Rechtsprechung
VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 CS 15.1204 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis; Alkoholmissbrauch; Fragestellung; Wiedererlangung der Fahreignung (verneint)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz aufgrund Alkoholmissbrauchs
- rewis.io
Nachbessern einer Gutachtensanordnung - Unklare Fragestellung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz aufgrund Alkoholmissbrauchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 23.03.2015 - M 6a S 15.608
- VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 CS 15.1204
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 CS 15.1204
Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78). - BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94
Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 CS 15.1204
Die gerichtliche Prüfung fahrerlaubnisrechtlicher Entziehungsverfügungen ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung der handelnden Verwaltungsbehörde auszurichten (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249; BayVGH, B.v. 10.06.2015 - 11 CS 15.745 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 10 S 2173/10
Entziehung der Fahrerlaubnis - zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 CS 15.1204
Gleichwohl ist davon auszugehen, dass die Begutachtungsstellen für Fahreignung die Frage in diesem Sinne verstehen (vgl. VGH BW, B.v. 10.12.2010 - 10 S 2173/10 - DAR 2011, 164). - VGH Bayern, 10.06.2015 - 11 CS 15.745
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 CS 15.1204
Die gerichtliche Prüfung fahrerlaubnisrechtlicher Entziehungsverfügungen ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung der handelnden Verwaltungsbehörde auszurichten (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249; BayVGH, B.v. 10.06.2015 - 11 CS 15.745 - juris). - VGH Bayern, 28.10.2014 - 11 CS 14.1713
Fragestellung in der Aufforderung zur Beibringung des Fahreignungsgutachtens
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 CS 15.1204
Die Fahrerlaubnisbehörde ist davon ausgegangen, dass die Fragestellung in der Gutachtensanordnung vom 24. Oktober 2013 rechtswidrig war (vgl. zur Unzulässigkeit der Frage nach körperlichen und/oder geistigen Mängeln ohne hinreichende Anhaltspunkte BayVGH, B.v. 28.10.2014 - 11 CS 14.1713 juris Rn. 13) und hat deshalb trotz Nichtvorlage des damit angeforderten Gutachtens dem Antragsteller die Fahrerlaubnis nicht entzogen, sondern eine neue Gutachtensanordnung erlassen.
- VGH Bayern, 17.04.2023 - 11 BV 22.1234
Fahrerlaubnisbehörde kann das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht …
Die Fahreignung besteht gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV erst wieder nach Beendigung des Missbrauchs, d.h. wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, was durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 21.2988
Untersagung des Führens von Fahrrädern nach Trunkenheitsfahrt - einstweiliger …
Nach Beendigung des Missbrauchs besteht die Fahreignung gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV erst dann wieder, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, was durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 28.06.2018 - 11 CS 17.2068
Rechtmäßige Annahme fehlender Fahreignung wegen Alkohols
Nach Beendigung des Missbrauchs besteht die Fahreignung gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV für alle Fahrerlaubnisklassen erst dann wieder, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, was gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris Rn. 13;… B.v. 18.1.2016 - 11 ZB 15.2025 - juris Rn. 16).
- VGH Bayern, 08.03.2022 - 11 CS 22.166
Entziehung der Fahrberechtigung im Inland nach Trunkenheitsfahrt mit einem …
Nach Beendigung des Missbrauchs besteht die Fahreignung gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV für alle Fahrerlaubnisklassen erst dann wieder, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, was durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen ist (…vgl. BayVGH, B.v. 6.4.2020 - 11 CS 20.432 - juris Rn. 9; B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 04.04.2019 - 11 CS 19.619
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Entzug der Fahrerlaubnis
Nach Beendigung des Missbrauchs besteht die Fahreignung gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV für alle Fahrerlaubnisklassen erst dann wieder, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, was durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris Rn. 13;… B.v. 18.1.2016 - 11 ZB 15.2025 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 06.04.2020 - 11 CS 20.432
Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier …
Nach Beendigung des Missbrauchs besteht die Fahreignung gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV für alle Fahrerlaubnisklassen erst dann wieder, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, was durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris Rn. 13;… B.v. 18.1.2016 - 11 ZB 15.2025 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2743
Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach Trunkenheitsfahrt mit einem …
Nach Beendigung des Missbrauchs besteht die Fahreignung gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV für alle Fahrerlaubnisklassen erst dann wieder, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, was durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen ist (…vgl. BayVGH, B.v. 6.4.2020 - 11 CS 20.432 - juris Rn. 9; B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris Rn. 13). - VG Würzburg, 09.09.2015 - W 6 K 15.415
Neuerteilung der Fahrerlaubnis
ein gegen Ende des nachgewiesenen einjährigen Abstinenzzeitraums durchgeführtes medizinisch-psychologisches Gutachten ergeben hat, dass es bei ihm zu einem stabilen, tiefgreifenden Einstellungswandel gekommen ist (…so ausdrücklich BayVGH, B.v. 27.3.2012 - 11 CS 12.201 - juris, Rn. 29 ff.; ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt etwa BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris; B.v. 16.7.2015 - 11 CS 15.1142 - juris; B.v. 10.3.2015 - 11 CS 15.290 - juris; B.v. 26.11.2014 - 11 CS 14.1895 - juris; B.v. 13.10.2014 - 11 CE 14.1987 - juris; B.v. 7.10.2014 - 11 C 14.1809 - juris). - VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 S 21.203
Führen eines Fahrzeugs (Fahrrad) mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 8 …
ff) Nach Beendigung des Missbrauchs besteht die Fahreignung gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV für alle Fahrerlaubnisklassen erst dann wieder, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, was durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris Rn. 13;… B.v. 18.1.2016 - 11 ZB 15.2025 - juris Rn. 16).