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   VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 CS 15.290   

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https://dejure.org/2015,4835
VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 CS 15.290 (https://dejure.org/2015,4835)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.03.2015 - 11 CS 15.290 (https://dejure.org/2015,4835)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. März 2015 - 11 CS 15.290 (https://dejure.org/2015,4835)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund wiederholter Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss

  • rewis.io

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund wiederholter Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 22.08.2011 - 11 ZB 10.2620

    Zwei Trunkenheitsfahrten mit einer jeweils über 0,5 ‰ liegenden

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 CS 15.290
    Im Übrigen ist ein Privatgutachten nur zur Erschütterung oder Widerlegung eines von zuständiger Seite erstellten Fahreignungsgutachtens, nicht aber zum positiven Nachweis der Fahreignung geeignet (vgl. BayVGH, B.v. 22.8.2011 - 11 ZB 10.2620 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 CS 15.290
    Der Schluss aus der Nichtbeibringung des Gutachtens auf die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (§ 11 Abs. 8 FeV) ist allerdings nur dann zulässig, wenn die von der Fahrerlaubnisbehörde festgelegten, im Gutachten zu klärenden Fragen (§ 11 Abs. 6 FeV) nicht zu beanstanden, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig sind (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081; B.v. 11.6.2008 - 3 B 99.07 - NJW 2008, 3014).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07

    Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisbehörde; Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 CS 15.290
    Der Schluss aus der Nichtbeibringung des Gutachtens auf die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (§ 11 Abs. 8 FeV) ist allerdings nur dann zulässig, wenn die von der Fahrerlaubnisbehörde festgelegten, im Gutachten zu klärenden Fragen (§ 11 Abs. 6 FeV) nicht zu beanstanden, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig sind (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081; B.v. 11.6.2008 - 3 B 99.07 - NJW 2008, 3014).
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 CS 15.290
    Die Erteilung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Jahr 2008 und der Umtausch in eine deutsche Fahrerlaubnis nach § 30 Abs. 1 FeV führen ebenfalls nicht zur Unverwertbarkeit der früheren Eintragungen (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2008 - 11 CS 08.551 - juris).
  • VGH Bayern, 28.10.2014 - 11 CS 14.1713

    Fragestellung in der Aufforderung zur Beibringung des Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 CS 15.290
    Er beruft sich auf eine Entscheidung des Senats vom 28. Oktober 2014 (11 CS 14.1713 - juris), mit der eine entsprechende Fragestellung als rechtmäßig angesehen worden sei.
  • VG Würzburg, 09.09.2015 - W 6 K 15.415

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis

    ein gegen Ende des nachgewiesenen einjährigen Abstinenzzeitraums durchgeführtes medizinisch-psychologisches Gutachten ergeben hat, dass es bei ihm zu einem stabilen, tiefgreifenden Einstellungswandel gekommen ist (so ausdrücklich BayVGH, B.v. 27.3.2012 - 11 CS 12.201 - juris, Rn. 29 ff.; ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt etwa BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris; B.v. 16.7.2015 - 11 CS 15.1142 - juris; B.v. 10.3.2015 - 11 CS 15.290 - juris; B.v. 26.11.2014 - 11 CS 14.1895 - juris; B.v. 13.10.2014 - 11 CE 14.1987 - juris; B.v. 7.10.2014 - 11 C 14.1809 - juris).

    Der Nachweis der Alkoholabstinenz sowie die Beibringung des Gutachtens sind zwingende Voraussetzungen (BayVGH, B.v. 16.7.2015 - 11 CS 15.1142; B.v. 13.10.2014 - 11 CE 14.1987 - juris; B.v. 10.3.2015 - 11 CS 15.290 - juris; VGH BW, U.v. 7.7.2015 - 10 S 116/15 - juris).

    Ein sonstiges Gutachten, welches nicht von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erstellt wird, mag zur Erschütterung oder Widerlegung des von der TÜV ... Fahrzeug GmbH & Co KG erstellten Gutachtens geeignet sein, es ist aber nicht zum positiven Nachweis der Fahreignung geeignet (vgl. BayVGH, B.v. 10.3.2015 - 11 CS 15.290 - juris; B.v. 26.11.2014 - 11 CS 14.1895 - juris).

  • VGH Bayern, 08.04.2016 - 11 C 16.319

    Verhältnismäßigkeit und Kostentragung bei Gutachtenanordnung aufgrund

    Die so zu verstehende Fragestellung ist daher im Rahmen der Abklärung des Trennungsvermögens ohnehin aufgeworfen und damit zwar möglicherweise verzichtbar, aber zur Klarstellung für den Kläger und den zu beauftragenden Gutachter hilfreich und damit unschädlich (vgl. BayVGH, B. v. 28.10.2014 - 11 CS 14.1713 - juris Rn. 13; B. v. 10.3.2015 - 11 CS 15.290 - juris Rn. 13).
  • VG Würzburg, 08.05.2017 - W 6 S 17.413

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Wiederholte Zuwiderhandlung im Straßenverkehr

    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Änderung aus einem angemessenen Problembewusstsein heraus erfolgt, die Änderung nach genügend langer Erprobung und Erfahrungsbildung bereits in das Gesamtverhalten integriert ist (in der Regel ein Jahr, mindestens jedoch sechs Monate), die mit der Verhaltensänderung erzielten Wirkungen positiv erlebt werden, ein Änderungsprozess nachvollziehbar aufgezeigt werden kann, eine den Alkohol eventuell bedingende Persönlichkeitsproblematik erkannt und entscheidend korrigiert wurde und neben den inneren auch die äußeren Bedingungen einer Stabilisierung des geänderten Verhaltens nicht entgegenstehen (vgl. auch BayVGH, B.v. 20.10.2016 - 11 CS 16.1826 - KommunalPraxis BY 2017, 66; B.v. 10.3.2015 - 11 CS 15.290 - juris; B.v. 26.11.2014 - 11 CS 14.1895 - juris).
  • VGH Bayern, 25.07.2016 - 11 CS 16.1256

    Unrechtmäßige Aufforderung zur Beibringung eines Facharztgutachtens zur

    Außerdem ist der Schluss auf die Nichteignung bei Nichtvorlage des Gutachtens nur dann zulässig, wenn dessen Anordnung anlassbezogen ist (BayVGH, B. v. 29.2.2016 - 11 ZB 15.2376 - juris Rn. 11; B. v. 10.3.2015 - 11 CS 15.290 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 12.08.2015 - 11 CS 15.1499

    Fahrerlaubnisentziehung; Trunkenheitsfahrten; Tilgungsfristen; Hemmung;

    Mangels Rüge wird erst im Widerspruchsverfahren zu prüfen sein, ob die Fragestellung in der Beibringungsanordnung vom 23. Oktober 2014 den gesetzlichen Anforderungen entspricht (vgl. BayVGH, B.v. 27.5.2014 - 11 CS 14.258 - juris Rn. 15; B.v. 28.10.2014 - 11 CS 14.1713 - juris Rn. 12; B.v. 10.3.2015 - 11 CS 15.290 - juris Rn. 13).
  • VG Würzburg, 14.10.2020 - W 6 S 20.1421

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen wiederholter Zuwiderhandlungen im Strafverkehr

    Die Änderung ist nach genügend langer Erprobung und Erfahrungsbildung (in der Regel ein Jahr, mindestens jedoch sechs Monate) bereits in das Gesamtverhalten integriert, die mit der Verhaltensänderung erzielten Wirkungen werden positiv erlebt, der Änderungsprozess kann nachvollziehbar aufgezeigt werden, eine den Alkohol eventuell bedingende Persönlichkeitsproblematik wurde erkannt und entscheidend korrigiert und neben den inneren stehen auch die äußeren Bedingungen einer Stabilisierung des geänderten Verhaltens nicht entgegenstehen (vgl. auch BayVGH, B.v. 20.10.2016 - 11 CS 16.1826 - juris; B.v. 10.3.2015 - 11 CS 15.290 - juris; B.v. 26.11.2014 - 11 CS 14.1895 - juris).
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