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   BVerwG, 22.08.1997 - 11 B 31.97   

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https://dejure.org/1997,14515
BVerwG, 22.08.1997 - 11 B 31.97 (https://dejure.org/1997,14515)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1997 - 11 B 31.97 (https://dejure.org/1997,14515)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1997 - 11 B 31.97 (https://dejure.org/1997,14515)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen im Wasserrecht die zuständige Behörde eine Ordnungsverfügung auf die bloße formelle Illegalität eines Verhaltens stützen kann - Anwendungsbereich des § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75

    Planfeststellung für Baggersee

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1997 - 11 B 31.97
    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen im Wasserrecht die zuständige Behörde eine Ordnungsverfügung auf die bloße formelle Illegalität eines Verhaltens stützen kann, ist im übrigen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt und dabei im Ergebnis von einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall abhängig gemacht worden (BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1993 - BVerwG 7 B 119.93 - Buchholz 445.4 § 2 WHG Nr. 9; Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 71.75 - Buchholz 445.4 § 2 WHG Nr. 3).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 7 B 119.93

    Anforderungen an die Auflösung eines ungenehmigten Bojenfelds - Zulässigkeit und

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1997 - 11 B 31.97
    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen im Wasserrecht die zuständige Behörde eine Ordnungsverfügung auf die bloße formelle Illegalität eines Verhaltens stützen kann, ist im übrigen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt und dabei im Ergebnis von einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall abhängig gemacht worden (BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1993 - BVerwG 7 B 119.93 - Buchholz 445.4 § 2 WHG Nr. 9; Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 71.75 - Buchholz 445.4 § 2 WHG Nr. 3).
  • BVerwG, 25.02.1991 - 7 B 3.91

    Wasserrecht - Auskunftspflicht

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1997 - 11 B 31.97
    Sollte das Vorbringen der Beschwerde dagegen insoweit nicht auf die Verschlechterung des eingeleiteten gegenüber dem entnommenen Wasser, sondern auf den (angeblich unveränderten) Zustand des Gewässers bezogen sein, in das die Abwässer eingeleitet wurden, so ist darauf hinzuweisen, daß - wie das Oberverwaltungsgericht nicht verkannt hat - in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, daß § 7 a WHG keinen Bezug zum konkreten Belastungszustand des jeweiligen Gewässers hat, sondern gerade die Schadstofffracht des Abwassers und deren vorsorgenden Abbau betrifft (BVerwG, Beschluß vom 25. Februar 1991 - BVerwG 7 B 3.91 - Buchholz 445.4 § 1 a WHG Nr. 1).
  • VGH Bayern, 07.11.2003 - 22 CS 03.2469

    Wasserrechtliche Beseitigungsanordnung, Fehlende Genehmigungsfähigkeit als

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Wasserrechtsbehörde vor dem Erlass ordnungsbehördlicher Maßnahmen grundsätzlich zu prüfen, ob die illegal vorgenommene Maßnahme tatsächlich zu einer konkreten Beeinträchtigung wasserrechtlicher Belange führt und damit auch künftig materiell nicht gestattungsfähig ist (BVerwG vom 10.2. 1978, BayVBl 1978, 472/473; vom 22.8. 1997, Az. : 11 B 31/97; vom 29.12.1998, Az.: 11 B 56/98).
  • VG Freiburg, 13.12.2010 - 6 K 731/09

    Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für einen Bootssteg und Badesteg

    Vor Erlass einer derartigen Anordnung ist daher grundsätzlich zunächst zu prüfen, ob die illegal vorgenommene Gewässerbenutzung tatsächlich zu einer konkreten Beeinträchtigung wasserrechtlicher Belange führt und damit auch künftig materiell nicht gestattungsfähig ist (BVerwG, B. v. 22.08.1997 - 11 B 31.97 -, [...]; B. v. 29.12.1998 - 11 B 56.98 -, [...]; B. v. 21.12.1993 - 7 B 119.93 -, ZfW 1994, 396 = NVwZ-RR 1994, 202; B. v. 28.02.1991 - 7 B 22.91 -, NVwZ-RR 1991, 461 = ZfW 1991, 230; Urt. v. 10.02.1978 - 4 C 71.75 -, DVBl 1979, 67).
  • VG Augsburg, 05.07.2021 - Au 9 K 20.2830

    Wasserrechtliche Beseitigungsanordnung wegen Verrohrung eines Baches

    Vor Erlass einer derartigen Anordnung ist daher grundsätzlich zunächst einmal zu prüfen, ob der illegal vorgenommene Gewässerausbau tatsächlich zu einer konkreten Beeinträchtigung wasserrechtlicher Belange führt und damit auch künftig materiell nicht gestattungsfähig ist (BVerwG, U.v. 10.2.1978 - 4 C 71.75 - juris; BVerwG. B.v. 22.8.1997 - 11 B 31.97 - juris; BayVGH, B.v. 7.11.2003 - 22 CS 03.2469 - juris).
  • VGH Bayern, 10.11.2008 - 22 CS 06.519

    Wasserrechtliche Beseitigungs- und Untersagungsanordnung; fehlende

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Wasserrechtsbehörde vor dem Erlass ordnungsbehördlicher Maßnahmen grundsätzlich zu prüfen, ob die illegal vorgenommene Maßnahme tatsächlich zu einer konkreten Beeinträchtigung wasserrechtlicher Belange führt und damit auch künftig materiell nicht gestattungsfähig ist (BVerwG vom 10.2.1978, BayVBl 1978, 472/473; vom 22.8.1997, Az. 11 B 31/97; vom 29.12.1998 Az. 11 B 56/98).
  • VG Augsburg, 23.09.2019 - Au 9 K 19.144

    Beseitigungsanordnung für Brunnenbohrung in tertiäres Grundwasservorkommen

    Vor Erlass einer derartigen Anordnung ist daher grundsätzlich zunächst einmal zu prüfen, ob der illegal vorgenommene Gewässerausbau tatsächlich zu einer konkreten Beeinträchtigung wasserrechtlicher Belange führt und damit auch künftig materiell nicht gestattungsfähig ist (BVerwG, U.v. 10.2.1978 - 4 C 71.75 - juris; BVerwG. B.v. 22.8.1997 - 11 B 31.97 - juris; BayVGH, B.v. 7.11.2003 - 22 CS 03.2469- juris).
  • VG Freiburg, 13.12.2010 - 6 K 696/09

    Bootsstege am Bodensee

    Vor Erlass einer derartigen Anordnung ist daher grundsätzlich zunächst zu prüfen, ob die illegal vorgenommene Gewässerbenutzung tatsächlich zu einer konkreten Beeinträchtigung wasserrechtlicher Belange führt und damit auch künftig materiell nicht gestattungsfähig ist (BVerwG, B. v. 22.08.1997 - 11 B 31.97 -, [...]; B. v. 29.12.1998 -11 B 56.98 -, [...]; B. v. 21.12.1993 - 7 B 119.93 -, ZfW 1994, 396 = NVwZ-RR 1994, 202; B. v. 28.02.1991 - 7 B 22.91 -, NVwZ-RR 1991, 461 = ZfW 1991, 230; Urt. v. 10.02.1978 - 4 C 71.75 -, DVBI 1979, 67).
  • VG Chemnitz, 25.05.2005 - 2 K 1869/04

    Wasserrechtliche Verfügung betreffend die Stilllegung einer der allgemeinen

    Die Behörde verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie gegen eine ungenehmigte wasserrechliche Gewässerbenutzungsmaßnahme abschließend vorgeht, ohne zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung ernsthaft geprüft zu haben (BVerwG, Beschl. v. 28.02.1991, NVwZ-RR 1991, 461; Beschl. v. 21.12.1993, NVwZ-RR 1994, 202; Beschl. v. 22.08.1997 - 11 B 31/97 - Beschl. v. 29.12.1998 - 11 B 56/98 -).
  • VG Würzburg, 08.07.2013 - W 4 S 13.479

    Einstellung von Gewässerausbaumaßnahmen; formelle Illegalität

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