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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,37585
VGH Bayern, 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152 (https://dejure.org/2023,37585)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152 (https://dejure.org/2023,37585)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Dezember 2023 - 10 ZB 23.2152 (https://dejure.org/2023,37585)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124a Abs. 4 S. 4; FreizügG/EU § 6 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung in einem Verfahren eines mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretenen italienischen Staatsangehörigen wegen des Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung in einem Verfahren eines mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretenen italienischen Staatsangehörigen wegen des Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 18.14

    Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Feststellung des Verlusts des …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152
    Rn. 13 Die Befristungsentscheidung ist auf der Grundlage der aktuellen Tatsachengrundlage und unter Würdigung des Verhaltens des Betroffenen nach der Verlustfeststellung zu treffen (BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 18.14 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Hierzu bedarf es der prognostischen Einschätzung im jeweiligen Einzelfall, wie lange das Verhalten des Betroffenen, das der zu spezialpräventiven Zwecken verfügten Verlustfeststellung zugrunde liegt, das öffentliche Interesse an der Gefahrenabwehr mit Blick auf die im vorliegenden Fall bedeutsame Gefahrenschwelle des § 6 Abs. 4 FreizügG/EU zu tragen vermag (vgl. BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 18.14 - juris Rn. 35;… VGH BW, U.v. 15.2.2017 - 11 S 983/16 - juris Rn. 36).

    Die im Hinblick auf die zur Gefahrenabwehr als erforderlich angesehene Sperrfrist ist einem zweiten Schritt unter Berücksichtigung schützenswerter Interessen des Klägers zu ermitteln und zu gewichten (vgl. BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 18.14 - juris Rn. 37).

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152
    Rn. 3 Solche Zweifel bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (…BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152
    Rn. 3 Solche Zweifel bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11;… B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen "faktischen …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152
    Auch wenn straf- oder strafvollstreckungsgerichtlichen Entscheidungen über die Aussetzung der (Rest-)Freiheitsstrafe bzw. Maßregel eine Indizwirkung im Hinblick auf eine Wiederholungsgefahr zukommt, sind die Verwaltungsgerichte weder an diese Entscheidungen noch die diesen Entscheidungen zugrundeliegenden Prognosen gebunden (BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21;… BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152
    Im Übrigen sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr;… vgl. z.B. BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 10 B 23.965 Rn. 28 noch nicht veröffentlicht;… U.v. 12.4.2021 - 10 B 19.1716 - juris Rn. 64;… U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 28;… U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152
    Auch wenn straf- oder strafvollstreckungsgerichtlichen Entscheidungen über die Aussetzung der (Rest-)Freiheitsstrafe bzw. Maßregel eine Indizwirkung im Hinblick auf eine Wiederholungsgefahr zukommt, sind die Verwaltungsgerichte weder an diese Entscheidungen noch die diesen Entscheidungen zugrundeliegenden Prognosen gebunden (…BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21; BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152
    Die von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO geforderte Darlegung dieses Zulassungsgrundes erfordert innerhalb der Zulassungsbegründungsfrist von zwei Monaten eine konkret fallbezogene und hinreichend substantiierte Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung; es muss dargelegt werden, dass und weshalb das Verwaltungsgericht entscheidungstragende Rechts- und Tatsachenfragen unrichtig entschieden hat (…BavVGH, B.v. 29.4.2020 - 10 ZB 20.104 - juris Rn. 3), wobei "darlegen" schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als lediglich einen allgemeinen Hinweis bedeutet; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, B.v. 9.3.1993 - 3 B 105.92 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.10.2020 - 10 B 20.1795

    Generalpräventives Ausweisungsinteresse wegen tätlichen Angriffs auf …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152
    Im Übrigen sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr;… vgl. z.B. BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 10 B 23.965 Rn. 28 noch nicht veröffentlicht;… U.v. 12.4.2021 - 10 B 19.1716 - juris Rn. 64; U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 28;… U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34;… BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 10 B 19.55

    Befristung der Wirkungen der Ausweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152
    Dabei sind die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Umstände der Begehung der Straftat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (stRspr, siehe z.B. BayVGH, U.v. 21.5.2019 - 10 B 19.55 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152
    Im Übrigen sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr;… vgl. z.B. BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 10 B 23.965 Rn. 28 noch nicht veröffentlicht;… U.v. 12.4.2021 - 10 B 19.1716 - juris Rn. 64;… U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 28; U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34;… BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2017 - 11 S 983/16

    Befristung der Altausweisung eines Unionsbürgers

  • VGH Bayern, 29.01.2019 - 10 B 18.1094

    Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nach Erwerb des …

  • VGH Bayern, 29.04.2020 - 10 ZB 20.104

    Verlust des Rechts auf Freizügigkeit wegen Verurteilung eines selbst …

  • VGH Bayern, 01.03.2019 - 10 ZB 18.2494

    Maßstab für die Ausweisung eines Staatsangehörigen der Schweiz

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 10 B 19.1716

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei der Ausweisung eines im Bundesgebiet …

  • VGH Bayern, 27.09.2022 - 10 B 22.263

    Erfolglose Klage gegen die Feststellung des Verlusts des Rechs auf Einreise und …

  • VGH Bayern, 02.08.2012 - 10 ZB 11.2751

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt; wiederholte Straftaten (Diebstahl …

  • VGH Bayern, 19.10.2022 - 10 ZB 22.2042

    Verlust des Rechts auf Freizügigkeit, Abreißen der Integrationsbande durch …

  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 10 ZB 14.2448

    Länge der Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots nach Feststellung des …

  • OVG Saarland, 02.06.2025 - 2 B 20/25

    Verlusts des Freizügigkeitsrechts; hier: Eilverfahren

    Betreffend ihre bis dahin bestehende Integration ist zu sehen, dass sie bereits vor ihrer Verhaftung wegen mehreren Gewaltdelikten strafrechtlich belangt worden war und aus dem Umstand, dass sie von ihrem deutschen Lebensgefährten in der Haft besucht wird und - nach eigenen Angaben - telefonischen Kontakt zu ihrer in einer Einrichtung untergebrachten Tochter hat, keinesfalls auf ein Fortbestehen der allenfalls nur schwach ausgeprägten Integrationsbande während der Haft geschlossen werden kann.[vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152 -, juris, Rn. 10][vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152 -, juris, Rn. 10].

    Rn. 31 b. Soweit die Antragstellerin moniert, dass das Verwaltungsgericht in ihrem Fall das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr bejaht hat, dringt sie hiermit ebenfalls nicht durch.Die Annahme des Verwaltungsgerichts, von der Antragstellerin gehe eine erhebliche Wiederholungsgefahr aus, erweist sich auch im maßgeblichen Zeitpunkt der Senatsentscheidung als zutreffend.[vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung einer Verlustfeststellung: BayVGH, Beschluss vom 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152 -, juris, Rn. 6][vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung einer Verlustfeststellung: BayVGH, Beschluss vom 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152 -, juris, Rn. 6].

    Dabei sind die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Umstände der Begehung der Straftat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt.[vgl. Beschluss des Senats vom 8.3.2024 - 2 B 151/23 -, juris, Rn. 35 unter Hinweis auf: BayVGH, Beschluss vom 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152 -, juris, Rn. 6 - 9, sowie Urteil vom 21.5.2019 - 10 B 19.55 -, juris, Rn. 27][vgl. Beschluss des Senats vom 8.3.2024 - 2 B 151/23 -, juris, Rn. 35 unter Hinweis auf: BayVGH, Beschluss vom 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152 -, juris, Rn. 6 - 9, sowie Urteil vom 21.5.2019 - 10 B 19.55 -, juris, Rn. 27] Der Stand einer eventuellen Therapie ist dabei genauso zu berücksichtigen wie die bisherige Führung der betreffenden Person in der Haft.[vgl. BayVGH, Beschluss vom 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152 -, juris, Rn. 8][vgl. BayVGH, Beschluss vom 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152 -, juris, Rn. 8].

  • OVG Saarland, 11.05.2026 - 1 A 128/25

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Freizügigkeit aufgrund eines …

    Dabei sind die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Umstände der Begehung der Straftat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt.[Vgl. die Beschlüsse des früher für das Ausländerrecht zuständigen 2. Senats vom 02.06.2025, 2 B 20/25, juris Rn. 32, sowie vom 08.03.2024, 2 B 151/23, juris, Rn. 35, unter Hinweis auf Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.12.2023, 10 ZB 23.2152, juris Rn. 6 - 9][Vgl. die Beschlüsse des früher für das Ausländerrecht zuständigen 2. Senats vom 02.06.2025, 2 B 20/25, juris Rn. 32, sowie vom 08.03.2024, 2 B 151/23, juris, Rn. 35, unter Hinweis auf Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.12.2023, 10 ZB 23.2152, juris Rn. 6 - 9] Der Stand einer eventuellen Suchtmitteltherapie ist dabei genauso zu berücksichtigen wie die bisherige Führung der betreffenden Person in der Haft.[Vgl. den Beschluss des 2. Senats vom 02.06.2025, 2 B 20/25, juris Rn. 32; ferner Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.12.2023, 10 ZB 23.2152, juris Rn. 8][Vgl. den Beschluss des 2. Senats vom 02.06.2025, 2 B 20/25, juris Rn. 32; ferner Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.12.2023, 10 ZB 23.2152, juris Rn. 8].

    Rn. 20 Diese Wiederholungsgefahr besteht auch gegenwärtig noch fort.[Zum maßgeblichen Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung einer Verlustfeststellung vgl. u.a. Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.12.2023, 10 ZB 23.2152, juris Rn. 6][Zum maßgeblichen Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung einer Verlustfeststellung vgl. u.a. Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.12.2023, 10 ZB 23.2152, juris Rn. 6] Ihr Hinweis auf den vom Landgericht Saarbrücken in seinem Strafurteil vom 07.06.2023 festgestellten symptomatischen Zusammenhang zwischen ihrer Alkoholabhängigkeit und dem begangenen Totschlag, rechtfertigt es nicht, der Klägerin eine günstige Prognose zu stellen, da ihre insoweit indizierte Gefährlichkeit bislang nicht beseitigt ist.

    Denn solange sich der Ausländer nicht außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, kann nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr oder gar eine gelungene Resozialisierung rechtfertigen würden.[Vg. hierzu u.a. die Beschlüsse des 2. Senats vom 02.06.2025, 2 B 20/25, juris Rn. 34, sowie vom 07.10.2019, 2 A 357/18, juris Rn. 15; ferner Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 19.12.2023, 10 ZB 23.2152, juris Rn. 8, und vom 27.09.2022, 10 B 22.263, juris Rn. 34][Vg. hierzu u.a. die Beschlüsse des 2. Senats vom 02.06.2025, 2 B 20/25, juris Rn. 34, sowie vom 07.10.2019, 2 A 357/18, juris Rn. 15; ferner Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 19.12.2023, 10 ZB 23.2152, juris Rn. 8, und vom 27.09.2022, 10 B 22.263, juris Rn. 34] Aus diesem Grund liegt die Annahme fern, dass die von der Klägerin ausgehende Gefahr bereits soweit entfallen ist, dass ihr Aufenthalt die öffentliche Ordnung nicht mehr in schwerwiegender Weise gefährdet.Dies entspricht im Übrigen auch der Einschätzung des Landgerichts Saarbrücken, das in seinem Strafurteil vom 07.06.2023 ausdrücklich festgehalten hat, dass ohne eine längerfristige Behandlung ihrer langjährigen Abhängigkeit von Alkohol auch in Zukunft vergleichbare Straftaten von der Klägerin zu erwarten sind.

  • VGH Bayern, 22.11.2024 - 19 ZB 22.1546

    Verlustfeststellung des Rechts eines italienischen Staatsbürgers auf Einreise und …

    Rn. 17 Die Annahme des Verwaltungsgerichts, vom Kläger gehe eine erhebliche Wiederholungsgefahr aus, erweist sich auch im maßgeblichen Zeitpunkt der Senatsentscheidung als zutreffend (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung einer Verlustfeststellung: BayVGH, B.v. 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152 - juris Rn. 6).
  • OVG Saarland, 08.03.2024 - 2 B 151/23

    Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts (hier: einstweiliger …

    Dabei sind die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Umstände der Begehung der Straftat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt.[vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152 -, juris, Rn. 6 - 9, sowie Urteil vom 21.5.2019 - 10 B 19.55 - juris, Rn. 27][vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152 -, juris, Rn. 6 - 9, sowie Urteil vom 21.5.2019 - 10 B 19.55 - juris, Rn. 27].
  • VGH Bayern, 13.11.2024 - 19 ZB 23.248

    Verlustfeststellung, Wiederholungsgefahr, Darlegung

    Rn. 12 Die Annahme des Verwaltungsgerichts, vom Kläger gehe eine erhebliche Wiederholungsgefahr aus, erweist sich auch im maßgeblichen Zeitpunkt der Senatsentscheidung als zutreffend (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung einer Verlustfeststellung: BayVGH, B.v. 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152 - juris Rn. 6).
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