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| OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1999 - 10a D 149/98.NE |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.12.1999 - 10a D 149/98.NE (https://dejure.org/1999,51056)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Dezember 1999 - 10a D 149/98.NE (https://dejure.org/1999,51056)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - 2 O 154/09
Erinnerung gegen Kostenfestsetzung - Berichtigung bei offenbarer Unrichtigkeit
Dies setzt voraus, dass der Rechtsanwalt auch nach der Abtrennung eine Tätigkeit zur Ausführung des Auftrags vorgenommen hat (vgl. OVG NW, Beschl. v. 02.12.1999 - 10a D 149/98.NE -, AGS 2000, 148; ThürFG, Beschl. v. 03.11.2006 - IV 70047/05Ko -, EFG 2007, 453).Dies bedeutet, dass die vor der Trennung entstandene Verfahrensgebühr nach dem Verhältnis der Einzelstreitwerte hälftig auf die kostenerstattungspflichtigen Beteiligten (hier den Beklagten und den Beigeladenen) zu verteilen ist (vgl. OVG NW, Beschl. v. 02.12.1999, a. a. O.).
- OVG Thüringen, 08.08.2013 - 4 KO 1121/10
Anrechnung vor einer Trennung nach § 93 VwGO endgültig entstandener …
Eine proportionale Aufteilung bereits entstandener Gebühren käme nur dann in Betracht, wenn die Trennung des Verfahrens, auch zu einer wertmäßigen Aufteilung des Streitgegenstandes und einer entsprechenden Reduzierung der nach der Trennung in Ansatz zu bringenden Einzelstreitwerte führen würde (zur proportionalen Aufteilung bereits entstandener Rechtsanwaltsgebühren vgl. BayVGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 13 A 01.1909 - BayVBl. 2006, 55-56 und OVG NRW, Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 10a D 149/98.NE). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2013 - 12 E 1008/12
Vergütung eines Rechtsanwalts bei bereits eingetretener Erledigung des …
Rn. 9 Vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 10a D 149/98.NE -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 2 O 154/09 -, juris; VG Dresden, Beschluss vom 15. August 2005. - VG Magdeburg, 27.10.2010 - 9 A 60/10
Verfahrensgebühr bei Verfahrenstrennung
Dies setzt voraus, dass der Rechtsanwalt auch nach der Abtrennung eine Tätigkeit zur Ausführung des Auftrags vorgenommen hat (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 01.07.2010 - 2 O 154/09 - OVG NW, Beschluss vom 02.12.1999 - 10a D 149/98.NE -, juris; ThürFG, Beschluss vom 03.11.2006 - IV 70047/05Ko -, juris).
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