Rechtsprechung
| FG Berlin, 20.09.1994 - V 103/94 |
Verfahrensgang
- FG Berlin, 20.09.1994 - V 103/94
- BFH, 01.08.1996 - VIII R 71/94
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Rechtsprechung
| FG Nürnberg, 24.01.1995 - I 103/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1995, 652
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BFH, 15.12.1993 - X R 115/91
Gemeinnützigkeit; Beseitigung und Verwertung von Abfällen gegen Entgelt ist kein …
Auszug aus FG Nürnberg, 24.01.1995 - I 103/94
Bei derartigen Beschäftigungsgesellschaften steht aber der Grundgedanke im Vordergrund, daß die gemeinnützige Körperschaft ihre Dienstleistungen einem Personenkreis anbietet, der das Dienstleistungsangebot des steuerpflichtigen Unternehmens überwiegend nicht in Anspruch nimmt (vgl. Urteil des BFH vom 15.12.1993 X R 115/91 , BStBl. II 1994.314; Urteil des BFH vom 27.10.1993 I R 60/91 , BStBl. II 1994, 573). - BFH, 27.10.1993 - I R 60/91
Gemeinnützigkeit; Müllheizkraftwerk ist kein Zweckbetrieb
Auszug aus FG Nürnberg, 24.01.1995 - I 103/94
Bei derartigen Beschäftigungsgesellschaften steht aber der Grundgedanke im Vordergrund, daß die gemeinnützige Körperschaft ihre Dienstleistungen einem Personenkreis anbietet, der das Dienstleistungsangebot des steuerpflichtigen Unternehmens überwiegend nicht in Anspruch nimmt (vgl. Urteil des BFH vom 15.12.1993 X R 115/91 , BStBl. II 1994.314; Urteil des BFH vom 27.10.1993 I R 60/91 , BStBl. II 1994, 573). - BFH, 19.04.1989 - I R 3/88
Eine gemeinnützige Körperschaft muß ihre Zwecke in der eigenen Satzung genau …
Auszug aus FG Nürnberg, 24.01.1995 - I 103/94
Eine Berufung auf Treu und Glauben ist nicht möglich (vgl. Urteil des BFH vom 19.04.1989 I R 3/88 , BStBl. II 1989, 595).
- BFH, 19.05.1993 - I R 34/92
Verzicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH auf zugesagte Pension …
Auszug aus FG Nürnberg, 24.01.1995 - I 103/94
Nicht erforderlich ist, daß sich die Körperschaft und der Anteilseigner darüber einig sind, daß die Zuwendung mit Rücksicht auf das Mitgliedschaftsverhältnis erfolgt (vgl. Urteil des BFH vom 14.11.1984 I R 50/80 , BStBl. II 1985, 227; vgl. auch Urteil des BFH vom 19.05.1993 I R 34/92 , BStBl. II 1993, 804). - BFH, 14.11.1984 - I R 50/80
Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Einlage; Verzicht einer …
Auszug aus FG Nürnberg, 24.01.1995 - I 103/94
Nicht erforderlich ist, daß sich die Körperschaft und der Anteilseigner darüber einig sind, daß die Zuwendung mit Rücksicht auf das Mitgliedschaftsverhältnis erfolgt (vgl. Urteil des BFH vom 14.11.1984 I R 50/80 , BStBl. II 1985, 227; vgl. auch Urteil des BFH vom 19.05.1993 I R 34/92 , BStBl. II 1993, 804). - BFH, 07.05.1986 - I B 58/85
Keine vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch Vollziehungsaussetzung …
Auszug aus FG Nürnberg, 24.01.1995 - I 103/94
Das Gesetz sieht aber eine solche Bescheinigung nicht vor, es handelt sich hierbei auch um keinen Verwaltungsakt (vgl. Beschluß des BFH vom 07.05.1986 I B 58/85 , BStBl. II 1986, 677). - FG Hamburg, 05.03.1986 - II 144/83
Auszug aus FG Nürnberg, 24.01.1995 - I 103/94
Sie hat die Interessen der Allgemeinheit gefördert; daß die Förderung der Allgemeinheit und die Hebung des Bildungsniveaus auch den Mitgliedern der B. + C. zugute kam, bedeutet keine konkrete Förderung der Interessen der B. sowie der C. (vgl. Finanzgericht Hamburg vom 05.03.1986 II 144/83, EFG 1986, 516, Urteil des Finanzgerichtes München vom 21.06.1990, Az.: 14-K-14279/85 , Anmerkung hierzu in Deutsches Steuerrecht 1991, 575).
- FG Düsseldorf, 25.10.1995 - 17 K 1671/91
Voraussetzungen für die Erfolglosigkeit eines Rechtsbehelfs ; Verstoß gegen die …
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