Rechtsprechung
| BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- BAYERN | RECHT
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 60
Gerichtsstandsbestimmung bei möglicher Streitgenossenschaft - baurechtsiegen.de
Keine Gerichtsstandsbestimmung bei unterschiedlichen Mängeln an verschiedenen Gewerken
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Bestimmung des gemeinsamen örtlich zuständigen Gerichts bei Inanspruchnahme mehrerer Werkunternehmer für unterschiedliche Mängel an verschiedenen Gewerken eines Bauvorhabens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Gerichtsstandsbestimmung bei unterschiedlichen Mängeln an verschiedenen Gewerken!
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Bestimmung des gemeinsamen örtlich zuständigen Gerichts bei Inanspruchnahme mehrerer Werkunternehmer für unterschiedliche Mängel an verschiedenen Gewerken eines Bauvorhabens
Verfahrensgang
- BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22
- BayObLG, 03.07.2024 - 101 AR 86/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BGH, 06.06.2018 - X ARZ 303/18
Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verkäufer und Hersteller eines Fahrzeugs als …
Auszug aus BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22
Es genügt, wenn die den Gegenstand der Klage bildenden Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach - auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes - als gleichartig erscheinen lässt (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018, X ARZ 303/18, NJW 2018, 2200 Rn. 12;… Beschluss vom 7. Januar 2014, X ARZ 578/13, NJW-RR 2014, 248 Rn. 9; BayObLG…, Beschluss vom 23. Januar 2023, 101 AR 64/22, juris Rn. 34;… Beschl. v. 28. Oktober 2020, 1 AR 79/20, NJOZ 2021, 604 Rn. 19).§ 60 ZPO verlangt nicht, dass die anspruchsrelevanten Sachverhalte deckungsgleich sind (BGH NJW 2018, 2200 Rn. 13).
- BayObLG, 23.01.2023 - 101 AR 64/22
Gerichtsstandsbestimmung im selbstständigen Beweisverfahren
Auszug aus BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22
Es genügt, wenn die den Gegenstand der Klage bildenden Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach - auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes - als gleichartig erscheinen lässt (BGH…, Beschluss vom 6. Juni 2018, X ARZ 303/18, NJW 2018, 2200 Rn. 12;… Beschluss vom 7. Januar 2014, X ARZ 578/13, NJW-RR 2014, 248 Rn. 9; BayObLG, Beschluss vom 23. Januar 2023, 101 AR 64/22, juris Rn. 34;… Beschl. v. 28. Oktober 2020, 1 AR 79/20, NJOZ 2021, 604 Rn. 19).So genügt es im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens, wenn die jeweiligen Antragsgegner alternativ oder kumulativ als Verursacher derselben, den Gegenstand des Beweisverfahrens bildender Mängel in Betracht kommen (BayObLG, Beschluss vom 23. Januar 2023, 101 AR 64/22, juris Rn. 34;… Beschluss vom 5. August 2022, 101 AR 54/22, juris Rn. 17).
- BayObLG, 03.03.1998 - 1Z AR 9/98
Zuständiges Gericht bei Verfahren gegen die Architekten die mit Planung …
Auszug aus BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22
Auch bei Inanspruchnahme eines mit der Bauplanung beauftragten Architekten einerseits und weiterer Antragsgegner, die die Bauaufsicht übernommen hatten, andererseits für sämtliche Mängel am selben Bauwerk liegt ein im wesentlichen gleichartiger tatsächlicher und rechtlicher Grund vor (BayObLG, Beschluss vom 3. März 1998, 1Z AR 9/98, juris Rn. 6;… Beschluss vom 12. März 1997, 1Z AR 100/96, juris Rn. 7).
- BayObLG, 12.03.1997 - 1Z AR 100/96
Örtliche Zuständigkeit für selbständiges Beweisverfahren gegen mehrere …
Auszug aus BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22
Auch bei Inanspruchnahme eines mit der Bauplanung beauftragten Architekten einerseits und weiterer Antragsgegner, die die Bauaufsicht übernommen hatten, andererseits für sämtliche Mängel am selben Bauwerk liegt ein im wesentlichen gleichartiger tatsächlicher und rechtlicher Grund vor (BayObLG…, Beschluss vom 3. März 1998, 1Z AR 9/98, juris Rn. 6; Beschluss vom 12. März 1997, 1Z AR 100/96, juris Rn. 7). - OLG Bamberg, 15.12.2014 - 8 Sa 25/14
Gewährleistungsanspruch, Gewährleistungsbürgschaften, Mängelansprüche, …
Auszug aus BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22
Desgleichen genügt es, wenn ein Antragsgegner als Mängelverursacher, der andere Antragsgegner als Bürge gerade für die Verbindlichkeiten in Anspruch genommen werden soll, die den Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens gegen den ersten Antragsgegner bilden (OLG Bamberg, Beschluss vom 15. Dezember 2014, 8 SA 25/14, juris Rn. 9; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Mai 2014, 10 AR 4/14, BeckRS 2014, 11118). - OLG Stuttgart, 26.05.2014 - 10 AR 4/14
Auszug aus BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22
Desgleichen genügt es, wenn ein Antragsgegner als Mängelverursacher, der andere Antragsgegner als Bürge gerade für die Verbindlichkeiten in Anspruch genommen werden soll, die den Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens gegen den ersten Antragsgegner bilden (OLG Bamberg…, Beschluss vom 15. Dezember 2014, 8 SA 25/14, juris Rn. 9; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Mai 2014, 10 AR 4/14, BeckRS 2014, 11118). - BGH, 20.10.2020 - X ARZ 124/20
Gerichtsstandsbestimmung: Internationale und örtliche Zuständigkeit in …
Auszug aus BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22
Rn. 14 Von einer Gerichtsstandsbestimmung für einzelne Streitgenossen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2020, X ARZ 124/20, juris Rn. 53 ff.) sieht der Senat ab. - BGH, 27.11.2018 - X ARZ 321/18
Örtliche Zuständigkeit bei Klage wegen Vermögensschäden aus verbotenen …
Auszug aus BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22
Rn. 9 a) Zwar steht der Zuständigkeitsbestimmung nicht entgegen, dass die Antragstellerin nur Ansprüche aus abgetretenem Recht geltend macht (BGH, Beschluss vom 27. November 2019, X ARZ 321/18, juris Rn. 20 ff. mit ausführlicher Begründung). - BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13
Gerichtsstandsbestimmung bei Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des …
Auszug aus BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22
Es genügt, wenn die den Gegenstand der Klage bildenden Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach - auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes - als gleichartig erscheinen lässt (BGH…, Beschluss vom 6. Juni 2018, X ARZ 303/18, NJW 2018, 2200 Rn. 12; Beschluss vom 7. Januar 2014, X ARZ 578/13, NJW-RR 2014, 248 Rn. 9; BayObLG…, Beschluss vom 23. Januar 2023, 101 AR 64/22, juris Rn. 34;… Beschl. v. 28. Oktober 2020, 1 AR 79/20, NJOZ 2021, 604 Rn. 19). - BayObLG, 28.10.2020 - 1 AR 79/20
Voraussetzungen für die Bestimmung eines einheitlich zuständigen Gerichts
Auszug aus BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22
Es genügt, wenn die den Gegenstand der Klage bildenden Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach - auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes - als gleichartig erscheinen lässt (BGH…, Beschluss vom 6. Juni 2018, X ARZ 303/18, NJW 2018, 2200 Rn. 12;… Beschluss vom 7. Januar 2014, X ARZ 578/13, NJW-RR 2014, 248 Rn. 9; BayObLG…, Beschluss vom 23. Januar 2023, 101 AR 64/22, juris Rn. 34; Beschl. v. 28. Oktober 2020, 1 AR 79/20, NJOZ 2021, 604 Rn. 19). - BayObLG, 12.06.2019 - 1 AR 12/18
Bestimmung des zuständigen Gerichts - Kostengrundentscheidung
- BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 39/20
Durchführung eines Bestimmungsverfahrens im selbständigen Beweisverfahren
- BayObLG, 25.06.2020 - 1 AR 62/20
Antrag auf Gerichtsstandsbestimmung
- BayObLG, 03.07.2024 - 101 AR 86/24
Zuständigkeitsbestimmung für Klage gegen Bürgen bei prorogiertem ausschließlichen …
Nach Zurücknahme der Anträge im selbständigen Beweisverfahren gegen die Generalunternehmerin sowie die dortigen Antragsgegnerinnen zu 12), 13) und 15) hat das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluss vom 6. April 2023 (Az. 102 AR 152/22, veröffentlicht in juris) bezogen auf dieses selbständige Beweisverfahren einen Antrag der Antragstellerin auf Bestimmung des (örtlich) zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO mit der Begründung zurückgewiesen, dass nicht im Hinblick auf sämtliche Antragsgegner die Voraussetzungen einer Streitgenossenschaft vorlägen.Rn. 9 Die Akte 102 AR 152/22 des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat der Senat beigezogen.
Eine andere Bewertung folgt nicht daraus, dass die Verträge der Generalunternehmerin mit einigen der weiteren vierzehn Subunternehmern ausweislich der beigezogenen Akten des vorangegangenen Bestimmungsverfahrens (Az. 102 AR 152/22) entsprechende Klauseln enthalten.
Rn. 37 bb) Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgericht im vorangegangenen Verfahren (Az. 102 AR 152/22) führt zu keiner anderen Bewertung.
- BayObLG, 30.08.2024 - 102 AR 99/24
Antragsgegner, Ratenzahlungsvereinbarung, Streitgenossenschaft, …
Rn. 23 b) Richtet sich, wie hier, nur ein Teil der im Wege der objektiven Anspruchshäufung in einer Klage erhobenen Ansprüche gegen Streitgenossen, kommt eine Bestimmung des zuständigen Gerichts für den Rechtsstreit insgesamt nicht in Betracht (BayObLG…, Beschluss vom 24. April 2024, 101 AR 15/24 e, juris Rn. 32 f.;… Beschluss vom 19. Juli 2023, 101 AR 136/23 e, juris Rn. 42; Beschluss vom 6. April 2023, 102 AR 152/22, juris Rn. 13;… Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 16 f.).
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