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   VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 105-IV-09   

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https://dejure.org/2010,27450
VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 105-IV-09 (https://dejure.org/2010,27450)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.01.2010 - 105-IV-09 (https://dejure.org/2010,27450)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 105-IV-09 (https://dejure.org/2010,27450)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 105-IV-09
    Die Fachgerichte, denen in erster Linie die Auslegung und Anwendung des Beratungshilfegesetzes obliegt, überschreiten dann den Entscheidungsspielraum, der ihnen bei der Auslegung der Bestimmungen des Beratungshilfegesetzes zukommt, wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den einem unbemittelten Rechtsuchenden im Vergleich zu einem bemittelten Rechtsuchenden die Rechtswahrnehmung unverhältnismäßig eingeschränkt wird (BVerfG NJW 2009, 3417 [3417 f.]).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 10 W 85/08

    Zum Begriff der Angelegenheit im Sinn des Beratungshilfegesetzes

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 105-IV-09
    Er orientiert sich an dem Begriff des § 15 RVG (OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 1244; zu den Vorschriften der BRAGO: OLG München MDR 1988, 330) und ist vom engeren Begriff des "Gegenstands" abzugrenzen.
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 115-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 105-IV-09
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 40-IV-09; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 115-IV-08; st. Rspr.).
  • OLG München, 04.12.1987 - 11 WF 1369/87
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 105-IV-09
    Er orientiert sich an dem Begriff des § 15 RVG (OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 1244; zu den Vorschriften der BRAGO: OLG München MDR 1988, 330) und ist vom engeren Begriff des "Gegenstands" abzugrenzen.
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 40-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 105-IV-09
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 40-IV-09; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 115-IV-08; st. Rspr.).
  • BVerfG, 31.10.2001 - 1 BvR 1720/01

    Keine Verletzung von Grundrechten eines Rechtsanwalts durch Verweigerung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 105-IV-09
    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht in dem hierzu vom Beschwerdeführer angeführten Beschluss vom 31. Oktober 2001 (FuR 2002, 187) die fachgerichtliche Annahme, bei einer Beratung über den Unterhalt des Kindes und das Umgangsrecht des Vaters liege dieselbe Angelegenheit vor, gerade nicht als willkürlich eingestuft.
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 119-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 105-IV-09
    aa) Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe: SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 119-IV-08/Vf. 132-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 45-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 105-IV-09
    Der Beschwerdeführer setzt lediglich seine Sicht der Dinge der in dem Beschluss des Amtsgerichts begründeten Auffassung entgegen; dies ist jedoch zur Darlegung eines möglichen Willkürverstoßes unzureichend (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 45IV-06 [HS]/Vf. 46-IV-06 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2009 - 42-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 105-IV-09
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2009 - Vf. 42-IV-09; st. Rspr.).
  • LG Kassel, 13.04.2000 - 10 T 67/00

    Abgeltungsbereich der Gebühren bei Beratung über Scheidungsfolgen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 105-IV-09
    Für die Beurteilung der Tätigkeit innerhalb des gleichen Rahmens kommt es nicht darauf an, ob ein verfahrensrechtlich einheitlicher Gegenstand vorliegt, sondern darauf, ob die Beratungsgegenstände einer einheitlichen außergerichtlichen Bearbeitung zugänglich sind (Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rn. 1014; LG Kassel FamRZ 2000, 1380; LG Göttingen JurBüro 1986, 1843 [1845]).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    a) Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 105-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 132-IV-09
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 105-IV-09; SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 40-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 127-IV-09
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 105-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2010 - 71-IV-10
    (a) Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 105-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 33-IV-10

    Grundrecht auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art. 18 Abs.1 SächsVerf) iVm.

    1. Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 105-IV-09; st. Rspr.).
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