Rechtsprechung
| LG Berlin, 20.01.2014 - 101 O 150/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 11.03.2015 - 30 O 33/14
Keine gesundheitsbezogene Werbeaussage ohne Absicherung
Wer in der Werbung einem Verfahren bestimmte gesundheitsbezogene Wirkungen beilegt, übernimmt die Verantwortung für die objektive Richtigkeit seiner Darstellung und muss deshalb im Streitfall die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe vortragen und beweisen, wenn der Anspruchsteller eine solche wissenschaftliche Absicherung hinreichend in Abrede stellt (BGH GRUR 1991, 848, 849; OLG Hamm Urteil v. 18.11.2010 - 4 U 148/10, BeckRS 2010, 29841; LG Berlin Urteil v. 20.01.2014 - 101 O 150/13, BeckRS 2014, 06876 jeweils m.w.N.).
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