Rechtsprechung
   VG Schleswig, 19.03.2001 - 11 A 112/96   

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https://dejure.org/2001,17077
VG Schleswig, 19.03.2001 - 11 A 112/96 (https://dejure.org/2001,17077)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19.03.2001 - 11 A 112/96 (https://dejure.org/2001,17077)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19. März 2001 - 11 A 112/96 (https://dejure.org/2001,17077)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit nach § 31 Abs. 3 S. 3 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG); Auswirkungen einer Aussetzung eines Beamten in unzulässig hoher Weise sowohl ionisierenden Strahlen als auch einer Hochfrequenzstrahlung; Anforderungen an eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 1080
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 49.87

    Fehlerhaftes Prüfungsverfahren - Abhandekommen einzelner Blätter -

    Auszug aus VG Schleswig, 19.03.2001 - 11 A 112/96
    Es ist ferner in der Rechtsprechung und der Literatur anerkannt, daß grundsätzlich dem Beamten bei Nichtaufklärbarkeit der Kausalität seiner beruflichen Tätigkeit und seiner Erkrankung die Beweislast dafür obliegt, daß er aufgrund seiner Tätigkeit erkrankt ist (Gemeinschaftskommentar zum Beamtenrecht Rdn 70 zu § 31 BeamtVG ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18.12.1988 BVerwGE 78, 367 bis 374).
  • BSG, 10.08.1993 - 9a RV 22/92

    Unterlassen notwendiger ärztlicher Behandlung - Schädigung - Versorgungsrecht -

    Auszug aus VG Schleswig, 19.03.2001 - 11 A 112/96
    In einem anderen Urteil vom 10.08.1993 hat das BSG ausgeführt, daß bei der Beurteilung der Frage, ob eine haftungsbegründende Kausalität vorliegt, die Rechtsprechung der Zivilgerichtsbarkeit zum Beweisrecht im Arzthaftungsrecht zu beachten sei (Urteil vom 10.08.1993 - Az. 9/9 aRV 22/92 -, BSGE 73, 37 bis 41).
  • LSG Sachsen, 27.12.2004 - L 6 VS 1/02

    Ausgleich nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) für eine

    Dass sich die exakte Belastungsdosis für den Zeitraum nach dem 02.10.1990 nicht mehr bestimmen lässt, geht zu Lasten der Beklagten, da Messungen nicht vorgenommen wurden, vgl. Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 19.03.2001 - 11 A 112/96 - DVBl. 2001, 1080 m.w.N.).
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