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   VG Frankfurt/Main, 08.09.2009 - 11 K 1310/08.F (V)   

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https://dejure.org/2009,14288
VG Frankfurt/Main, 08.09.2009 - 11 K 1310/08.F (V) (https://dejure.org/2009,14288)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.09.2009 - 11 K 1310/08.F (V) (https://dejure.org/2009,14288)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. September 2009 - 11 K 1310/08.F (V) (https://dejure.org/2009,14288)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (6)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main sieht internetfähige PCs nicht als rundfunkgebührenpflichtig

  • onlinekosten.de (Pressemeldung)

    Neues GEZ-Urteil: Keine Gebühren für Arbeits-PCs

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internetfähige PCs sind nicht rundfunkgebührenpflichtig

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Gewerblich genutzte Internet-PCs sind nicht rundfunkgebührenpflichtig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ein gewerblich genutzter internetfähiger PC kann als Zweitgerät neben einem angemeldeten Privatgerät von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sein

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main sieht internetfähige PCs nicht als rundfunkgebührenpflichtig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05

    Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.09.2009 - 11 K 1310/08
    Hierzu verweist der Beklagte insbesondere auf die Urteile des BVerfG vom 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05 -, des VG Hamburg vom 24.07.2008 - 10 K 1261/08 - und des Bayerischen VGH vom 15.12.2005 - Vf. 8 VII 04 -.
  • VG Wiesbaden, 19.11.2008 - 5 E 243/08

    Keine GEZ-Gebühren für gewerbliche Nutzung eines Internet-PC

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.09.2009 - 11 K 1310/08
    Entgegen der Auffassung des VG Wiesbaden im Urteil vom 24.11.2008 - 5 E 243/08.Wi - sei die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs damit ausreichend konkretisiert.
  • VG Hamburg, 24.07.2008 - 10 K 1261/08

    Rundfunkgebührenpflicht auch für PCs

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.09.2009 - 11 K 1310/08
    Hierzu verweist der Beklagte insbesondere auf die Urteile des BVerfG vom 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05 -, des VG Hamburg vom 24.07.2008 - 10 K 1261/08 - und des Bayerischen VGH vom 15.12.2005 - Vf. 8 VII 04 -.
  • VGH Hessen, 30.03.2010 - 10 A 2910/09

    Rundfunkgebührenfreiheit eines im häuslichen Arbeitszimmer beruflich genutzten

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 8. September 2009 - 11 K 1310/08.F(V) - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 8. September 2009 - 11 K 1310/08.F(V) - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Gießen, 18.01.2010 - 9 K 305/09

    Kein automatisches Bereithalten zum Empfang bei neuartigen

    Die objektive Zweckbestimmung des Gerätebesitzes wird mithin bereits durch die Art des - monofunktionalen - Gerätes indiziert, weshalb eine Verwendung des Gerätes "zum Empfang" vermutet werden kann und besondere Feststellungen insoweit grundsätzlich entbehrlich sind (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 08.09.2009 - 11 K 1310/08.F -).
  • VG Gießen, 18.01.2010 - 9 K 3977/09

    Rundfunkgebührenpflicht für PC nur bei positivem Nachweis des Rundfunkempfangs

    Die objektive Zweckbestimmung des Gerätebesitzes wird mithin bereits durch die Art des - monofunktionalen - Gerätes indiziert, weshalb eine Verwendung des Gerätes "zum Empfang" vermutet werden kann und besondere Feststellungen insoweit grundsätzlich entbehrlich sind (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 08.09.2009 - 11 K 1310/08.F -).
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