Weitere Entscheidung unten: VG Düsseldorf, 28.10.2010

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 25.10.2010 - 11 K 2909/09 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10246
FG Düsseldorf, 25.10.2010 - 11 K 2909/09 E (https://dejure.org/2010,10246)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.10.2010 - 11 K 2909/09 E (https://dejure.org/2010,10246)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Oktober 2010 - 11 K 2909/09 E (https://dejure.org/2010,10246)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,10246) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Aufstockung des Transferkurzarbeitergeldes einkommensteuerrechtlich Entschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifermäßigte Besteuerung von Aufstockungsbeträgen zum Transferkurzarbeitergeld; Aufstockungsbeträge; Transferkurzarbeitergeld; Abwicklungsbeschäftigungsverhältnis; Tarifermäßigung; Fünftelregelung; Entschädigungscharakter; Neue Rechtsgrundlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tarifermäßigte Besteuerung von Aufstockungsbeträgen zum Transferkurzarbeitergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Aufstockung von Transferkurzarbeitergeld

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufstockung des Transferkurzarbeitergeldes einkommensteuerrechtlich Entschädigung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Besteuerung der Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Abfindung oder laufender Arbeitslohn?

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 976
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.05.2007 - XI B 169/06

    Abfindung - Arbeitgeberzuzahlung zum Kurzarbeitergeld

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.10.2010 - 11 K 2909/09
    Dem stehe nicht entgegen, dass der Arbeitnehmer in der Beschäftigungsgesellschaft keine Arbeitsleistung zu erbringen gehabt habe (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Mai 2007 XI B 169/06, BFH/NV 2007, 1648).

    Die Entscheidung des BFH vom 21. Mai 2007 (XI B 169/06, BFH/NV 2007, 1648) sei vorliegend nicht anwendbar.

    cc) Schließlich steht der Qualifikation der streitigen Zahlungen als Entschädigungen entgegen der Auffassung des Beklagten nicht der BFH-Beschluss vom 21. Mai 2007 (XI B 169/06, BFH/NV 2007, 1648) entgegen, wonach monatliche Zuzahlungen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld auch im Fall der Kündigung auf einen in der Zukunft liegenden Stichtag keine Abfindungen im Sinne des § 3 Nr. 9 EStG a.F. darstellen.

  • BFH, 13.10.1978 - VI R 91/77

    Steuerliche Behandlung von Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlaßten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.10.2010 - 11 K 2909/09
    Mit dem Wirksamwerden der Auflösung des Arbeitsverhältnisses endet das Recht auf Entlohnung, so dass darüber hinaus gezahlte Beträge keine Abgeltung bereits erlangter Ansprüche sein können (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1978 VI R 91/77, BFHE 126, 399, BStBl II 1979, 155).

    Der Anwendung des § 24 Nr. 1 a) EStG steht nicht entgegen, wenn der Steuerpflichtige insofern an der Entstehung des Schadens in Gestalt des Einnahmeausfalls mitwirkt, als er Vereinbarungen über eine Ausgleichsleistung und deren Höhe trifft, sofern er dabei - wie hier - unter einem nicht unerheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck handelt, sich also in einer nicht von ihm, sondern vom Leistenden herbeigeführten Zwangslage befindet (BFH-Urteile vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9; vom 13. Oktober 1978 VI R 91/77, BFHE 126, 399, BStBl II 1979, 155).

    Unter dem Begriff der Auflösung des Dienstverhältnisses kann nur eine nach bürgerlichem Recht wirksame Auflösung verstanden werden, da sich aus dem Steuerrecht, insbesondere aus steuersystematischen Gründen, keine abweichende Beurteilung ergibt (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1978 VI R 91/77, BFHE 126, 399, BStBl II 1979, 155, zu § 3 Nr. 9 EStG a.F.).

  • BFH, 25.08.2009 - IX R 3/09

    Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.10.2010 - 11 K 2909/09
    Nach dem BFH-Urteil vom 25. August 2009 (IX R 3/09, BFHE 226, 261) reiche es nämlich aus, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit nicht in vollem Umfang aufgebe, solange nur Einnahmen wegfielen und dafür Ersatz geleistet werde.

    Zudem hat der BFH mit Urteil vom 25. August 2009 (IX R 3/09, BFHE 226, 261) entschieden, dass eine Entschädigung nicht voraussetzt, dass das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis in vollem Umfang beendet wird.

  • BFH, 14.04.2005 - XI R 11/04

    Abfindung; Entschädigungszusatzleistung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.10.2010 - 11 K 2909/09
    Der BFH habe auch monatliche Zahlungen zur Aufstockung von Arbeitslosengeld als Teil einer einheitlich zu beurteilenden Entschädigung angesehen (Urteil vom 14. April 2005 XI R 11/04, BFH/NV 2005, 1772).

    Ähnlich wie monatliche Zuzahlungen zur Aufstockung des Arbeitslosengeldes (BFH-Urteil vom 14. April 2005 XI R 11/04, BFH/NV 1772) verfolgen auch die Aufstockungen zum Kurzarbeitergeld den Zweck, dem Kläger Ersatz im Sinne des § 24 Nr. 1 EStG für den durch den Verlust seines Arbeitsplatzes bedingten Einnahmeverlust zu leisten.

  • BFH, 15.10.2003 - XI R 17/02

    Steuerbegünstigte Abfindung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.10.2010 - 11 K 2909/09
    Der BFH stelle im Grundsatz auf die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ab (Urteil vom 15. Oktober 2003 XI R 17/02, BFHE 203, 490, BStBl II 2004, 264).

    In diesem Zusammenhang ist der Zeitpunkt, in dem das Arbeitsverhältnis zivilrechtlich beendet wurde, von großer Bedeutung (BFH-Urteil vom 15. Oktober 2003 XI R 17/02, BFHE 203, 490, BStBl II 2004, 264).

  • BFH, 12.06.1996 - XI R 43/94

    Entgelt für umfassendes Wettbewerbsverbot im Zusammenhang mit Beendigung eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.10.2010 - 11 K 2909/09
    Der Tatbestand des § 24 Nr. 1 a) EStG setzt voraus, dass der Steuerpflichtige eine Ersatzleistung als Ausgleich für einen Schaden in Gestalt des Verlustes von Einnahmen oder einer Einnahmemöglichkeit erhält, also für eine Beeinträchtigung seiner Rechtsgüter (BFH-Urteil vom 12. Juni 1996 XI R 43/94, BFHE 180, 433, BStBl II 1996, 516).
  • BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74

    Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG möglich bei Mitwirkung des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.10.2010 - 11 K 2909/09
    Der Anwendung des § 24 Nr. 1 a) EStG steht nicht entgegen, wenn der Steuerpflichtige insofern an der Entstehung des Schadens in Gestalt des Einnahmeausfalls mitwirkt, als er Vereinbarungen über eine Ausgleichsleistung und deren Höhe trifft, sofern er dabei - wie hier - unter einem nicht unerheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck handelt, sich also in einer nicht von ihm, sondern vom Leistenden herbeigeführten Zwangslage befindet (BFH-Urteile vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9; vom 13. Oktober 1978 VI R 91/77, BFHE 126, 399, BStBl II 1979, 155).
  • BFH, 12.04.2000 - XI R 1/99

    Auflösung des Dienstverhältnisses i.S.d. § 3 Nr. 9 EStG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.10.2010 - 11 K 2909/09
    Zwar ist im Anwendungsbereich des § 24 Nr. 1 a) EStG die Annahme einer Fortsetzung des bisherigen Dienstverhältnisses denkbar, wenn das alte und das neue Dienstverhältnis derart miteinander verknüpft sind, dass das bestehende Dienstverhältnis mit einem neuen Arbeitgeber, aber im Übrigen in Bezug auf den Arbeitsbereich, die Entlohnung und unter Wahrung des sozialen Besitzstands im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird, wie z.B. im Fall der Umsetzung innerhalb eines Konzerns (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195; Kirchhof/Söhn/Mellinghoff-Geserich, EStG, § 24 Rn. 35a, mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • BFH, 30.10.1970 - VI R 273/67

    Streikunterstützungen - Gewerkschaft Textil-Bekleidung - Entschädigungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.10.2010 - 11 K 2909/09
    Darüber hinaus ist unschädlich, dass die Zahlungen zumindest formal von dritter Seite - nämlich von der Firma B. - geleistet worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 1970 VI R 273/67, BFHE 100, 504, BStBl II 1971, 138).
  • BFH, 29.10.1970 - IV R 103/70

    Anzahlung - Vereinbarung zwischen Beteiligten - Leistung durch Scheck - Zeitpunkt

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.10.2010 - 11 K 2909/09
    Darüber hinaus ist unschädlich, dass die Zahlungen zumindest formal von dritter Seite - nämlich von der Firma B. - geleistet worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 1970 VI R 273/67, BFHE 100, 504, BStBl II 1971, 138).
  • FG Münster, 15.11.2017 - 7 K 2635/16

    Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld können ermäßigt zu besteuern

    Diesbezüglich verwiesen die Kläger auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25.10.2010 (11 K 2909/09 E).

    Das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25.10.2010 (11 K 2909/09 E, EFG 2011, 976) steht insoweit nicht im Widerspruch zum o.g. BFH-Urteil vom 20.7.2010 (IX R 23/09, BStBl. II 2011, 218).

  • FG Köln, 06.12.2017 - 14 K 1918/17

    Besteuerung von monatlichen Zahlungen einer Transfergesellschaft zur Aufstockung

    Diese Rechtsauffassung werde auch vom FG Düsseldorf im Urteil vom 25. Oktober 2010 (11 K 2909/09 E, EFG 2011, 967) vertreten.

    Entgegen der in der bisherigen finanzgerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (dazu FG Düsseldorf-Urteil vom 25. Oktober 2010 11 K 2909/09 E , nv; FG Münster-Urteil vom 15. November 2017 7 K 2635/16 E, nv, nrkr.

    Die Revision war gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO und § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Fall FGO (vgl. FG Düsseldorf-Urteil vom 25. Oktober 2010 11 K 2909/09 E, EFG 2011, 976 und FG Münster-Urteil vom 15. November 2017 7 K 2635/16 E, nv, nrkr.

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 6 K 2670/10

    Keine Steuerbegünstigung bei Abfindung in mehreren Teilbeträgen

    Die Transfergesellschaft ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, mit dem Zweck, konkret von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter eines Betriebes ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln (FG Düsseldorf, Urteil vom 25. Oktober 2010, 11 K 2909/09, EFG 2011, 976).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 2909/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13267
VG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 2909/09 (https://dejure.org/2010,13267)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.2010 - 11 K 2909/09 (https://dejure.org/2010,13267)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 11 K 2909/09 (https://dejure.org/2010,13267)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,13267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    SCHLAGWÖRTER==Windenergieanlage Außenbereich Gebietseinschätzung Lärm Schattenwurf

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    SCHLAGWÖRTER==Windenergieanlage Außenbereich Gebietseinschätzung Lärm Schattenwurf

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) 1998 auf Windenergieanlagen; Zumutbarkeit von Geräuschen mit einem Beurteilungspegel von 55 Dezibel dB(A) tagsüber und 40 dB(A) nachts bei einem in einem reinen Wohngebiet in Randlage zum ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 2863/09

    Windkraftanlage in Solingen Gräfrath verletzt keine Nachbarrechte

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 2909/09
    Die Kläger wenden sich - ebenso wie die Kläger im Parallelverfahren 11 K 2863/09 -gegen eine der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage in T-H. Der Kläger zu 1. ist Eigentümer des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks Pberg 50 und der Kläger zu 2. ist Eigentümer des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks Vberg 77 in T-H. Die Grundstücke liegen südwestlich des geplanten Anlagenstandortes.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Beiakte Heft 6 zum Verfahren 11 K 2863/09 verwiesen.

    Eine von der Bürgerinitative "Pro H" beim Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen eingereichte Petition zur Überprüfung der Pläne zur Errichtung der Windkraftanlage in T-H blieb erfolglos; insoweit wird auf Bl. 190 der Beiakte Heft 3 im Verfahren 11 K 2863/09 verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten, der im Verfahren 11 K 2863/09 beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie der beigezogenen Hausakten der klägerischen Grundstücke der Stadt T Bezug genommen.

    Da bei Auftreten von Reflexionen die maximale Pegelerhöhung 3 dB(A) beträgt, 43 vgl. hierzu LANUV NRW, Stellungnahme vom 14. April 2008, Bl. 501, 502 der Beiakte Heft 4 zu 11 K 2863/09, 44.

    OVG NRW, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 8 B 237/07 - vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 4 B 35/07 -, juris Rdnr. 19; vgl. hierzu auch die Ausführungen des LANUV NRW, Stellungnahme vom 14. April 2008, Seite 4 f., Beiakte Heft 4 zu 11 K 2863/09.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 2909/09
    BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 4 B 72/06 -, ZfBR 2007, 275 f./juris Rdnr. 10 m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 9. August 2008 - 8 A 3726/05 -, DVBl 2006, 1532 ff./juris Rdnr. 73 ff.

    60 vgl. im Einzelnen OVG NRW, Urteil vom 9. August 2008 - 8 A 3726/05 -, DVBl 2006, 1532 ff./juris Rdnr. 77 ff.

    OVG NRW, Urteil vom 9. August 2008, a.a.O., Rdnr. 86-89 m.w.N.

    66 vgl. hierzu die Orientierungswerte des OVG NRW, Urteil vom 9. August 2006 - 8 A 3726/05 -, a.a.O., Rdnr. 90 ff., sowie Beschluss vom 22. März 2007 - 8 B 2283/06 -, BauR 2007, 1014 ff./juris Rdnr. 5 ff.

  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 2909/09
    BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 4 B 72/06 -, ZfBR 2007, 275 f./juris Rdnr. 4 m.w.N.

    BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 4 B 72/06 -, ZfBR 2007, 275 f./juris Rdnr. 10 m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 9. August 2008 - 8 A 3726/05 -, DVBl 2006, 1532 ff./juris Rdnr. 73 ff.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht