Rechtsprechung
| LG Berlin, 04.04.2017 - 103 O 91/16 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (3)
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
IDO fehlt die fachliche Qualifikation zum Abmahnen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abmahnung durch den IDO-Verband: IDO-Verein fehlt fachliche Qualifikation zum Abmahnen
- das-gruene-recht.de (Kurzinformation)
IDO nicht zur Abmahnung berechtigt
Sonstiges (3)
- anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Klage des IDO mangels Klagebefugnis zurückgewiesen
- blog-it-recht.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
IDO ist nicht klagebefugt
- onlineunternehmer-info.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Ist der IDO-Verband e.V. befugt, Abmahnungen auszusprechen? LG Berlin ändert seine Sichtweise!
Wird zitiert von ...
- LG Paderborn, 28.11.2017 - 7 O 48/17
Anspruch auf Unterlassung einer wettbewerbswidrigen Handlung (hier: Verstoß gegen …
Soweit die Unterlassungserklärung unter der Voraussetzung abgegeben worden sei, dass der Verfügungskläger hinreichend personell, sachlich und finanziell ausgestattet sei im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, müsse Berücksichtigung finden, dass das Landgericht Berlin dem Verfügungskläger im Verfahren 103 O 91/16 die Klagebefugnis wegen Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG abgesprochen habe.
dejure.org
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