Rechtsprechung
| AG Bamberg, 15.05.2014 - 0102 C 569/14 |
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Wird zitiert von ...
- AG Düsseldorf, 09.09.2022 - 230 C 137/22 Wenn die Beklagte die Erforderlichkeit bestimmter Arbeiten im Kostenvoranschlag bestreitet, stellt es keinen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht dar, wenn der Kläger auf die Einwände hin ein Gutachten einholt, auch wenn diese nur geringfügigere Positionen betreffen (AG Bamberg, Urteil vom 15.05.2014, 102 C 569/14; LG Darmstadt, Urteil vom 5.07.2013, 6 S 34/13;AG Köln, Urteil vom 18.03.2016, 274 C 141/15; AG Hattingen, Urteil vom 10.02.2017, 16 C 92/16; AG Freiburg, Urteil vom 28.01.2019, 11 C 1714/18).
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