Rechtsprechung
| LG Berlin, 31.10.2006 - 103 O 169/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- BRAK-Mitteilungen
Werbung - Rundschreiben an geschädigte Kapitalanleger
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- LG Berlin, 18.07.2006 - 15 O 528/06
Auszug aus LG Berlin, 31.10.2006 - 103 O 169/06
Die einstweilige Verfügung vom 18.07.2006, 15 O 528/06, wird bestätigt.die einstweilige Verfügung vom 18.07.2006, 15 O 528/06 zu bestätigen.
- BGH, 15.03.2001 - I ZR 337/98
Anwaltsrundschreiben
Auszug aus LG Berlin, 31.10.2006 - 103 O 169/06
Um die Erteilung eines Mandats im Einzelfall wirbt, wer in Kenntnis eines beim Adressaten bestehenden aktuellen Beratungsbedarfs seine rechtliche Beratungsleistung vorstellt und anbietet ( BGH NJW 2001, 2886 [BGH 15.03.2001 - I ZR 337/98] ; OLG Hamburg NJW 2004, 1668). - OLG Hamburg, 26.02.2004 - 3 U 82/02
Berufsbezogene Werbung im Sinne des § 43b BRAO - Spezialist für den …
Auszug aus LG Berlin, 31.10.2006 - 103 O 169/06
Um die Erteilung eines Mandats im Einzelfall wirbt, wer in Kenntnis eines beim Adressaten bestehenden aktuellen Beratungsbedarfs seine rechtliche Beratungsleistung vorstellt und anbietet ( BGH NJW 2001, 2886 [BGH 15.03.2001 - I ZR 337/98] ; OLG Hamburg NJW 2004, 1668).
- AnwG München, 25.04.2008 - 2 AnwG 50/07
Berufsrecht des Rechtsanwalts: Zulässigkeit anwaltlicher Werbung
Auch die im Rügebescheid der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München zitierte weitere Entscheidung des LG Berlin vom 31.10.06 - Az. 103 O 169/06 - und der dort der Entscheidung zu Grunde liegende Sachverhalt sei mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar.Die zitierten Entscheidungen des OLG Hamburg (NJW 05, 2783) und LG Berlin (BRAK-Mitt. 2007, 92) haben im Kern einen durchaus vergleichbaren Sachverhalt.
- AG Weilheim, 09.07.2012 - 2 C 102/12
Rechtsanwaltsvertrag: Wirksamkeit bei vorangegangener Werbung durch Rundschreiben …
Gerade dann, wenn ein Rechtsanwalt ein Rundschreiben an eine Vielzahl von Gesellschaftern eines Fonds sendet und darin mitteilt, dass er Mitgesellschafter vertritt, über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts verfügt, auf eine drohende Verjährung hinweist und den Empfänger bittet mitzuteilen, ob Interesse an weiteren Informationen besteht, stellt dies eine unzulässige Werbung dar, sofern ein Beratungsbedarf des Adressaten bereits besteht oder mit dem Schreiben gerade geweckt werden soll (LG Berlin, Urteil vom 31.10.2006, Az.: 103 O 169/06; Anwaltsgericht München, Beschluss vom 25.04.2008, Az. 2 AnwG 50/07).
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