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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.04.2020 - 10 ZB 18.2223   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11938
VGH Bayern, 06.04.2020 - 10 ZB 18.2223 (https://dejure.org/2020,11938)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.04.2020 - 10 ZB 18.2223 (https://dejure.org/2020,11938)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. April 2020 - 10 ZB 18.2223 (https://dejure.org/2020,11938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 06.07.2017 - 10 BV 16.1237

    Voraussetzungen für die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2020 - 10 ZB 18.2223
    Rn. 4 Das Verwaltungsgericht hat im Wesentlichen unter Anwendung der vom Senat in dem Urteil vom 6. Juli 2017 (10 BV 16.1237 - juris) dargelegten Grundsätze festgestellt, dass tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Klägerin zum maßgeblichen Zeitpunkt der Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichts am 11. April 2016 Bestrebungen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bayer. Verfassungsschutzgesetz vom 10. April 1997 (in der Fassung vom 22. Juli 2014 - im Folgenden: BayVSG a.F.) verfolgt habe.

    Dieser Verein (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 6.7.2017 - 10 BV 16.1237 - juris) habe ebenfalls enge personelle Verflechtungen mit der NPD.

    Eine Berichterstattung ist nach Art. 15 Satz 1 BayVSG a.F. nicht erst bei sicherem Vorliegen von Bestrebungen zulässig, sondern bereits bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte hierfür, die konkrete und in gewissem Umfang verdichtete Umstände als Tatsachenbasis voraussetzen (BayVGH, U.v. 6.7.2017 - 10 BV 16.1237 - juris Rn. 26;… BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1320 - juris Rn. 34 ff.; jeweils m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats können auch Äußerungen oder Publikationen, die vor dem jeweiligen Berichtszeitraum gemacht bzw. veröffentlicht worden sind, Anhaltspunkte für eine Berichterstattung in einem späteren Jahr sein (vgl. BayVGH, U.v. 6.7.2017 - 10 BV 16.1237 - juris Rn. 30;… BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1320 - juris Rn. 47).

    Rn. 14 Die verfassungsfeindlichen Bestrebungen des Vereins Midgard e.V. sind nicht erst seit dem Urteil des Senats vom 6. Juli 2017 (10 BV 16.1237 - juris) bekannt.

    Im Übrigen sind die entscheidungserheblichen Rechtsfragen, insbesondere zur Verfassungsmäßigkeit des Art. 15 BayVSG a.F. und zu dessen verfassungsmäßiger Auslegung und Anwendung in der Rechtsprechung des Senats geklärt (BayVGH, U.v. 6.7.2017 - 10 BV 16.1237 - juris; BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1320 - juris).

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1320

    Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2020 - 10 ZB 18.2223
    Eine Berichterstattung ist nach Art. 15 Satz 1 BayVSG a.F. nicht erst bei sicherem Vorliegen von Bestrebungen zulässig, sondern bereits bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte hierfür, die konkrete und in gewissem Umfang verdichtete Umstände als Tatsachenbasis voraussetzen (…BayVGH, U.v. 6.7.2017 - 10 BV 16.1237 - juris Rn. 26; BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1320 - juris Rn. 34 ff.; jeweils m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats können auch Äußerungen oder Publikationen, die vor dem jeweiligen Berichtszeitraum gemacht bzw. veröffentlicht worden sind, Anhaltspunkte für eine Berichterstattung in einem späteren Jahr sein (…vgl. BayVGH, U.v. 6.7.2017 - 10 BV 16.1237 - juris Rn. 30; BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1320 - juris Rn. 47).

    Im Übrigen sind die entscheidungserheblichen Rechtsfragen, insbesondere zur Verfassungsmäßigkeit des Art. 15 BayVSG a.F. und zu dessen verfassungsmäßiger Auslegung und Anwendung in der Rechtsprechung des Senats geklärt (BayVGH, U.v. 6.7.2017 - 10 BV 16.1237 - juris; BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1320 - juris).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2020 - 10 ZB 18.2223
    Rn. 9 Die Beklagte verweist jedoch zu Recht darauf, dass das Verwaltungsgericht zutreffend darauf abgestellt hat, dass die NPD nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anstrebt und damit verfassungsfeindliche Ziele verfolgt (vgl. BVerfG, U.v. 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 - juris).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2020 - 10 ZB 18.2223
    Die Klägerin hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt (…BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2020 - 10 ZB 18.2223
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (…stRspr, BVerwG, B.v. 9.4.2014 - 2 B 107.13 - juris Rn. 9 m.w.N.; BVerfG, B.v. 29.7.2010 - 1 BvR 1634/04 - juris Rn. 64).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2020 - 10 ZB 18.2223
    Die Klägerin hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt (BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16;… BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 3007/07

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Justizgewährungsanspruchs …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2020 - 10 ZB 18.2223
    Rn. 21 Klärungsbedürftig sind solche Rechts- oder Tatsachenfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend ober- und höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BVerfG, B.v. 28.4.2011 - 1 BvR 3007/07 - juris Rn. 21;… Roth in Posser/Wolff BeckOK, VwGO, Stand 1.1.2020, § 124 Rn. 55 m.w.N;… Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124 Rn. 38).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2020 - 10 ZB 18.2223
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (stRspr, BVerwG, B.v. 9.4.2014 - 2 B 107.13 - juris Rn. 9 m.w.N.;… BVerfG, B.v. 29.7.2010 - 1 BvR 1634/04 - juris Rn. 64).
  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967

    Vorliegen des Ausweisungsinteresses wegen eines nicht geringfügigen Verstoßes …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2020 - 10 ZB 18.2223
    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2019 - 10 ZB 19.275 - juris 7; B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10;… Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72).
  • VGH Bayern, 12.04.2019 - 10 ZB 19.275

    Keine Privilegierung für in die Bundesrepublik Deutschland weitergewanderte …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2020 - 10 ZB 18.2223
    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2019 - 10 ZB 19.275 - juris 7;… B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10;… Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72).
  • VGH Bayern, 20.02.2019 - 10 ZB 18.2343

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein die Ausweisung eines …

  • VGH Bayern, 09.05.2019 - 10 ZB 19.317

    Ausweisung wegen Betäubungsmitteldelikten

  • VGH Bayern, 14.09.2023 - 10 CE 23.796

    Verfassungsschutz darf AfD beobachten

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann es bereits ein tatsächlicher Anhaltspunkt für verfassungsfeindliche Bestrebungen sein, wenn einem Redner, der einer verfassungsfeindlichen Organisation angehört, die Möglichkeit eröffnet wird, verfassungsfeindliche Positionen zu verbreiten und dafür Werbung zu machen, ohne dass es dabei auf den konkreten Inhalt des Vortrags ankommt (vgl. BayVGH, B.v. 6.4.2020 - 10 ZB 18.2223 - juris Rn. 11).
  • VG München, 01.07.2024 - M 30 K 22.4912

    Bayerischer Verfassungsschutz darf die AfD beobachten und hierüber die …

    Rn. 124 Zwar ist E. nicht Mitglied der AfD, jedoch ist dieser der Inhalt der Rede E. s dennoch zurechenbar, da E. vom AfD Kreisverband München Ost als Redner eingeladen wurde und ihm damit vom AfD Kreisverband München Ost aktiv Infrastruktur zur Verfügung gestellt und eine Plattform geboten wurde, um für eine Vernetzung mit M. S. zu werben (vgl. noch weitgehender als hier BayVGH, B.v. 14.9.2023 - 10 CE 23.796 - juris Rn. 108 sowie B.v. 6.4.2020 - 10 ZB 18.2223 - juris Rn. 11 zur über die Zurechnung des Inhalts der Rede hinausgehenden Zurechnung der Positionen der Vereinigung, der der Redner angehört).
  • BVerfG, 31.05.2022 - 1 BvR 98/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nennung in Verfassungsschutzberichten

    vom 6. April 2020 - 10 ZB 18.2223 -,.
  • VGH Bayern, 12.11.2024 - 10 B 23.374

    Nennung eines Vereins im Verfassungsschutzbericht, hinreichende tatsächliche …

    Rn. 49 Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen können schließlich darin liegen, dass Personen oder Personengruppen, die selbst keine verfassungsfeindlichen Äußerungen tätigen, anderen Personen oder Personenvereinigungen eine Plattform oder Infrastruktur für die Verbreitung verfassungsfeindlicher Inhalte zur Verfügung stellen (vgl. BayVGH, B.v. 6.4.2020 - 10 ZB 18.2223 - juris Rn. 11, nachgehend BVerfG, B.v. 31.5.2022 - 1 BvR 98/21 - juris).

    Auch müssen die Behörden nicht alle die Beobachtung rechtfertigenden tatsächlichen Anhaltspunkte im Verfassungsschutzbericht aufführen (BayVGH, B.v. 6.4.2020 - 10 ZB 18.2223 - Rn. 12).

  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 10 ZB 21.679

    Rechtfertigung der Erwähnung einer muslimischen Organisation in einem …

    Rn. 21 Die vom Erstgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BayVGH, U.v. 6.7.2017 - 10 BV 16.1237 - juris; B.v. 6.4.2020 - 10 ZB 18.2223 - juris) formulierten rechtlichen Voraussetzungen für eine Erwähnung im bayerischen Verfassungsschutzbericht werden vom Zulassungsvorbringen ebenso wenig in Zweifel gezogen, wie die Annahme des Verwaltungsgerichts, der IDG/DMG verfolge verfassungsfeindliche Bestrebungen im Sinne des Art. 3 BayVSG i.V.m. §§ 3 Abs. 1 Nr. 1 und 4 BVerfSchG (S. 34 des UA unten;… vgl. hierzu ausführlich HessVGH, U.v. 21.11.2017 - 5 A 2126/16 - juris Rn. 23 ff.;… VG Mainz, U.v. 10.5.2019 - 4 K 756/18.MZ - juris Rn. 3 sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Thomae, Renata Alt, Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - BT-Drs. 19/23025).

    Zusammen mit den vom Erstgericht - entgegen dem Zulassungsvorbringen - im Einzelnen aufgelisteten (vgl. S. 5 ff. des UA) zahlreichen personellen Verflechtungen beider Organisationen und Auftritten von DMG/IGD-nahen Personen in den Räumlichkeiten des Klägers (vgl. zur Unterstützung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen durch die Ermöglichung solcher Auftritte BayVGH, B.v. 6.4.2020 - 10 ZB 18.2223 - juris Rn. 11) bestehen nach Auffassung des Senats bereits ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte, um von Verbindungen des Klägers zum DMG/IGD auch im Sinne einer Nachordnung zu sprechen und den Kläger dem DMG/IGD zuzurechnen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2025 - 2 L 96/25

    Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung

    Eine (schlagwortartige) Aufzählung der dem Rechtsstreit zugrundeliegenden Rechtsfragen, ohne zu erläutern, woraus sich die besondere Schwierigkeit der einzelnen Rechtsfragen ergibt, genügt nicht den Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (vgl. VGH BW…, Beschluss vom 29. September 2023 - 13 S 1412/22 - juris Rn. 26; BayVGH, Beschluss vom 6. April 2020 - 10 ZB 18.2223 - juris Rn. 18, …und Beschluss vom 8. Juni 2015 - 3 ZB 15.52 -, Rn. 10, juris).
  • VG München, 27.09.2022 - M 30 K 18.1188

    Erwähnung eines Motorradclubs als Supporter-Club der Hells Angels in …

    Die tatsächlichen Anhaltspunkte müssen objektiv gegeben sein und somit die Grundlagen der Berichterstattung bilden, selbst aber im Bericht nicht ausdrücklich erwähnt werden (vgl. BayVGH, B.v. 6.4.2020 - 10 ZB 18.2223 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 12.11.2020 - 10 ZB 20.1028

    Berichterstattung im bayerischen Verfassungsschutzbericht 2015

    Rn. 1 Mit der Anhörungsrüge wendet sich die Klägerin gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. April 2020 (10 ZB 18.2223), mit dem ihr Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 19. April 2018 (M 30 K 16.3007) abgelehnt worden ist.
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