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VGH Bayern, 12.10.2015 - 11 CE 15.2150 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Transport- und Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von drei Groß- und Schwertransporten Sperre wegen früherer Verstöße; Verhältnismäßigkeit
- verkehrslexikon.de
Transport- und Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Groß- und Schwertransporten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Transportgenehmigung und Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Großtransporten und Schwertransporten
- rewis.io
Im Wesentlichen rechtmäßige zeitliche Beschränkung einer Transport- und Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Groß- und Schwertransporten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erteilung einer Transportgenehmigung und Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Großtransporten und Schwertransporten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 CE 10.262
Vor dem 19. Januar 2009 erteilte tschechische Fahrerlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2015 - 11 CE 15.2150
Voraussetzung dafür ist, dass eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (…Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 123 Rn. 14; BayVGH, B.v. 16.8.2010 - 11 CE 10.262 - juris Rn. 20). - VGH Bayern, 25.09.2007 - 11 ZB 06.279
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2015 - 11 CE 15.2150
Gleiches gilt für die Entscheidungen nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 5 StVO, da diese Norm keine Kriterien dafür aufstellt, unter welchen Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung erteilt oder versagt werden kann (BayVGH, B.v. 25.9.2007 - 11 ZB 06.279 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 01.03.2002 - 22 CE 02.369
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2015 - 11 CE 15.2150
Da die Antragstellerin eine Regelung begehre, die die Hauptsache vorweggenommen hätte, setze der Erlass einer einstweiligen Anordnung voraus, dass für einen Erfolg in der Hauptsache ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit bestehe (vgl. BayVGH, B.v. 10.2.1998 - 22 ZE 97.3535; B.v. 1.3.2002 - 22 CE 02.369). - VGH Bayern, 10.02.1998 - 22 ZE 97.3535
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2015 - 11 CE 15.2150
Da die Antragstellerin eine Regelung begehre, die die Hauptsache vorweggenommen hätte, setze der Erlass einer einstweiligen Anordnung voraus, dass für einen Erfolg in der Hauptsache ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit bestehe (vgl. BayVGH, B.v. 10.2.1998 - 22 ZE 97.3535; B.v. 1.3.2002 - 22 CE 02.369).
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2015 - 1 B 14.13
Helmtragepflicht; Ausnahmegenehmigung aus gesundheitlichen Gründen; Ermessen; …
Deshalb wäre hier - selbst bei Vorliegen einer ermessensfehlerhaften Entscheidung des Beklagten - grundsätzlich auch nur ein Bescheidungsurteil nach § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO in Betracht gekommen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Oktober 2015 - 11 CE 15.2150 -, juris Rn. 16 [zu § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVO]; vgl. aber VG Köln…, Urteil vom 15. September 2006 - 11 K 5135/05 -, juris Rn. 29 [zur Gurtanlegepflicht]).