Rechtsprechung
LG Berlin, 18.09.2012 - 102 O 36/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,33905) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Bei dem Verkauf von preisgebundenen Büchern dürfen keine Gutscheine zur Anrechnung gewährt werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- buchpreisbindung.drik.de (Leitsatz)
Keine Anrechnung von Gutscheinen Dritter auf preisgebundene Bücher
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02
Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher …
Auszug aus LG Berlin, 18.09.2012 - 102 O 36/12
Aus der enumerativen Aufführung von Ausnahmesachverhalten in dieser Norm folgt im Umkehrschluss, dass eine Rabattierung im Übrigen nicht zulässig ist (vgl. auch BGH, NJW 2003, 2525, 2527 - Buchpreisbindung).Nach Ansicht der Kammer ergibt sich ein Verstoß gegen § 3 BuchPrG bereits aus den oben genannten Argumenten, ohne dass es darüber hinaus noch auf ein zeitliches Moment und die Frage ankommt, ob der einzuhaltende Preis im Sinne dieser Norm ein vom Letztabnehmer sofort zu entrichtender Betrag ist (so BGH, NJW 2003, 2525, 2526 - Buchpreisbindung).
- OLG Frankfurt, 17.07.2012 - 11 U 20/12
Kein Preisnachlass für Bücher auch bei Erstattung durch Werbepartner
Auszug aus LG Berlin, 18.09.2012 - 102 O 36/12
Anders als im Fall des OLG Frankfurt (Urteil vom 17. Juli 2012, 11 U 20/12) hat die Beklagte nicht selbst Werbung geschaltet, in welcher dem angesprochenen Verbraucher die Botschaft vermittelt wurde, er könne Bücher bei ihr unter Einsatz eines in der Anzeige selbst mitgeteilten Codes preiswerter erwerben als bei konkurrierenden Händlern. - LG Hamburg, 08.06.2011 - 315 O 182/11
Unzulässiges "Fördermodell" der teilweisen Bezahlung von Büchern durch Sponsoren
Auszug aus LG Berlin, 18.09.2012 - 102 O 36/12
i) Nach Meinung der Kammer sprechen die besseren Argumente dafür, dass der gebundene Ladenpreis nur dann eingehalten wird, wenn in dessen Höhe auch eine Forderung gegen den Letztabnehmer begründet wird, da nur auf diese Weise,eine Umgehung verhindert werden kann (so zutreffend auch LG Hamburg, Urteil vom 8. Juni 2011, 3150 182/11, BeckRS 2011, 17187).