Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 07.04.2010 - 11 K 78/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Stoffbesitzerbrennen: Nachweis der Stoffbesitzereigenschaft für Obststoffe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Qualifizierung als Stoffbesitzer nach § 36 Abs. 1 BranntwMonG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Voraussetzungen für die Qualifizierung als Stoffbesitzer nach § 36 Abs. 1 BranntwMonG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Stoffbesitzerbrennen - die gepachteten Obstbäume und das Kirschwasser
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Branntweinsteuer in Abfindungsbrennereien
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Herstellung von Branntwein in Abfindungsbrennereien
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
FG Baden-Württemberg zur Brandweinsteuer bei der Herstellung von Brandwein in Abfindungsbrennereien - Bei selbstgewonnenen Rohstoffen muss sich Pachtvertrag nicht nur auf Obstbäume sondern auch auf Grundstück beziehen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Düsseldorf, 14.09.2006 - 11 K 81/06
Ägypten, Homosexuelle, Verfolgungsbegriff, Festnahme, Misshandlungen, Folter, …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.04.2010 - 11 K 78/06
Hierbei wurde das vorliegende Verfahren mit den parallel geführten, ebenfalls beim Finanzgericht Baden-Württemberg anhängigen Klageverfahren 11 K 79/06, 11 K 80/06 und 11 K 81/06 mit dem vorliegenden Verfahren im Einverständnis mit den Beteiligten zur gemeinsamen Verhandlung, nicht zur gemeinsamen Entscheidung, verbunden. - BFH, 29.02.1968 - VII 256/64
Vereinbarkeit von § 9 Abs. 3 Brennereiordnung (BO) mit Art. 3 Grundgesetz (GG) …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.04.2010 - 11 K 78/06
Dabei wurde vom Gesetzgeber noch berücksichtigt, daß abgefundene Brennereien nicht unter amtlichem Verschluß stehen und der Branntweinaufschlag nach der geschätzten Ausbeute berechnet wird, so daß insbesondere die kleinen Verschlußbrennereien in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu schützen waren .." (Urteil vom 29. Februar 1968 VII 256/64, BFHE 92, 132, ZfZ 1968, 241).