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LG Berlin, 01.06.2007 - 103 O 246/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Kein Erstattungsanspruch bei unberechtigter Abmahnung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Erstattungsanspruch bei unberechtigter Abmahnung
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05
Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen …
Auszug aus LG Berlin, 01.06.2007 - 103 O 246/06
Mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, soweit nicht die Voraussetzungen einer speziellen Haftungsnorm erfüllt sind (BGH VersR 2007, 507). - OLG Hamburg, 19.09.2002 - 3 U 54/99
Ersatz von Anwaltskosten bei unberechtigter Abmahnung nur in Sonderfällen
Auszug aus LG Berlin, 01.06.2007 - 103 O 246/06
Das Problem, ob dem zu Unrecht Abgemahnten Schadensersatzansprüche gegen den Abmahner zustehen, insbesondere weil er zur Abwehr der Abmahnung einen Anwalt eingeschaltet hat, ist seit langem bekannt und Gegenstand zahlreicher Entscheidungen (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 2003, 857, m.w.N.), in denen ein solcher Anspruch in der Regel verneint wurde. - OLG Hamburg, 07.06.2006 - 8 W 16/06
Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall einer auf die Verfahrensgebühr anrechenbaren …
Auszug aus LG Berlin, 01.06.2007 - 103 O 246/06
Angesichts divergierender Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte zur Frage der Erstattungsfähigkeit und Festsetzbarkeit der zur Abwehr einer unbegründeten Abmahnung entstandenen Kosten (bejahend OLG Hamburg, Beschluss vom 07.06.2006, 8 W 16/06, verneinend OLG Stuttgart, MD 2007, 399) kann die Klägerin nicht auf den unsicheren Weg des Kostenfestsetzungsverfahrens verwiesen werden.
- AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07
Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig
Anwaltskosten eines zu Unrecht Abgemahnten seien auch nicht gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG analog zu ersetzen, auch nicht die nicht auf die Verfahrenskosten anrechenbare halbe Geschäftsgebühr (LG Berlin, Urt.v. 1.6.2007, 103 O 246/06, Magazindienst 2007, S. 868, zitiert nach juris). - AG Bonn, 29.04.2008 - 2 C 525/07
Schadensersatz wegen unberechtigter Abmahnung
Dies hätte der Beklagte bei Anwendung gehöriger Sorgfalt auch erkennen müssen sowie die Tatsache, dass er keine Rechtsauffassung vertritt, die durchaus vertretbar ist (vgl. LG Berlin, Urt. v. 1.06.2007 - 103 O 246/06).