Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.11.2016 - 10 ZB 16.81 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufungszulassungsverfahren; Darlegungserfordernis; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; Freiheitsstrafe; Cannabiskonsum; Wiederholungsgefahr; Gesamtabwägung; Ausweisungs- und Bleibeinteresse; Verhältnismäßigkeit
- rechtsportal.de
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Voraussetzung für die Ausweisung eines Ausländers; Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet; Gegenwärtiges Bestehen einer ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Voraussetzung für die Ausweisung eines Ausländers; Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet; Gegenwärtiges Bestehen einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 17.11.2015 - M 4 K 14.5085
- VGH Bayern, 16.11.2016 - 10 ZB 16.81
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2016 - 10 ZB 16.81
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils bestünden im Hinblick auf die Ausweisung nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11). - BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12
Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2016 - 10 ZB 16.81
Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisung ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Berufungsgerichts (vgl. z. B. BVerwG, U. v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 12), also hier der Entscheidung über den Zulassungsantrag. - VGH Bayern, 16.03.2016 - 10 ZB 15.2109
Berücksichtigung der Änderung der Rechtslage hinsichtlich des Ausweisungsrechts …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2016 - 10 ZB 16.81
Bei der insoweit zu treffenden Prognose sind - nicht anders als im Rahmen des bis 31. Dezember 2015 anwendbaren Ausweisungsrechts - die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 16.3.2016 - 10 ZB 15.2109 - juris). - VGH Bayern, 24.02.2016 - 10 ZB 15.2080
Ausweisung wegen Gewaltstraftaten
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2016 - 10 ZB 16.81
Die Änderung der Sach- und Rechtslage ist allerdings grundsätzlich nur in dem durch die Darlegung des Rechtsmittelführers vorgegebenen Prüfungsrahmen relevant (BayVGH, B. v. 24.2.2016 - 10 ZB 15.2080 - juris;… Seibert in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Aufl. 2014, § 124a Rn. 57).
- VGH Bayern, 20.02.2017 - 10 ZB 15.1804
Ausweisung wegen illegalen Aufenthalts bei vollziehbarer Ausreisepflicht
Die Änderung der Sach- und Rechtslage ist allerdings grundsätzlich nur in dem durch die Darlegung des Rechtsmittelführers vorgegebenen Prüfungsrahmen relevant (BayVGH, B.v. 16.11.2016 - 10 ZB 16.81 - juris Rn. 8 m.w.N.). - VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 ZB 16.186
Ausweisung eines nigerianischen Straftäters - Freiheitsstrafe wegen sexuellen …
Dabei sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (…vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2016 - 10 CS 16.2215 - juris Rn. 6; B.v. 16.11.2016 - 10 ZB 16.81 - juris Rn. 11; B.v. 16.3.2016 - 10 ZB 15.2109 - juris;… U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 31;… U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 33 m.w.N.). - VGH Bayern, 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388
Verbrauch eines Ausweisungsgrundes
Daraus geht aber nicht hervor, dass der Kläger zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über den Zulassungsantrag (…vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2019 - 10 ZB 18.1534 - juris Rn. 11;… B.v. 20.2.2017 - 10 ZB 15.1804 - juris Rn. 7; B.v. 16.11.2016 - 10 ZB 16.81 - juris Rn. 8 m.w.N.) das Umgangsrecht, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt, tatsächlich auch ausübt (…vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2016 - 10 B 13.1982 - juris Rn. 45;… B.v. 20.2.2017 - 10 ZB 15.1804 - juris Rn. 12;… B.v. 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636 - juris Rn. 38;… Tanneberger in BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, Stand 1.5.2018, § 55 Rn. 23;… Hailbronner, Ausländerrecht, Stand November 2018, § 55 Rn. 38).
- VG Augsburg, 11.07.2018 - Au 6 K 17.1539
Ausweisung eines irakischen Staatsangehörigen
Die Verhältnisse im Irak erschweren zwar den Aufbau eines neuen Lebens (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2016 - 10 ZB 16.81 - juris), führen allerdings nach Auffassung der Kammer vorliegend nicht zu einer Unverhältnismäßigkeit der Ausweisung. - VG München, 10.12.2020 - M 24 K 20.1583
Überwiegendes Ausweisungsinteresse bei schweren Körperverletzungs- und …
Dabei sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (…vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2016 - 10 CS 16.2215 - juris Rn. 6; B.v. 16.11.2016 - 10 ZB 16.81 - juris Rn. 11; B.v. 16.3.2016 - 10 ZB 15.2109 - juris). - VG München, 15.10.2020 - M 24 K 19.2646
Erfolglose Klage gegen Ausweisung nach Sexualdelikt
Dabei sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (…vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2016 - 10 CS 16.2215 - juris Rn. 6; B.v. 16.11.2016 - 10 ZB 16.81 - juris Rn. 11; B.v. 16.3.2016 - 10 ZB 15.2109 - juris).
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