Rechtsprechung
   ArbG Cottbus, 08.03.2018 - 11 Ca 10421/17, 18 Sa 568/18, 9 AZR 129/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,58754
ArbG Cottbus, 08.03.2018 - 11 Ca 10421/17, 18 Sa 568/18, 9 AZR 129/19 (https://dejure.org/2018,58754)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 08.03.2018 - 11 Ca 10421/17, 18 Sa 568/18, 9 AZR 129/19 (https://dejure.org/2018,58754)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 08. März 2018 - 11 Ca 10421/17, 18 Sa 568/18, 9 AZR 129/19 (https://dejure.org/2018,58754)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,58754) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 27 TVöD-V
    Zusatzurlaub bei Wechselschicht und Schichtarbeit setzt einen tatsächlichen Arbeitseinsatz voraus. Unterbrechnungen durch u. a. Arbeitsunfähigkeit sind unschädlich.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 923/08

    Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V

    Auszug aus ArbG Cottbus, 08.03.2018 - 11 Ca 10421/17
    aa) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 17.11.2009, 9 AZR 923/08 - zitiert nach juris) den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.

    bb) Die Auffassung des Beklagten Satz 2 der Protokollerklärung zu § 27 Abs. 1 und 2 TVöD beziehe sich ausschließlich auf die Frage, ob der Beschäftigte ständig im Sinne des Tarifvertrags Wechselschicht- oder Schichtarbeit leiste, ist bereits mit dem Wortlaut des § 27 TVöD einschließlich der Protokollerklärung nicht zu vereinbaren (vgl. BAG vom 17.11.2009, 9 AZR 923/08 - zitiert nach juris).

    Die Worte "Wechselschichtarbeit" in § 27 Abs. 1 Buchst. a TVöD und "Schichtarbeit" in § 27 Abs. 1 Buchst. b TVöD begründen keine weiteren Anspruchsvoraussetzungen, sondern werden nur verwendet, um klarzustellen, dass die Zeiträume für das Entstehen des Zusatzurlaubs bei Wechselschichtarbeit einerseits und Schichtarbeit andererseits unterschiedlich lang sind (vgl. BAG vom 17.11.2009, 9 AZR 923/08 - zitiert nach juris).

    Der Zusatzurlaub stellt insoweit vielmehr auch eine Sozialleistung dar, die sicherstellt, dass der Arbeitnehmer, der aus den in Satz 2 der Protokollerklärung zu § 27 Abs. 1 und 2 TVöD genannten Gründen die Arbeitsleistung nicht erbringt, durch diese Fehlzeiten keine Nachteile erleidet (vgl. BAG vom 17.11.2009, 9 AZR 923/08 - zitiert nach juris).

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08

    AT-Angestellter - tarifliche Abstandsklausel - Gehalt auf außertariflicher

    Auszug aus ArbG Cottbus, 08.03.2018 - 11 Ca 10421/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 28 ; vom 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 35 , AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 43 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 30; BAG vom 26. November 2003 - 4 ABR 54/02 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 109, 12 ).
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07

    Wechselschicht - Bereitschaftszeiten - Rettungssanitäter

    Auszug aus ArbG Cottbus, 08.03.2018 - 11 Ca 10421/17
    Für die Wahrung der Ausschlussfrist kommt es nicht darauf an, dass ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht wird, es genügt die Aufforderung, den tariflichen Urlaubsanspruch zu gewähren (vgl. BAG vom 24.09.2008, 10 AZR 669/07 zitiert nach juris).
  • BAG, 26.11.2003 - 4 ABR 54/02

    Außertariflicher Angestellter in der Metallindustrie

    Auszug aus ArbG Cottbus, 08.03.2018 - 11 Ca 10421/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 28 ; vom 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 35 , AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 43 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 30; BAG vom 26. November 2003 - 4 ABR 54/02 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 109, 12 ).
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel

    Auszug aus ArbG Cottbus, 08.03.2018 - 11 Ca 10421/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 28 ; vom 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 35 , AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 43 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 30; BAG vom 26. November 2003 - 4 ABR 54/02 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 109, 12 ).
  • BAG, 26.05.2020 - 9 AZR 129/19

    Zusatzurlaub gemäß § 27 TVöD-VKA für den Zeitraum des Bezugs eines Zuschusses zum

    2. Im Umfang der Aufhebung wird die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 8. März 2018 - 11 Ca 10421/17 - zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2019 - 18 Sa 568/18

    Begriff der Leistung nach § 33a BAT

    Auf die Berufung des beklagten Landkreises wird das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 08. März 2018 - 11 Ca 10421/17 - abgeändert:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht