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   VG Berlin, 27.07.2005 - 11 A 544.05   

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https://dejure.org/2005,15902
VG Berlin, 27.07.2005 - 11 A 544.05 (https://dejure.org/2005,15902)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.07.2005 - 11 A 544.05 (https://dejure.org/2005,15902)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 11 A 544.05 (https://dejure.org/2005,15902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ein Kraftfahrer, der offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften einzuhalten, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen sind, und solche Vorschriften hartnäckig missachtet, wenn dies seinen persönlichen ...

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Der Entzug der Fahrerlaubnis

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    "Parksünder" charakterlich ungeeignet - Jetzt ist die Fahrerlaubnis erstmal weg!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Charakterliche Eignung von Parksündern zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr - Parksünder charakterlich ungeeignet - Jetzt ist die Fahrerlaubnis erstmal weg!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 87.84

    Eignung zur Führung eines Fahrzeugs - Trunkenheitsdelikte - Kraftfahrer -

    Auszug aus VG Berlin, 27.07.2005 - 11 A 544.05
    Insbesondere bei der charakterlichen Eignung kommt eine Vielzahl von Tatsachen und persönlichen Merkmalen in Betracht, wie Art, nähere Umstände und Anzahl der bereits begangenen Straftaten, außerdem das Alter, die persönlichen und familiären Verhältnisse, etwaige Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten und anderes mehr (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1987 - 7 C 87.84 - BVerwGE 77, 40, 42).
  • BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 57.75

    Verkehrsverstöße, die im Verwarnungsverfahren gerügt werden können, bleiben

    Auszug aus VG Berlin, 27.07.2005 - 11 A 544.05
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist ein Kraftfahrer, der offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften einzuhalten, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen sind, und solche Vorschriften hartnäckig missachtet, wenn dies seinen persönlichen Interessen entspricht, zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet (BVerwG, DÖV 1977, 602; OVG Berlin, Beschl. v. 28. April 2005 - OVG 1 S 8.04 - m.w.N.).
  • BVerwG, 13.06.1969 - VII C 173.66

    Voraussetzungen der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung -

    Auszug aus VG Berlin, 27.07.2005 - 11 A 544.05
    Charakterliche Mängel können sowohl in der häufigen Nichtbeachtung verkehrsrechtlicher Vorschriften, als auch in Straftaten nichtverkehrsrechtlicher Art zum Ausdruck kommen, wenn sich aus ihnen ergibt, dass der Inhaber die Fahrerlaubnis zu Straftaten nichtverkehrsrechtlicher Art missbrauchen wird oder die Art und Weise dieser Straftaten charakterliche Anlagen erkennen lässt, die, wenn sie im Straßenverkehr sich auswirken, zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen (BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1969 - VII C 173.66 - Buchholz 442.10 StVG § 4 Nr. 29).
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