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   VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 CS 15.1204   

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https://dejure.org/2015,22319
VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 CS 15.1204 (https://dejure.org/2015,22319)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.08.2015 - 11 CS 15.1204 (https://dejure.org/2015,22319)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. August 2015 - 11 CS 15.1204 (https://dejure.org/2015,22319)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Alkoholmissbrauch; Fragestellung; Wiedererlangung der Fahreignung (verneint)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz aufgrund Alkoholmissbrauchs

  • rewis.io

    Nachbessern einer Gutachtensanordnung - Unklare Fragestellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz aufgrund Alkoholmissbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 CS 15.1204
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 CS 15.1204
    Die gerichtliche Prüfung fahrerlaubnisrechtlicher Entziehungsverfügungen ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung der handelnden Verwaltungsbehörde auszurichten (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249; BayVGH, B.v. 10.06.2015 - 11 CS 15.745 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 10 S 2173/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 CS 15.1204
    Gleichwohl ist davon auszugehen, dass die Begutachtungsstellen für Fahreignung die Frage in diesem Sinne verstehen (vgl. VGH BW, B.v. 10.12.2010 - 10 S 2173/10 - DAR 2011, 164).
  • VGH Bayern, 10.06.2015 - 11 CS 15.745

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 CS 15.1204
    Die gerichtliche Prüfung fahrerlaubnisrechtlicher Entziehungsverfügungen ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung der handelnden Verwaltungsbehörde auszurichten (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249; BayVGH, B.v. 10.06.2015 - 11 CS 15.745 - juris).
  • VGH Bayern, 28.10.2014 - 11 CS 14.1713

    Fragestellung in der Aufforderung zur Beibringung des Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 CS 15.1204
    Die Fahrerlaubnisbehörde ist davon ausgegangen, dass die Fragestellung in der Gutachtensanordnung vom 24. Oktober 2013 rechtswidrig war (vgl. zur Unzulässigkeit der Frage nach körperlichen und/oder geistigen Mängeln ohne hinreichende Anhaltspunkte BayVGH, B.v. 28.10.2014 - 11 CS 14.1713 juris Rn. 13) und hat deshalb trotz Nichtvorlage des damit angeforderten Gutachtens dem Antragsteller die Fahrerlaubnis nicht entzogen, sondern eine neue Gutachtensanordnung erlassen.
  • VGH Bayern, 17.04.2023 - 11 BV 22.1234

    Fahrerlaubnisbehörde kann das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht

    Die Fahreignung besteht gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV erst wieder nach Beendigung des Missbrauchs, d.h. wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, was durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 21.2988

    Untersagung des Führens von Fahrrädern nach Trunkenheitsfahrt - einstweiliger

    Nach Beendigung des Missbrauchs besteht die Fahreignung gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV erst dann wieder, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, was durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 28.06.2018 - 11 CS 17.2068

    Rechtmäßige Annahme fehlender Fahreignung wegen Alkohols

    Nach Beendigung des Missbrauchs besteht die Fahreignung gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV für alle Fahrerlaubnisklassen erst dann wieder, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, was gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris Rn. 13; B.v. 18.1.2016 - 11 ZB 15.2025 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 08.03.2022 - 11 CS 22.166

    Entziehung der Fahrberechtigung im Inland nach Trunkenheitsfahrt mit einem

    Nach Beendigung des Missbrauchs besteht die Fahreignung gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV für alle Fahrerlaubnisklassen erst dann wieder, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, was durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.4.2020 - 11 CS 20.432 - juris Rn. 9; B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 11 CS 19.619

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Entzug der Fahrerlaubnis

    Nach Beendigung des Missbrauchs besteht die Fahreignung gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV für alle Fahrerlaubnisklassen erst dann wieder, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, was durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris Rn. 13; B.v. 18.1.2016 - 11 ZB 15.2025 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 06.04.2020 - 11 CS 20.432

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier

    Nach Beendigung des Missbrauchs besteht die Fahreignung gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV für alle Fahrerlaubnisklassen erst dann wieder, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, was durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris Rn. 13; B.v. 18.1.2016 - 11 ZB 15.2025 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2743

    Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach Trunkenheitsfahrt mit einem

    Nach Beendigung des Missbrauchs besteht die Fahreignung gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV für alle Fahrerlaubnisklassen erst dann wieder, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, was durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.4.2020 - 11 CS 20.432 - juris Rn. 9; B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris Rn. 13).
  • VG Würzburg, 09.09.2015 - W 6 K 15.415

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis

    ein gegen Ende des nachgewiesenen einjährigen Abstinenzzeitraums durchgeführtes medizinisch-psychologisches Gutachten ergeben hat, dass es bei ihm zu einem stabilen, tiefgreifenden Einstellungswandel gekommen ist (so ausdrücklich BayVGH, B.v. 27.3.2012 - 11 CS 12.201 - juris, Rn. 29 ff.; ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt etwa BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris; B.v. 16.7.2015 - 11 CS 15.1142 - juris; B.v. 10.3.2015 - 11 CS 15.290 - juris; B.v. 26.11.2014 - 11 CS 14.1895 - juris; B.v. 13.10.2014 - 11 CE 14.1987 - juris; B.v. 7.10.2014 - 11 C 14.1809 - juris).
  • VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 S 21.203

    Führen eines Fahrzeugs (Fahrrad) mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 8

    ff) Nach Beendigung des Missbrauchs besteht die Fahreignung gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV für alle Fahrerlaubnisklassen erst dann wieder, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, was durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris Rn. 13; B.v. 18.1.2016 - 11 ZB 15.2025 - juris Rn. 16).
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