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   VGH Bayern, 08.10.2009 - 11 CS 09.1891, 11 C 09.1888   

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https://dejure.org/2009,72381
VGH Bayern, 08.10.2009 - 11 CS 09.1891, 11 C 09.1888 (https://dejure.org/2009,72381)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.10.2009 - 11 CS 09.1891, 11 C 09.1888 (https://dejure.org/2009,72381)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - 11 CS 09.1891, 11 C 09.1888 (https://dejure.org/2009,72381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung;Nichtvorlage des geforderten Fahreignungsgutachtens;Rechtswidrigkeit der Beibringungsanordnung wegen fehlenden Zusammenhangs von Straftaten nicht verkehrsrechtlicher Art mit der Kraftfahreignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2009 - 11 CS 09.1891
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG vom 9.6.2005 NJW 2005, 3081 f.; vom 11.6.2008 NJW 2008, 3014 f. = DAR 2008, 712).
  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 87.84

    Eignung zur Führung eines Fahrzeugs - Trunkenheitsdelikte - Kraftfahrer -

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2009 - 11 CS 09.1891
    Die Kraftfahreignung beurteilt sich dabei auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers, und zwar nach dem Maßstab seiner Gefährlichkeit für den Straßenverkehr (st. Rspr. des BVerwG, z.B. Urteil vom 20.2.1987 NJW 1987, 2246).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07

    Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisbehörde; Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2009 - 11 CS 09.1891
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG vom 9.6.2005 NJW 2005, 3081 f.; vom 11.6.2008 NJW 2008, 3014 f. = DAR 2008, 712).
  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CE 07.1765

    Vorläufige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Straftat mit Anhaltspunkten für

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2009 - 11 CS 09.1891
    Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch die in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 FeV als Regelbeispiel für einen Zusammenhang mit der Kraftfahreignung angeführten Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential nicht dargelegt wurden, die insbesondere bei der Begehung von Körperverletzungsdelikten bejaht worden sind (vgl. Beschluss des Senats vom 6.3.2008 Az. 11 CE 07.1765).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1994 - 7 B 10161/94

    Eignung; Führen; Fahrzeug; Zweifel; Punkte; Punktsystem; Untersuchung; Straftat

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2009 - 11 CS 09.1891
    Dabei muss aufgezeigt werden, inwieweit sich aus der Straftat Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Betreffende sich auch im Straßenverkehr nicht ordnungsgemäß verhalten wird (OVG RhPf vom 16.3.1994 NJW 1994, 2436).
  • VG Regensburg, 23.05.2016 - RN 8 S 16.510

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Verdacht der Alkoholabhängigkeit

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Untersuchungsanordnung der Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und die Weigerung ohne hinreichenden Grund erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2008 - 11 C 08.1030 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.1891 - juris Rn. 22).

    Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, so darf die Fahrerlaubnisbehörde bei ihrer Entscheidung gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV unter der Voraussetzung, dass die Untersuchungsanordnung rechtmäßig ist und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgt, auf die Nichteignung des Betroffenen schließen (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2008 - 11 C 08.1030 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.1891 - juris Rn. 22).

  • VG Cottbus, 13.07.2010 - 1 L 139/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Charaktermängeln aufgrund strafrechtlicher

    Dabei muss auch aufgezeigt werden, inwieweit sich aus der Straftat Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich der Betreffende auch im Straßenverkehr nicht ordnungsgemäß verhalten wird (Bayerischer VGH, Beschl. v. 08. Oktober 2009 - 11 CS 09.1891, 11 C 09.1888 - juris unter Rn. 23).

    Anders als der Antragsteller meint, bietet § 11 Abs. 3 Nr. 7 FeV hiernach auch bei Straftaten, die zwar für die Fahreignung von Bedeutung sein können, jedoch - wie vorliegend - nicht unmittelbar mit dem Straßenverkehr in Zusammenhang stehen, eine Rechtsgrundlage, was bereits aus dem unterschiedlichen Wortlaut dieser Bestimmung und etwa § 11 Abs. 3 Nr. 5 FeV ("erhebliche Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht") folgt (soweit ersichtlich einhellige Rechtsprechung, vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschlüsse v. 19. Januar 2010 - 11 CS 09.2898, v. 08. Oktober 2009 - 11 CS 09.1891, 11 C 09.1888 und 11 CS 09.1896, 11 C 09.1895 - jeweils juris; VG München, Urt. v. 20. August 2009 - M 6b K 08.59 - juris, Rn. 19).

  • VG Cottbus, 24.07.2013 - 1 L 150/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Dabei muss auch aufgezeigt werden, inwieweit sich aus der Straftat Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich der Betreffende auch im Straßenverkehr nicht ordnungsgemäß verhalten wird (Bayerischer VGH, Beschl. v. 08. Oktober 2009 - 11 CS 09.1891, 11 C 09.1888 - juris Rn. 23).

    Anders als der Antragsteller meint, bietet § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 FeV hiernach auch bei einer Straftat, die zwar für die Fahreignung von Bedeutung sein kann, jedoch - wie vorliegend - nicht unmittelbar mit dem Straßenverkehr in Zusammenhang steht, eine Rechtsgrundlage, was bereits aus dem unterschiedlichen Wortlaut dieser Bestimmung und etwa § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 FeV ("erhebliche Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht") folgt (soweit ersichtlich einhellige Rechtsprechung, vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschlüsse v. 19. Januar 2010 - 11 CS 09.2898, v. 08. Oktober 2009 - 11 CS 09.1891, 11 C 09.1888 und 11 CS 09.1896, 11 C 09.1895 - jeweils juris; VG München, Urt. v. 20. August 2009 - M 6b K 08.59 - juris Rn. 19; Beschl. der Kammer v. 13. Juli 2010 - VG 1 L 139/10 - zu § 11 Abs. 3 S. 1 Nr.: 7 FeV; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08. März 2013 - 10 S 54/13 - juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2019 - 4 O 46/18

    Fahrerlaubnisrecht: Entziehung der der Fahrerlaubnis nach Weigerung eines

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist zudem, dass sich aus den Straftaten Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Betreffende sich auch im Straßenverkehr nicht ordnungsgemäß verhalten wird und von ihm eine erhöhte Gefahr für die Verkehrssicherheit ausgeht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 08.10.2009 - 11 CS 09.1891 -, juris Rn. 23 f.).
  • VG Regensburg, 21.07.2021 - RN 8 S 21.834

    Weigerung ein, nach einem ärztlichen Gutachten angeordnetes MPU-Gutachten

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Untersuchungsanordnung der Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und die Weigerung ohne hinreichenden Grund erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2008 - 11 C 08.1030; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.1891; BayVGH, U.v. 20.10.2017 - 11 B 17.1080 - BeckRS 2017, 133211 Rn. 24).
  • VG Regensburg, 19.02.2021 - RN 8 S 20.2515

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Untersuchungsanordnung der Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und die Weigerung ohne hinreichenden Grund erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2008 - 11 C 08.1030; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.1891).
  • VG Regensburg, 03.05.2019 - RO 8 S 19.190

    Sofortvollzug der Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines ärztlichen

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Untersuchungsanordnung der Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und die Weigerung ohne hinreichenden Grund erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2008 - 11 C 08.1030; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.1891).
  • VG Regensburg, 13.01.2016 - RN 8 S 15.2172

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Untersuchungsanordnung der Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und die Weigerung ohne hinreichenden Grund erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2008 - 11 C 08.1030 - juris Rn 15; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.1891 - juris Rn. 22).
  • VG Regensburg, 20.11.2014 - RO 8 S 14.1785

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.1891).
  • VG Augsburg, 17.09.2014 - Au 7 S 14.1150

    Entziehung der Fahrerlaubnis; rechtmäßige Anordnung eines

    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung zur Beibringung eines psychologischen Gutachtens rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25/04 - NJW 2005, 3051/3052; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.1891 - juris).
  • VG Regensburg, 24.03.2022 - RN 8 S 21.2183

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VG Regensburg, 26.11.2013 - RN 8 S 13.1824

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Anforderung eines ärztlichen Gutachtens; Besitz von

  • VG Regensburg, 12.11.2020 - RO 8 S 20.870

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelhafter Mitwirkung an einem

  • VG Regensburg, 20.12.2021 - RO 8 K 19.1328

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne Fahreignungsgutachten (Drogenkonsum) -

  • VG Regensburg, 22.12.2022 - RO 8 S 22.2356

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei bei ärztlich verordneter Einnahme von

  • VG Regensburg, 02.07.2014 - RN 8 S 14.680

    EU-Fahrerlaubnis - Nutzungsuntersagung auf dem Gebiet der Bundesrepublik

  • VG Regensburg, 15.10.2012 - RN 8 K 12.578

    Entziehung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

  • VG Regensburg, 13.06.2012 - RN 8 S 12.576

    Straftaten in Zusammenhang mit der Kraftfahreignung; Aggressionspotential; (32)

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