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   VG Minden, 13.09.2010 - 11 K 1860/09   

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https://dejure.org/2010,24292
VG Minden, 13.09.2010 - 11 K 1860/09 (https://dejure.org/2010,24292)
VG Minden, Entscheidung vom 13.09.2010 - 11 K 1860/09 (https://dejure.org/2010,24292)
VG Minden, Entscheidung vom 13. September 2010 - 11 K 1860/09 (https://dejure.org/2010,24292)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02

    Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus VG Minden, 13.09.2010 - 11 K 1860/09
    vgl. zur fehlenden Anwendbarkeit des MOG in diesen Fällen: BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 3 C 22/02 -, RdL.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 3 C 22/02 -, RdL 2004, 132.

  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88

    Wohnungsbindungsverstoß - Ergänzende Ermessensentscheidung - Geldleistungen -

    Auszug aus VG Minden, 13.09.2010 - 11 K 1860/09
    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - 8 C 48/88 -, BVerwGE 85, 163.
  • VG Minden, 30.11.2011 - 11 K 1777/10

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Zuwendungen wegen mehrerer Verstöße gegen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakten - 11 K 1859/09 - und - 11 K 1860/09 - sowie die Verwaltungsvorgänge des Beklagten (1 Heft) und die Unterlagen des Klägers (1 Heft) Bezug genommen.

    Dies ist auch nicht entbehrlich, da es für den maßgeblichen Förderzeitraum 2002 bis 2007 - anders als in den Verfahren 11 K 1859/09 und 11 K 1860/09 - keine Ordnungsverfügung des LANUV gemäß Artikel 9 Abs. 9 Buchstaben a) und b) der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 gibt, aus der bereits geschlossen werden könnte, dass der Kläger gegen die Vorgaben der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 verstoßen und damit die Auflagen der Richtlinien zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung nicht eingehalten hat.

  • VG Minden, 30.11.2011 - 11 K 1778/10

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Zuwendungsbescheiden wegen mehrerer Verstöße

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakten - 11 K 1859/09 - und - 11 K 1860/09 - sowie die Verwaltungsvorgänge des Beklagten (1 Heft) und die Unterlagen des Klägers (1 Heft) Bezug genommen.

    Dies ist auch nicht entbehrlich, da es für den maßgeblichen Förderzeitraum 2001 bis 2006 - anders als in den Verfahren 11 K 1859/09 und 11 K 1860/09 - keine Ordnungsverfügung des LANUV gemäß Artikel 9 Abs. 9 Buchstaben a) und b) der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 gibt, aus der bereits geschlossen werden könnte, dass der Kläger gegen die Vorgaben der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 verstoßen und damit die Auflagen der Richtlinien zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung nicht eingehalten hat.

  • VG Minden, 19.04.2018 - 12 K 4995/16
    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 3 C 22/02 -, juris; VG Minden, Urteil vom 13. September 2010 - 11 K 1860/09 -, juris Rn. 27.
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