Rechtsprechung
| EGMR, 22.09.2022 - 42264/21, 45556/21, 54428/21, 1043/22, 3488/22, 3937/22, 6893/22, 7675/22, 10347/22, 10572/22 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
KALOCSAI AND OTHERS v. HUNGARY
Struck out of the list (englisch)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 11.07.2014 - 13/12
Auszug aus EGMR, 22.09.2022 - 42264/21
13/12/2021. - KAG Aachen, 08.08.2006 - 15/06
Auszug aus EGMR, 22.09.2022 - 42264/21
15/06/2022. - VGH der UEK, 14.11.2005 - 13/04
Auszug aus EGMR, 22.09.2022 - 42264/21
13/04/2022. - KAG Mainz, 25.11.2010 - M 29/10
Höhergruppierung
Auszug aus EGMR, 22.09.2022 - 42264/21
29/10/2021. - SG Berlin, 14.09.1955 - 15/12
Auszug aus EGMR, 22.09.2022 - 42264/21
15/12/2021.
- VG München, 24.06.2025 - M 16 K 24.602
Genehmigung der Freigabe eingefrorener Gelder
Rn. 67 Verfügt eine in Anhang I gelistete Person, Organisation oder Einrichtung zwar nicht über das Eigentum der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen einer nicht in Anhang I gelisteten Person, Organisation oder Einrichtung, ist sie aber rechtlich dazu in der Lage, diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen zu veräußern oder zu transferieren, ohne dass der rechtmäßige Eigentümer vorab zustimmen muss, liegt ein Halten oder Kontrollieren im Sinn des Art. 2 Abs. 1 VO (EU) Nr. 269/2014 vor (vgl. zu den Begriffen des Haltens und Kontrollierens Leitlinien 34 ff. des Dokuments des Rates der Europäischen Union "Vorbildliche Verfahren der EU für die wirksame Umsetzung restriktiver Maßnahmen" vom 27. Juni 2022 - 10572/22 - ebs. Leitlinien 34 ff. der Aktualisierung vom 3. Juli 2024 - 11623/24 [https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10572-2022-INIT/de/pdf bzw. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11623-2024-INIT/de/pdf];… zur Berücksichtigung von Leitlinien im Interesse der Rechtskohärenz vgl. Gundel in Pechstein/Nowak/Häde, Frankfurter Kommentar EUV/GRC/AEUV, 2. Auflage 2023, Art. 288 AEUV Rn. 120 ff.).Denn Art. 4 Abs. 1 lit. a) VO (EU) Nr. 269/2014 eröffnet auch den nicht im Anhang I benannten Personen, Einrichtungen oder Organisationen die Befugnis, eine Genehmigung für die Verwendung eingefrorener Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen zu beantragen (vgl. Leitlinie 36 des Dokuments des Rates der Europäischen Union "Vorbildliche Verfahren der EU für die wirksame Umsetzung restriktiver Maßnahmen" vom 27.6.2022 - 10572/22 - ebs. Leitlinie 36 der Aktualisierung vom 3.7.2024 - 11623/24).
Rn. 89 Indiziell folgt auch aus Leitlinie 61 des Dokuments des Rates der Europäischen Union "Vorbildliche Verfahren der EU für die wirksame Umsetzung restriktiver Maßnahmen", dass die Versorgung mit Strom als ein Grundbedürfnis angesehen werden kann (vom 27.6.2022 - 10572/22 - ebs. Leitlinie 61 der Aktualisierung vom 3.7.2024 - 11623/24).
Andererseits sind die Ausnahmeregelungen aber eng auszulegen, unter anderem um den restriktiven Maßnahmen nicht ihre praktische Wirksamkeit zu nehmen (vgl. Stellungnahme der Kommission vom 29.8.2019 über die Anwendung von Ausnahmeregelungen in Bezug auf das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen an benannte Personen und Organisationen - C(2019) 6290 final - S.1 f. m.w.N.; Leitlinien 76 ff. "Vorbildliche Verfahren der EU für die wirksame Umsetzung restriktiver Maßnahmen" vom 27.6.2022 Rn. 80 - 10572/22 - ebs.
- VG Köln, 27.10.2023 - 1 L 1303/23
Sicherstellung, Konten, restriktive Maßnahmen, Sanktionen, Russland, Ukraine, …
Rn. 21 Vgl. zum Begriff des "Eigentum" EuGH, Urteil vom 13. März 2012 - C-380/09 P, Melli Bank plc -, Rn. 2 und 79; Rat der Europäischen Union, Restriktive Maßnahmen (Sanktionen) - Aktualisierung der vorbildlichen Verfahren der EU für die wirksame Umsetzung restriktiver Maßnahmen vom 27. Juni 2022 - 10572/22 -, Rn. 62.Rn. 44 Vgl. Rat der Europäischen Union, Restriktive Maßnahmen (Sanktionen) - Aktualisierung der vorbildlichen Verfahren der EU für die wirksame Umsetzung restriktiver Maßnahmen vom 27. Juni 2022 - 10572/22 -, Rn. 34.
- VG Köln, 06.01.2025 - 1 L 1938/24
Außenhandel, Außenwirtschaft, Sanktionsdurchsetzung
Rn. 74 Vgl. Rat der Europäischen Union, Restriktive Maßnahmen (Sanktionen) - Aktualisierung der vorbildlichen Verfahren der EU für die wirksame Umsetzung restriktiver Maßnahmen vom 27. Juni 2022 - 10572/22 -, Rn. 34.
- EuGH, 21.05.2026 - C-428/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …
Rn. 19 Der Rat hat ein Dokument über vorbildliche Verfahren der Mitgliedstaaten zur Umsetzung restriktiver Maßnahmen erstellt, u. a. am 4. Mai 2018 (Dokument 8519/18), am 27. Juni 2022 (Dokument 10572/22) und am 3. Juli 2024 (Dokument 11623/24) aktualisiert wurde. - Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2026 - C-802/24
Generalanwalt Biondi: Das Verbot, einen Anspruch einer russischen Organisation zu …
{FN:86} Vgl. Rn. 33 des Dokuments "Aktualisierung der vorbildlichen Verfahren der EU für die wirksame Umsetzung restriktiver Maßnahmen" (Dokument des Rates vom 27. Juni 2022, 10572/22). - Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-84/24
EM SYSTEM
{FN:13} Generalsekretariat des Rates, Vorbildliche Verfahren der EU für die wirksame Umsetzung restriktiver Maßnahmen, ST/10572/22 vom 27. Juni 2022 (im Folgenden: Dokument über vorbildliche Verfahren von 2022).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".