, Rn. 9 und vom 4. Januar 2016 - 10 ZB 13.2431 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. November 2015 - 11 S 714/15 - juris, Rn. 43; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20. Januar 2020 - 13 ME 348/19 -, juris, Rn. 10; VG Aachen, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 8 K 1767/15 -, n.v., S. 3 des Abdrucks. - VGH Bayern, 08.07.2022 - 10 ZB 22.1379
Erlöschen eines Aufenthaltstitels wegen Ausreise in die Türkei aus einem nicht …
Unschädlich im Hinblick auf diese Vorschrift sind danach lediglich Auslandsaufenthalte, die nach ihrem Zweck typischerweise zeitlich begrenzt sind und die keine wesentliche Änderung der gewöhnlichen Lebensumstände in Deutschland mit sich bringen wie etwa Urlaubsreisen, beruflich veranlasste Aufenthalte von ähnlicher Dauer, Aufenthalte zur vorübergehenden Pflege von Angehörigen, zur Ableistung der Wehrpflicht oder Aufenthalte während der Schul- oder Berufsausbildung für zeitlich begrenzte Ausbildungsabschnitte (…vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16;… BayVGH, B.v. 25.8.2021 - 10 ZB 21.1582 - juris Rn. 16;… U.v. 5.4.2016 - 10 B 16.165 - juris Rn. 22; B.v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 9 sowie B.v. 4.1.2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 6;… VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 43 jeweils m.w.N.). - VG München, 07.04.2016 - M 12 K 15.3847
Erlöschen eines Aufenthaltstitels bei Ausreise aus einem nicht nur …
- VG Düsseldorf, 22.02.2021 - 2 K 6701/20
- VG Ansbach, 13.10.2022 - AN 11 K 21.01182
Zum Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis bei Ausreise aus einem seiner Natur …
- VG Ansbach, 31.03.2022 - AN 11 K 18.01701
Erfolglose Klage gegen die Feststellung des Erlöschens einer …
- VG München, 08.05.2018 - M 12 K 18.1107
Erlöschen der Niederlassungserlaubnis
- VG Ansbach, 04.02.2025 - AN 11 K 23.1821
Erfolglose Klage gegen die Feststellung des Erlöschens eines …
- VGH Bayern, 04.03.2015 - 10 ZB 15.124
Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Besondere Härte; Verzögerte …
- VGH Bayern, 18.04.2024 - 10 ZB 22.1340
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Feststellung des Nichterlöschens der …
- VGH Bayern, 16.04.2015 - 10 ZB 13.879
Unterschiedliche Gewichtung der persönlichen Interessen eines Ausländers im …
- VG München, 24.05.2018 - M 12 K 17.1760
Ausreise aus einem nicht nur vorübergehenden Grund
- VGH Bayern, 03.12.2015 - 10 ZB 13.2438
Erlöschen, Aufenthaltserlaubnis, Ausreise, Natur, Grund, Begründung, …
- VG München, 14.11.2019 - M 27 K 19.2377
Erlöschen der Niederlassungserlaubnis
- VG Ansbach, 17.03.2021 - AN 11 K 19.01796
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis nach mehrjährigem Auslandsaufenthalt
- OVG Sachsen, 04.11.2015 - 3 B 223/15
Aufenthaltstitel; Aufenthaltserlaubnis; Erlöschen; Versäumung der …
- VG Frankfurt/Main, 07.04.2016 - 10 K 347/15
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