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   VGH Bayern, 11.09.2018 - 11 CS 18.1708   

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VGH Bayern, 11.09.2018 - 11 CS 18.1708 (https://dejure.org/2018,28699)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.09.2018 - 11 CS 18.1708 (https://dejure.org/2018,28699)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. September 2018 - 11 CS 18.1708 (https://dejure.org/2018,28699)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FeV § 13 S. 1 Nr. 2, § 46 Abs. 1, Abs. 3
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der Nachweis einer Alkoholabhängigkeit reicht, um den Führerschein zu entziehen.

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Alkoholabhängigkeit; negatives ärztliches Fahreignungsgutachten; Diagnose eines Bezirkskrankenhauses; Fahrerlaubnisentzug; Fahreignungsgutachten; Diagnose

  • rechtsportal.de

    Der Nachweis einer Alkoholabhängigkeit reicht, um den Führerschein zu entziehen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 16.05.2017 - 11 B 16.1755

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2018 - 11 CS 18.1708
    Eine hinreichend feststehende und nicht überwundene Alkoholabhängigkeit hat damit zwangsläufig die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge (vgl. BayVGH, U.v. 16.5.2017 - 11 B 16.1755 - juris Rn. 23; B.v. 24.7.2018 - 11 CS 17.2152 - juris Rn. 11).

    Nach den für die Begutachtungsstellen entwickelten Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, Hrsg. Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie [DGVP], Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin [DGVM], 3. Aufl. 2013, S. 97, 119, Kriterium A 1.2 N) ist die Tatsache, dass eine Alkoholabhängigkeit bereits extern (nachvollziehbar) diagnostiziert wurde, ein Kriterium für ihr Vorliegen, insbesondere wenn die Diagnose von einer suchttherapeutischen Einrichtung gestellt oder eine Entgiftung durchgeführt wurde (vgl. BayVGH, U.v. 16.5.2017 - 11 B 16.1755 - juris Rn. 38).

  • BVerwG, 21.10.2015 - 3 B 31.15

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2018 - 11 CS 18.1708
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Betreffende im Straßenverkehr auffällig geworden ist (vgl. BVerwG, B.v. 21.10.2015 - 3 B 31.15 - DAR 2016, 216 = juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 10.07.2017 - 11 CS 17.1057

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2018 - 11 CS 18.1708
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht daher der Diagnose des Bezirkskrankenhauses B ... einen hohen Grad an Verlässlichkeit beigemessen (vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2017 - 11 CS 17.1057 - juris Rn. 12 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 11 CS 20.123

    Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens wegen Verdachts der

    Begründen Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit, ist die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 13 Satz 1 Nr. 1 FeV verpflichtet, die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anzuordnen, ohne dass ihr insoweit ein Ermessensspielraum zustünde (BayVGH, B.v. 11.9.2018 - 11 CS 18.1708 - juris Rn. 11).
  • VG Bayreuth, 13.02.2020 - B 1 K 18.629

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit - Anfechtungsklage

    Die darauf eingelegte Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 11. September 2018 (11 CS 18.1708) zurück.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in diesem Verfahren ebenfalls in seinem Beschluss vom 11. September 2018 (11 CS 18.1708) folgendes ausgeführt:.

  • VGH Bayern, 31.08.2021 - 11 CS 21.1631

    Anforderungen an ein Alkoholabhängigkeit bestätigendes Gutachten

    Hierfür kommt es nicht darauf an, ob der Betreffende bereits mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden ist (vgl. BVerwG, B.v. 21.10.2015 - 3 B 31.15 - DAR 2016, 216 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 11.9.2018 - 11 CS 18.1708 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.10.2019 - 11 CS 19.1451

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

    Hierfür kommt es nicht darauf an, ob der Betreffende bereits mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden ist (vgl. BVerwG, B.v. 21.10.2015 - 3 B 31.15 - DAR 2016, 216 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 11.9.2018 - 11 CS 18.1708 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936

    Anordung eines ärztlichen Gutachtens wegen Fahreignungszweifeln im Hinblick auf

    Nachdem ein Verkehrsbezug der Umstände, die auf eine in Nr. 7 der Anlage 4 zur FeV genannte Erkrankung hinweisen, regelmäßig nicht erforderlich ist und bei Alkoholabhängigkeit gemäß Nr. 8.3 der Anlage 4 zur FeV unabhängig von einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss keine Fahreignung besteht (vgl. BVerwG, B.v. 21.10.2015 - 3 B 31.15 - DAR 2016, 216 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 11.9.2018 - 11 CS 18.1708 - juris Rn. 11 m.w.N.), kann es auch keine Rolle spielen, dass der Antragsteller diesbezüglich noch nie bzw. schon länger nicht mehr im Straßenverkehr aufgefallen ist.
  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 11 CS 20.3056

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit - einstweiliger

    Hierfür kommt es nicht darauf an, ob der Betreffende bereits mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden ist (vgl. BVerwG, B.v. 21.10.2015 - 3 B 31.15 - DAR 2016, 216 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 11.9.2018 - 11 CS 18.1708 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 30.05.2023 - B 1 S 23.350

    Schwere Alkoholisierung, Alkoholtoleranz, Zweifel i. S. d. § 11 Abs. 2 Satz 1

    Begründen - wie vorliegend - Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit, ist die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 13 Satz 1 Nr. 1 FeV verpflichtet, die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anzuordnen, ohne dass ihr insoweit ein Ermessensspielraum zustünde (BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 11 CS 20.123 - juris Rn. 20; B.v. 11.9.2018 - 11 CS 18.1708 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 22.467

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Ungeeignet ist, wer von Alkohol abhängig ist (Anlage 4 Nr. 8.3 FeV), und zwar unabhängig davon, ob der Betreffende bereits mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden ist (vgl. BVerwG, B.v. 21.10.2015 - 3 B 31.15 - DAR 2016, 216 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 11.9.2018 - 11 CS 18.1708 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG München, 07.12.2018 - M 6 K 17.5245

    Alkoholabhängigkeit und Fahruntauglichkeit

    Attestiert eine solche Klinik einer Person, die sich dort - wie der Kläger- zwei Monate stationär aufgehalten hat, eine Abhängigkeit von Alkohol, ist nicht ersichtlich, warum dieser Diagnose nicht ein ähnlich hoher Grad an Verlässlichkeit zukommen sollte wie einer solchen eines - kraft Gesetzes (Art. 48 Abs. 3 Nr. 1 Bezirksordnung für den Freistaat Bayern) - ebenfalls auf Suchterkrankungen spezialisierten bayerischen Bezirksklinikums (vgl. dazu BayVGH, B.v. 10.7.2017 - 11 CS 17.1057 - juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 11.9.2018 - 11 CS 18.1708 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 31.07.2023 - 11 CS 23.1229

    Behördliche Annahme einer bereits zuvor mehrfach diagnostizierten

    Hierfür kommt es entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht darauf an, ob der Betreffende bereits mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden ist (vgl. BVerwG, B.v. 21.10.2015 - 3 B 31.15 - DAR 2016, 216 Rn. 5; SächsOVG, B.v. 11.12.2018 - 3 A 1185/18 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 8.6.2021 - 11 CS 21.1336 - juris Rn. 10; B.v. 19.7.2019 - 11 ZB 19.977 - juris Rn. 11; B.v. 11.9.2018 - 11 CS 18.1708 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG München, 18.08.2021 - M 26a K 19.5701

    Mangelnde Mitwirkung i.s.d. § 11 Abs. 8 FeV bei Nichtvorlage alter

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