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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1989

Rechtsprechung
   EuGH, 22.06.1989 - 104/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3669
EuGH, 22.06.1989 - 104/88 (https://dejure.org/1989,3669)
EuGH, Entscheidung vom 22.06.1989 - 104/88 (https://dejure.org/1989,3669)
EuGH, Entscheidung vom 22. Juni 1989 - 104/88 (https://dejure.org/1989,3669)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EWG/EAGBeamtStat Art. 45; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 91

  • EU-Kommission PDF

    Brus / Kommission

    Beamtenstatut, Artikel 45
    1 . Beamte - Beförderung - Begründungspflicht - Keine

  • EU-Kommission

    Brus / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Klageabweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begründungspflicht bei einer Beförderungsverfügung im Beamtenrecht; Ermessen der Anstellungsbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EWG/EAGBeamtStat Art. 45; EWG/EAGBeamtStat Art. 91
    1. Beamte - Beförderung - Begründungspflicht - Keine - [Beamtenstatut, Artikel 45]

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 16.12.1987 - 111/86

    Delauche / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.06.1989 - 104/88
    Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Anstellungsbehörde bei Beförderungen über ein weites Ermessen, und der Gerichtshof hat seine Kontrolle auf die Frage zu beschränken, ob die Behörde ihr Ermessen nicht offensichtlich fehlerhaft ausgeuebt hat ( vgl. das Urteil vom 16. Dezember 1987 in der Rechtssache 111/86, Delauche/Kommission, Slg. 1987, 5345 ).
  • EuGH, 21.04.1983 - 282/81

    Ragusa / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.06.1989 - 104/88
    Der Gerichtshof kann die Beurteilung der Verdienste und Fähigkeiten der Bewerber durch die Anstellungsbehörde keinesfalls durch seine eigene Beurteilung ersetzen ( vgl. das Urteil vom 21. April 1983 in der Rechtssache 282/81, Ragusa/Kommission, Slg. 1983, 1245 ).
  • EuGH, 19.03.1964 - 27/63

    Herr Goffredo Raponi gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuGH, 22.06.1989 - 104/88
    Die Anstellungsbehörde ist nicht verpflichtet, eine Beförderungsverfügung gegenüber ihrem Adressaten oder gegenüber den nicht beförderten Bewerbern zu begründen, denen die Begründung einer solchen Entscheidung, die nicht nur unter Berücksichtigung der Befähigung und der beruflichen Leistung der Betroffenen, sondern auch gewisser Aspekte ihrer Persönlichkeit getroffen wird, im übrigen nachteilig sein könnte ( vgl. das Urteil vom 19. März 1964 in der Rechtssache 27/63, Raponi/Kommission, Slg. 1964, 273 ).
  • EuG, 12.02.1992 - T-52/90

    Cornelis Volger gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verfahren zur Besetzung …

    Dieser Irrtum habe jedoch keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der angefochtenen Entscheidung, denn nach ständiger Rechtsprechung "verpflichtet Artikel 25 die Anstellungsbehörde nicht, eine Verfügung über die Einweisung eines Beamten in eine neue Planstelle mit Gründen zu versehen, und zwar weder gegenüber dem eingewiesenen Beamten, der durch sie nicht beschwert wird, noch gegenüber den abgewiesenen Bewerbern, da ihnen durch eine derartige Begründung Nachteile erwachsen können" (Urteile vom 12. Februar 1987 in der Rechtssache 233/85, Bonino/Kommission, Slg. 1987, 739, Randnr. 4, und vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 104/88, Brus/Kommission, Slg. 1989, 1873, abgekürzte Veröffentlichung).
  • EuG, 24.01.1991 - T-27/90

    Edward Patrick Latham gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte …

    14 Am 23. Mai 1990 wies Herr Hay die Beschwerde des Klägers mit folgender Begründung zurück: Erstens sei der BÄ bei seiner Beratung vom 20. Juli 1989 imstande gewesen, die Bewerbung des Klägers zu beurteilen; zweitens liege ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz hinsichtlich der Ladungen der Bewerber zu Gesprächen nicht vor, da der Generaldirektor des Klägers nur die Bewerber geladen habe, die er nicht persönlich gekannt habe; drittens könne sich nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 104/88 (Brus/Kommission, Slg. 1989, 1873) im Fall einer Beförderung die fehlende Begründung einer die Beförderung eines Bewerbers ablehnenden Entscheidung nicht auf die Gültigkeit der letztlich getroffenen Beförderungsentscheidung auswirken; diese Auslegung gelte erst recht, wenn die Besetzung der fraglichen Stelle, wie im vorliegenden Fall, nicht mit einer Beförderung verbunden sei.
  • EuG, 13.12.1990 - T-160/89

    Gregoris Evangelos Kalavros gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - …

    60 Die Ernennungsentscheidung beschwere den Kläger nicht, und die Anstellungsbehörde sei demnach nicht verpflichtet, sich insoweit zu rechtfertigen (…Urteile des Gerichtshofes vom 5. Februar 1987, Huybrechts/Kommission, a. a. O., und vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 104/88, Brus/Kommission, Slg. 1989, 1873).
  • EuG, 14.02.1990 - T-38/89

    Ingfried Hochbaum gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    24 Die Anstellungsbehörde verfügt bei Beförderungen über ein weites Ermessen; das Gemeinschaftsgericht hat seine Kontrolle auf die Frage zu beschränken, ob die Anstellungsbehörde ihr Ermessen offensichtlich fehlerhaft ausgeuebt hat ( siehe insbesondere das Urteil vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 104/88, Brus, Slg. 1989, 1873, Randnr. 17 ).
  • EuG, 28.09.1993 - T-84/92

    Finn Nielsen und Pia Møller gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss. - Beamte - …

    Der Vermerk hält vielmehr das Ergebnis der vergleichenden Würdigung der Befähigung der verschiedenen Bewerber fest, die der Leiter der dänischen Übersetzungsabteilung für seine Auswahl vorgenommen hat, und er ist als Werturteil, das den Bewerbern zum Nachteil gereichen könnte, diesen nicht bekanntzugeben (…vgl. Urteile Grassi/Rat und Bonino/Kommission, a. a. O.; vgl. ferner Urteile des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1987 in der Rechtssache 111/86, Delauche/Kommission, Slg. 1987, 5345, und vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 104/88, Brus/Kommission, Slg. 1989, 1873).
  • EuGH, 17.01.1992 - C-107/90

    Hochbaum / Kommission

    Die Anstellungsbehörde verfügt bei Beförderungen über ein weites Ermessen; das Gemeinschaftsgericht hat seine Kontrolle auf die Frage zu beschränken, ob die Anstellungsbehörde ihr Ermessen offensichtlich fehlerhaft ausgeübt hat (siehe insbesondere das Urteil vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 104/88, Brus, Slg. 1989, 1873, Randnr. 17).
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   Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1989 - 104/88   

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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Claude Brus gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Aufhebung einer Ernennungsverfügung

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