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   VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.3132   

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VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.3132 (https://dejure.org/2007,6060)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.02.2007 - 11 CS 06.3132 (https://dejure.org/2007,6060)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 11 CS 06.3132 (https://dejure.org/2007,6060)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichteignung eines Führerscheininhabers wegen nicht fristgerechter Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Beibringung eines medizinisch- psychischen Gutachtens bei regelmäßigem Drogenkonsum; Einmaliger oder gelegentlicher Cannabiskonsum ohne Bezug zum ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Führerscheinentzug wegen früherer Verurteilung wegen Besitz von Drogen

  • mpu-intensiv.de

    Rechtswidriger Führerscheinentzug nach Drogenkonsu - Entziehung der Fahrerlaubnis rechtswidrig, wenn für Gutachten über Drogenkonsum zu kurzer Zeitraum bemessen wurde

  • RA Kotz

    Fahrerlaubnisentziehung - Drogenbesitz und Drogenfahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Rechtswidrigkeit der der Gutachtensanforderung wegen zu knapp bemessener Vorlagefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Klärung von Eignungszweifeln durch Gutachtenanforderung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Klärung von Eignungszweifeln durch Gutachtenanforderung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.3132
    Bis zum Ablauf dieser Jahresfrist darf die Behörde auch bei behaupteter Verhaltensänderung des Betroffenen die Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 7 FeV entziehen und ein auf Wiedergewinnung der Fahreignung abzielendes Vorbringen zum Gegenstand eines gesonderten Wiedererteilungsverfahrens machen (vgl. BayVGH vom 9.5.2005 BayVBl 2006, 18 ff.).

    Den Belangen der Verkehrssicherheit kann entweder dadurch Rechnung getragen werden, dass zunächst ein von der Behörde überwachtes Drogenscreening angeordnet wird (vgl. BayVGH vom 9.5.2005 a.a.O.) und anschließend noch die erforderliche psychologische Begutachtung oder die Behörde die medizinisch-psychologische Begutachtung mit längerer Fristsetzung anordnet und Vorlagefristen für die medizinischen Nachweise - ggf. nach Absprache mit der Untersuchungsstelle - vorsieht.

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.3132
    § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV verlangt zwingend die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, wenn zu klären ist, ob der Betroffene noch abhängig ist oder - ohne abhängig zu sein - weiterhin Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder psychoaktiv wirkende Stoffe einnimmt (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 a.a.O.).

    Nur dann kann wieder eine positive Verkehrsprognose gestellt werden (vgl. die Begründung zu 3.12.1 der Begutachtungsleitlinien; BVerwG vom 9.6.2005 3 C 21/04, DVBl 2005, 1333 ff. unter Hinweis auf die Begründung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 7. Mai 1998, BRDrucks 443/98, S. 263).

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.3132
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 3 C 25/04, NJW 2005, 3081 ff.).

    Erforderlich ist eine Einzelfallentscheidung unter Einbeziehung aller relevanten Umstände (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 3 C 25/04 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.3132
    Da es Aufgabe der Behörde ist, mit einer angemessen Frist sicherzustellen, dass der erforderliche Abstinenznachweis erbracht werden kann, kommt es nicht mehr darauf an, ob der Antragsteller für die Nichtbeibringung des Gutachtens einen ausreichenden Grund vorgebracht hat bzw. der Antragsteller unverschuldet verhindert war, das Gutachten fristgerecht beizubringen (vgl. BVerwG vom 12. März 1985 NJW 1985, 2490 ff., BayVGH vom 7.11.2006 11 ZB 05.3034).
  • VGH Bayern, 08.11.2006 - 11 CS 05.2688
    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.3132
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayVGH vom 14.2.2006 11 ZB 05.1406, vom 8.11.2006 11 CS 05.2688) hat daher bereits ein einmaliger Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) im Regelfall gem. Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV die Fahrungeeignetheit zur Folge.
  • VGH Bayern, 07.11.2006 - 11 ZB 05.3034

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Anforderung eines Fahreignungsgutachtens;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.3132
    Da es Aufgabe der Behörde ist, mit einer angemessen Frist sicherzustellen, dass der erforderliche Abstinenznachweis erbracht werden kann, kommt es nicht mehr darauf an, ob der Antragsteller für die Nichtbeibringung des Gutachtens einen ausreichenden Grund vorgebracht hat bzw. der Antragsteller unverschuldet verhindert war, das Gutachten fristgerecht beizubringen (vgl. BVerwG vom 12. März 1985 NJW 1985, 2490 ff., BayVGH vom 7.11.2006 11 ZB 05.3034).
  • VGH Bayern, 14.02.2006 - 11 ZB 05.1406

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Konsum von Methamphetamin

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.3132
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayVGH vom 14.2.2006 11 ZB 05.1406, vom 8.11.2006 11 CS 05.2688) hat daher bereits ein einmaliger Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) im Regelfall gem. Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV die Fahrungeeignetheit zur Folge.
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.3132
    Es ist auch nicht überwiegend wahrscheinlich, dass der Betroffene außerstande ist, eine drogenkonsumbedingte zeitweilige Fahruntüchtigkeit rechtzeitig als solche zu erkennen oder trotz einer solchen Erkenntnis von der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr abzusehen (vgl. BVerfG vom 20.6.2002 NJW 2002, 2378 ff.).
  • VGH Bayern, 20.11.2006 - 11 CS 06.118

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentlichkeit des Cannabiskonsums bei

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.3132
    Sich an dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts orientierend, hat der Senat keine zeitliche Höchstgrenze der Berücksichtigungsfähigkeit von Betäubungsmittelkonsumakten in der Vergangenheit festgelegt (vgl. BayVGH vom 20.11.2006 11 CS 06.118).
  • VGH Bayern, 13.12.2005 - 11 CS 05.1350

    behauptete Vertauschung von Blutproben; behaupteter unbewusster Konsum von

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.3132
    Wird die Zeitspanne, innerhalb derer ein Gutachten vorzulegen ist, das dem Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangenem Betäubungsmittelkonsum dienen soll, so knapp bemessen, das sich bis zu ihrem Ablauf der von Rechts wegen erforderliche Abstinenznachweis nicht führen lässt, so zieht das die Rechtswidrigkeit der Gutachtensanforderung nach sich (vgl. BayVGH vom 13. Dezember 2005 11 CS 05.1350).
  • VG Mainz, 13.12.2007 - 7 L 873/07

    Rechtswidrigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung wegen zu kurz angesetzter Frist

    Der Bay.VGH hat in der vom Antragsteller zitierten Entscheidung (Beschluss vom 27. Februar 2007, Az.: 11 CS 06.3132, zitiert nach Juris) ausgeführt, dass die Zeitspanne von sechs Wochen zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens jedenfalls zu kurz gewählt sei, da diese Vorlagefrist der Tatsache, dass ein Abstinenznachweis durch Urinscreenings erfolgen müsse, nicht ausreichend Rechnung trage.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2009 - 10 B 10508/09

    Fahrerlaubnisrecht - Frist zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    Soweit sich der Antragsteller hierzu auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Februar 2007 - 11 CS 06.3132 - (Juris) beruft, ist ihm entgegenzuhalten, dass der dort rechtlich gewürdigte Sachverhalt - anders als dies offenbar auch das Verwaltungsgericht gemeint hat - mit den Gegebenheiten im vorliegenden Fall nicht zu vergleichen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 3175/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorlage des Gutachtens; fahrerlaubnisfreie

    Soweit der Antragsteller auf die dort zitierte Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. dessen Beschluss vom 27.02.2007 - 11 CS 06.3132 -, juris) abhebt, die Gutachtensanordnung mit ihrer Fristsetzung müsse dem erforderlichen Zeitbedarf für einen Abstinenznachweis Rechnung tragen, gilt diese - wie sich aus den weiteren Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in dem o.g. Beschluss vom 02.03.2009 ergibt - gerade nicht für den vorliegenden Fall.
  • VGH Bayern, 04.02.2009 - 11 CS 08.2591

    Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Rechtswidrigkeit der

    Wird die Zeitspanne, innerhalb derer ein Gutachten vorzulegen ist, das dem Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangenem Betäubungsmittelkonsum dienen soll, so knapp bemessen, dass sich bis zu ihrem Ablauf der von Rechts wegen erforderliche Abstinenznachweis nicht führen lässt, so zieht das die Rechtswidrigkeit der Gutachtensaufforderung nach sich (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayVGH vom 13.12.2005 11 CS 05.1350; vom 27.2.2007 11 CS 06.3132).

    Den Belangen der Verkehrssicherheit kann entweder dadurch Rechnung getragen werden, dass zunächst ein von der Behörde überwachtes Drogenscreening angeordnet wird und anschließend noch die erforderliche psychologische Begutachtung oder die Behörde die medizinisch-psychologische Begutachtung mit längerer Fristsetzung anordnet und Vorlagefristen für die medizinischen Nachweise - ggf. nach Absprache mit der Untersuchungsstelle - vorsieht (vgl. BayVGH vom 9.5.2005 a.a.O., vom 7.12.2006 11 CS 06.1350, vom 27.2.2007 a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 19.09.2011 - 2 EO 487/11

    Fristsetzung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Ist die Fahreignung im Hinblick auf eine etwaige Entziehung der Fahrerlaubnis zu prüfen, so muss die Zeitspanne, innerhalb deren ein Gutachten vorzulegen ist, nicht so weiträumig bemessen sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber bis zu ihrem Ablauf den nach Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV erforderlichen Abstinenznachweis führen kann (entgegen BayVGH, u. a. Beschluss vom 27. Februar 2007 - 11 CS 06.3132).

    Wird die Zeitspanne, innerhalb deren ein Gutachten vorzulegen ist, das dem Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangenem Betäubungsmittelkonsum dienen soll, so knapp bemessen, das sich bis zu ihrem Ablauf der von Rechts wegen erforderliche Abstinenznachweis nicht führen lässt, so ziehe das die Rechtswidrigkeit der Gutachtensanforderung nach sich (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2007 - 11 CS 06.3132; und vom 13. Dezember 2005 - 11 CS 05.1350 - jeweils Juris).

  • VG Cottbus, 06.12.2007 - 2 L 270/07

    Fahrerlaubnisentziehung aufgrund Aufforderung zur Beibringung eines

    Die Fahrerlaubnisbehörde ist nicht verpflichtet, bei der Bestimmung der Frist für die Beibringung eines auf der Grundlage von § 46 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV geforderten Gutachtens einen etwaigen Abstinenzzeitraum mit zu berücksichtigen (a.A. BayVGH, Beschluss vom 27. Februar 2007 -11 CS 06.3132-, juris).

    Eine entsprechende Anwendung der Ziffer 9.5 der Anlage 4 zur FeV scheidet aus (a.A. BayVGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2007, a.a.O. und 09. Mai 2005 -11 CS 04.2526, juris).

    Es ist nicht Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde, mit der Frist sicherzustellen, dass der Betroffene einen etwaigen Abstinenznachweis erbringen kann (so aber: VGH München, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 11 CS 06.3132 -, zitiert nach Juris).

  • VG Koblenz, 13.03.2020 - 4 L 181/20

    Fahrerlaubnisentziehung. Drogenkonsum, Frist für Gutachten

    in diesem Fall ist zur Aufklärung der Fahreignung ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen; ein unmittelbarer Entzug der Fahrerlaubnis wegen des erwiesenen Drogenkonsums scheidet in diesem Fall aus (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 11 CS 06.3132 -, juris, Rn. 17 f.).
  • VGH Bayern, 31.07.2019 - 11 CS 19.1101

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Gutachtens

    Der vom Antragsteller angeführten Entscheidung des Senats vom 27. Februar 2007 (11 CS 06.3132) lag eine ohne weiteres zum Wegfall der Fahreignung führende Einnahme harter Drogen zugrunde, wobei die Einhaltung einer für die zwischen Drogenaufnahme und Gutachtensaufforderung verstrichenen rund 22 Monate behaupteten, ausreichenden Abstinenz in zeitlicher Hinsicht durchaus in Betracht kam.
  • VG Cottbus, 28.06.2011 - 1 L 164/11

    Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

    Sie bestimmt sich ausschließlich nach der Zeitspanne, welche die Begutachtungsstelle voraussichtlich benötigen wird, um das Gutachten zu erstellen, eine Verfahrenspflicht, eine positive Begutachtung zu ermöglichen, gibt es nicht (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21. Juli 2009 - 10 B 10508/09 -, juris, Rn. 8; VG München, Beschl. v. 08. November 2005 - M 6 b S 05.3392 -, juris; a. A. Bayerischer VGH, Beschl. v. 27. Februar 2007 - 11 CS 06.3132 -, juris: Aufforderung rechtswidrig, wenn die Zeitspanne so knapp bemessen ist, dass sich bis zu ihrem Ablauf der von Rechts wegen erforderliche Abstinenznachweis nicht führen lässt, ebenso VG Mainz, Beschl. v. 13. Februar 2007 - 7 L 873/07. MZ -, juris; offen noch Beschl. der Kammer v. 04. August 2010 - VG 1 L 142/10).

    Es ist nicht Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde, mit der Frist sicherzustellen, dass der Betroffene einen etwaigen Abstinenznachweis erbringen kann (so aber: VGH München, Beschluss vom 27. Februar 2007 -11 CS 06.3132-, zitiert nach Juris).

  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 11 CS 10.227

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Begründung des Sofortvollzugs; Drogenkonsum

    Wird die Zeitspanne, innerhalb derer ein Gutachten vorzulegen ist, das dem Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangenem Betäubungsmittelkonsum dienen soll, so knapp bemessen, dass sich bis zu ihrem Ablauf der von Rechts wegen erforderliche Abstinenznachweis nicht führen lässt, so zieht das die Rechtswidrigkeit der Gutachtensaufforderung nach sich (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayVGH vom 13.12.2005 Az. 11 CS 05.1350; vom 27.2.2007 Az. 11 CS 06.3132, vom 4.2.2009 a.a.O.).
  • VG Ansbach, 03.01.2020 - AN 10 S 19.02347

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauchs

  • VG Würzburg, 08.05.2017 - W 6 S 17.413

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Wiederholte Zuwiderhandlung im Straßenverkehr

  • VG Trier, 08.04.2014 - 1 L 406/14

    Frist zur Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei

  • VGH Bayern, 02.03.2009 - 11 CS 08.3150

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Fahrt mit 1,9 µg/l THC im Blut; Verlust der

  • VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 494/20

    Wann darf Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung

  • VG München, 04.12.2007 - M 1 K 07.2536

    Fahrerlaubnis; Cannabis; regelmäßiger Konsum; Erledigung durch Abstinenznachweis

  • VGH Bayern, 28.03.2007 - 11 CS 06.1478

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Konsum von

  • VG München, 17.05.2011 - M 1 K 11.1120

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; fehlendes

  • VG Gelsenkirchen, 08.08.2008 - 9 L 870/08

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Abstinenzzeit, Nichteignung

  • VG Gelsenkirchen, 07.05.2018 - 7 L 3618/17

    Fahrerlaubnis Entziehung Cannabis regelmäßiger Konsum

  • VG Minden, 02.12.2010 - 9 L 627/10

    Anordnung der Pflicht zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • VG Gelsenkirchen, 14.05.2008 - 9 L 472/08

    MPU, Methadon, Abstinenznachweis

  • VG München, 14.04.2011 - M 1 S 11.1121

    Einstweiliger Rechtsschutz; Prozesskostenhilfe; Entziehung der Fahrerlaubnis;

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