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   VGH Bayern, 06.12.2010 - 11 CS 10.2311   

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VGH Bayern, 06.12.2010 - 11 CS 10.2311 (https://dejure.org/2010,68759)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.12.2010 - 11 CS 10.2311 (https://dejure.org/2010,68759)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Dezember 2010 - 11 CS 10.2311 (https://dejure.org/2010,68759)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verurteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, im Straßenverkehr begangener Nötigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis;Anschließender Erwerb einer Fahrerlaubnis in Tschechien nach dem 18. Januar ...

  • verkehrslexikon.de

    Zum Nachweis des 185-Tage-Aufenthalts-Erfordernisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 B 10.1030

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof - Voraussetzungen für

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2010 - 11 CS 10.2311
    Um insoweit eine Klärung herbeizuführen, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 16. August 2010 (ZfS 2010, 536) eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu folgender Frage eingeholt:.

    Ob insoweit eine gemäß Art. 52 Abs. 1 Satz 2 GR-Charta in jeder Hinsicht gerechtfertigte Einschränkung des (Grund-)Rechts auf Freizügigkeit vorliegt oder Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG in solchen Fällen einer einschränkenden Interpretation bedarf, muss der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vorbehalten bleiben, die auf den Vorlagebeschluss vom 16. August 2010 (a.a.O.) hin zu erwarten ist.

    Selbst dann aber, wenn das durch den Vorlagebeschluss vom 16. August 2010 (a.a.O.) eingeleitete Vorabentscheidungsverfahren zu dem Ergebnis führen sollte, dass ein EU-Mitgliedstaat auch unter der Geltung der Richtlinie 2006/126/EG nur dann befugt ist, die in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen, wenn mindestens eine der Voraussetzungen vorliegt, von denen der Europäische Gerichtshof eine Durchbrechung des in Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG verankerten Anerkennungsgrundsatzes abhängig gemacht hat, muss ernsthaft mit der Möglichkeit gerechnet werden, dass es dem Antragsgegner gelingen könnte, die Erfüllung einer dieser Voraussetzungen im Laufe des anhängigen Klageverfahrens nachzuweisen.

  • VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2010 - 11 CS 10.2311
    Bereits im Beschluss vom 22. Februar 2007 (Az. 11 CS 06.1644) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dargelegt, dass die Richtlinie 2006/126/EG ausweislich zahlreicher Erklärungen, die im Laufe des Normsetzungsverfahrens seitens der Kommission, des Rates sowie des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments abgegeben wurden, u. a. ausdrücklich dem Zweck dient, den Führerscheintourismus zu bekämpfen.

    Auf die Ausführungen in der Randnummer 25 des in mehreren Fachzeitschriften (DAR 2007, 535; ZfS 2007, 354; NZV 2007, 539) veröffentlichten, zudem im juristischen Informationssystem 'Juris' zugänglichen Beschlusses vom 22. Februar 2007 wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

    Ebenfalls bereits im Beschluss vom 22. Februar 2007 (a.a.O., RdNr. 25) wurde aufgezeigt, dass die am Normsetzungsverfahren beteiligten Stellen unter 'Führerscheintourismus' - in Übereinstimmung mit dem Sprachgebrauch, der sich insoweit in Deutschland herausgebildet hat - die Erscheinung verstanden, dass Personen, denen die Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat (z.B. wegen Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen) entzogen wurde, einen Scheinwohnsitz im Ausland begründen und dort eine Fahrerlaubnis erwerben, um damit die Voraussetzungen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu unterlaufen (vgl. Seite 32 des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments vom 3.2.2005, Dok.-Nr. A6-0016/2005).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 16 B 814/09

    Ende des EU-Führerscheintourismus durch die 3. Führerscheinrichtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2010 - 11 CS 10.2311
    Zu einem damit übereinstimmenden Ergebnis gelangen das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. grundlegend den dortigen Beschluss vom 20.1.2010 ZfS 2010, 236), der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 21.1.2010 DAR 2010, 153), das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 23.2.2010 Az. 1 M 172/09) und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (vgl. z.B. den Beschluss vom 11.8.2010 Az. 12 ME 130/10 ).

    Der folgende Passus im Bericht des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments (Dok.-Nr. A6-0016/2005, zit. nach OVG NRW vom 20.1.2010, a.a.O., RdNr. 27) verdeutlicht ebenfalls, dass sowohl das an die Mitgliedstaaten gerichtete Verbot, einer Person dann eine Fahrerlaubnis zu erteilen, wenn gegen sie in einem anderen Mitgliedstaat eine Maßnahme der Einschränkung, der Aufhebung oder des Entzugs einer Fahrerlaubnis ergriffen wurde, als auch die Verpflichtung des Aufnahmestaates, eine gleichwohl erteilte neue Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen, von keinen weiteren Voraussetzungen als denen abhängen sollte, die in Art. 11 Abs. 4 Sätze 1 und 2 der Richtlinie 2006/126/EG Eingang gefunden haben:.

  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 11 CS 09.1934

    Tschechischer Führerschein mit eingetragenem Wohnort in Tschechien; Ausstellung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2010 - 11 CS 10.2311
    Im Beschluss vom 22. Februar 2010 (Az. 11 CS 09.1934 , RdNrn. 29 - 32) hat der Verwaltungsgerichtshof hierzu mit Blickrichtung auf die mit Art. 12 der Richtlinie 2006/126/EG nahezu wortgleich übereinstimmende Vorschrift des Art. 9 der Richtlinie 91/439/EWG ausgeführt:.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2010 - 11 CS 10.2311
    Die grammatikalische, systematische und historische Auslegung ergibt vielmehr, dass der Richtliniengeber - ersichtlich in Reaktion auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 (NJW 2004, 1725 - 'Kapper'), die eine unter dem Blickwinkel der Verkehrssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland äußerst nachteilige Entwicklung in Gang gesetzt hat - eine Kurskorrektur herbeiführen und dem Missstand des Führerscheintourismus mit Entschiedenheit entgegentreten wollte.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2010 - 1 M 172/09

    Nichtanerkennung einer in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2010 - 11 CS 10.2311
    Zu einem damit übereinstimmenden Ergebnis gelangen das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. grundlegend den dortigen Beschluss vom 20.1.2010 ZfS 2010, 236), der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 21.1.2010 DAR 2010, 153), das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 23.2.2010 Az. 1 M 172/09) und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (vgl. z.B. den Beschluss vom 11.8.2010 Az. 12 ME 130/10 ).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 12 ME 130/10

    Nichtanerkennung einer nach dem 19. Januar 2009 im europäischen Ausland

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2010 - 11 CS 10.2311
    Zu einem damit übereinstimmenden Ergebnis gelangen das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. grundlegend den dortigen Beschluss vom 20.1.2010 ZfS 2010, 236), der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 21.1.2010 DAR 2010, 153), das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 23.2.2010 Az. 1 M 172/09) und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (vgl. z.B. den Beschluss vom 11.8.2010 Az. 12 ME 130/10 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2010 - 10 S 2391/09

    Berechtigung aufgrund einer in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2010 - 11 CS 10.2311
    Zu einem damit übereinstimmenden Ergebnis gelangen das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. grundlegend den dortigen Beschluss vom 20.1.2010 ZfS 2010, 236), der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 21.1.2010 DAR 2010, 153), das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 23.2.2010 Az. 1 M 172/09) und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (vgl. z.B. den Beschluss vom 11.8.2010 Az. 12 ME 130/10 ).
  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 11 CS 10.1380

    Zweimalige Straßenverkehrsteilnahme mit einer jeweils über 1,6 ‰ liegenden

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2010 - 11 CS 10.2311
    Im Beschluss vom 7. Oktober 2010 (Az. 11 CS 10.1380 RdNrn. 25 bis 44 und 47) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hierzu ausgeführt:.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2010 - 10 B 11351/09

    Fahrerlaubniserteilung während des Laufs einer Sperrfrist

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2010 - 11 CS 10.2311
    Demgegenüber gehen der Hessische Verwaltungsgerichtshof (HessVGH vom 4.12.2009 Blutalkohol Bd. 47 [2010], S. 154), das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (vgl. z.B. Beschluss vom 17.2.2010 DAR 2010, 406) und das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (Beschluss vom 16.6.2010 ZfS 2010, 530) davon aus, dass der zu Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl. L 237 vom 28.8.1991, S. 1) ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch unter der Geltung der Richtlinie 2006/126/EG weiterhin Bedeutung zukommt.
  • OVG Saarland, 16.06.2010 - 1 B 204/10

    Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung von

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 38.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

  • OLG Oldenburg, 01.11.2018 - 1 Ss 193/18

    Wohnsitzerfordernis am Ausstellungsort eines ausländischen Führerscheins nach

    Erforderlich ist ausweislich des in allen Fassungen verwendeten Präsens allein, dass er dort eine entsprechende Zeit wohnt (vgl. BayVGH, Beschluss v. 06.12.2010, 11 CS 10.2311, bei juris Rz. 45-46).
  • VGH Bayern, 27.05.2011 - 11 ZB 10.2900

    Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

    Demgegenüber ist auf den hier zu entscheidenden Fall tatsächlich § 28 Abs. 4 FeV in der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Fassung anzuwenden, nachdem maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des streitgegenständlichen Bescheids derjenige seiner Bekanntgabe - hier der 6. August 2010 - ist (vgl. etwa BayVGH vom 16.12.2010 Az. 11 CS 10.2311).
  • VGH Bayern, 07.12.2010 - 11 CS 10.2687

    Feststellung der Nichtberechtigung, von einer unter Verstoß gegen das

    Denn auch die Gerichte der Mitgliedstaaten sind zur Auslegung des Rechts der Europäischen Union berechtigt und verpflichtet (vgl. Beschluss des Senats vom 6.12.2010 Az. 11 CS 10.2311 m.w.N.).
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