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   BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96   

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https://dejure.org/1996,1568
BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96 (https://dejure.org/1996,1568)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1996 - 11 B 9.96 (https://dejure.org/1996,1568)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1996 - 11 B 9.96 (https://dejure.org/1996,1568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sachverständigengutachten - Mündliche Erläuterung - Fahrlerlaubnis - Eignung zum Führen eines Kfz - Trunkenheitsfahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für die mündliche Erläuterung eines Sachverständigengutachtens; Straßenverkehrsrecht: Prüfungsumfang bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2318
  • NVwZ 1996, 1026 (Ls.)
  • NZV 1996, 292
  • DVBl 1997, 657
  • DÖV 1996, 878
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Verwaltungsbehörde in einem solchen Fall - auch wenn es sich um einen sogenannten Ersttäter handelt - die Beibringung des Gutachtens einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle verlangen, um die bestehenden Eignungszweifel aufzuklären (vgl. etwa Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43; Beschluß vom 21. Februar 1994 - BVerwG 11 B 120.93 - Buchholz 442.16 § 12 StVZO Nr. 3; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Verwaltungsbehörde in einem solchen Fall - auch wenn es sich um einen sogenannten Ersttäter handelt - die Beibringung des Gutachtens einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle verlangen, um die bestehenden Eignungszweifel aufzuklären (vgl. etwa Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43; Beschluß vom 21. Februar 1994 - BVerwG 11 B 120.93 - Buchholz 442.16 § 12 StVZO Nr. 3; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85

    Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    Die Ergänzungsfragen müssen zwar nicht abschließend vorformuliert werden, aber hinreichend klar erkennen lassen, inwiefern das beanstandete Sachverständigengutachten für erläuterungsbedürftig erachtet wird (vgl. bereits Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28).
  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß § 130 a VwGO weder dem Gebot des rechtlichen Gehörs noch dem des effektiven Rechtsschutzes widerspricht, weil der Betroffene in seinem Recht zu Ausführungen zu tatsächlichen und rechtlichen Fragen nicht beschränkt ist, Beweisanträge stellen kann und auch die Möglichkeit hat, sich zu der Absicht des Gerichts zu äußern, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden (vgl. etwa Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - und vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 -, Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5 bzw. § 133 VwGO Nr. 10, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß § 130 a VwGO weder dem Gebot des rechtlichen Gehörs noch dem des effektiven Rechtsschutzes widerspricht, weil der Betroffene in seinem Recht zu Ausführungen zu tatsächlichen und rechtlichen Fragen nicht beschränkt ist, Beweisanträge stellen kann und auch die Möglichkeit hat, sich zu der Absicht des Gerichts zu äußern, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden (vgl. etwa Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - und vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 -, Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5 bzw. § 133 VwGO Nr. 10, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.02.1994 - 11 B 120.93

    Medizinisch-psychologisches Gutachten über die Fahreignung bei Blutalkoholwert

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Verwaltungsbehörde in einem solchen Fall - auch wenn es sich um einen sogenannten Ersttäter handelt - die Beibringung des Gutachtens einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle verlangen, um die bestehenden Eignungszweifel aufzuklären (vgl. etwa Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43; Beschluß vom 21. Februar 1994 - BVerwG 11 B 120.93 - Buchholz 442.16 § 12 StVZO Nr. 3; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 82.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    Die Verwaltungsbehörde ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gemäß § 4 Abs. 3 StVG an eine strafrichterliche Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nur dann gebunden und darf zum Nachteil des Betroffenen von ihr erst und nur dann nicht abweichen, wenn eine Eignungsbeurteilung tatsächlich stattgefunden hat, sich dies aus den schriftlichen Urteilsgründen ergibt und wenn die Behörde von demselben und nicht von einem umfassenderen Sachverhalt als der Strafrichter auszugehen hat (vgl. etwa Beschluß vom 1. April 1993 - BVerwG 11 B 82.92 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 89 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.11.1983 - 7 C 35.82

    Eignungsbedenken beim Nichtbestehen einer theoretischen Befähigungsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    Werden solche Tatsachen bekannt, so kann die Verwaltungsbehörde nach § 12 StVZO die Beibringung eines Sachverständigengutachtens, auch eines solchen einer anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle, fordern (vgl. Urteil vom 18. November 1983 - BVerwG 7 C 35.82 - Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 2, S. 4; Jagusch-Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl. 1995, § 15 StVZO Rn. 14).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 B 199.88

    Keine Bindungswirkung an das Strafurteil, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    Begründet - wie hier - der Strafrichter das Absehen von einer (weiteren) Entziehung der Fahrerlaubnis ausschließlich mit einem Hinweis auf die seit der Tatbegehung verstrichene Zeit, so liegt darin regelmäßig keine Beurteilung einer Kraftfahreignung (vgl. Beschluß vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 7 B 199.88 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 84).
  • BSG, 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B

    Verletzung des Fragerechts nach § 116 S. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

    Es reicht vielmehr aus, die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret zu bezeichnen (BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1; BVerwG NJW 1996, 2318) , zB auf Lücken oder Widersprüche hinzuweisen.
  • BSG, 29.01.2018 - B 9 V 39/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Dabei reicht es aus, die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret zu bezeichnen (BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1 S 4; BVerwG Beschluss vom 19.3.1996 - 11 B 9/96 - NJW 1996, 2318) , zB auf Lücken oder Widersprüche hinzuweisen.
  • BSG, 21.07.2010 - B 5 R 154/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung wegen grundsätzlicher

    Es reicht vielmehr aus, die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret zu bezeichnen (BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1 S 5, SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7; BVerwG NJW 1996, 2318) , zB auf Lücken oder Widersprüche hinzuweisen.
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