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   VG Berlin, 08.01.2013 - 11 L 529.12   

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https://dejure.org/2013,471
VG Berlin, 08.01.2013 - 11 L 529.12 (https://dejure.org/2013,471)
VG Berlin, Entscheidung vom 08.01.2013 - 11 L 529.12 (https://dejure.org/2013,471)
VG Berlin, Entscheidung vom 08. Januar 2013 - 11 L 529.12 (https://dejure.org/2013,471)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 PBefG, § 1 Abs 2 PBefG, § 2 Abs 1 PBefG, § 10 PBefG, § 42 PBefG
    Einstweiliger Rechtsschutz wegen personenbeförderungsrechtlicher Genehmigung eines Flughafenzubringerdienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Parkhaustransfer zum Flughafen bedarf der Genehmigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Transfer vom Parkhaus zum Flughafen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Parkhaustransfer zum Flughafen bedarf der Genehmigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Personenbeförderungsgesetz - Parkhaustransfer zum Flughafen bedarf Genehmigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Parkhaustransfer zum Flughafen bedarf der Genehmigung

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Genehmigungspflicht von Flughafentransfers - Parkplatzshuttle

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Parkhaustransfer zum Flughafen bedarf der Genehmigung - Personentransfer zum Flughafen stellt entgeltliche Beförderung keinen bloßen "kostenlosen Service" dar

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Augsburg, 04.08.2009 - Au 3 K 08.1669

    Subsidiarität der Feststellungsklage; Anwendungsbereich des

    Auszug aus VG Berlin, 08.01.2013 - 11 L 529.12
    Es genügen wirtschaftliche Vorteile jedweder Art. Als Entgelt sind neben unmittelbaren Einnahmen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 PBefG auch solche wirtschaftlichen Vorteile anzusehen, die mittelbar für eine durch die Personenbeförderung geförderte Erwerbstätigkeit erstrebt werden (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 4. August 2009 - Au 3 K 08.1669 - juris, Rdnr. 25).

    Das Gesamtentgelt setzt sich aus von den Fahrgästen unmittelbar für die Beförderung aufzuwendenden Kosten sowie des Wertes der mittelbaren wirtschaftlichen Vorteile der Beförderung zusammen (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 4. August 2009 - Au 3 K 08.1669 - juris, Rdnr. 34; Bidinger, PBefR, § 1 PBefG, Rdnr. 40).

  • VG Stuttgart, 29.02.2012 - 8 K 2393/11

    Zuordnung von Flughafentransferfahrten zum Sonderlinienverkehr; Feststellung der

    Auszug aus VG Berlin, 08.01.2013 - 11 L 529.12
    Sofern der Antragsteller meint, aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. Februar 2012 (- 8 K 2393/11 - juris) folge, dass Flughafentransferfahrten als Linienverkehr nach § 43 PBefG genehmigungsfrei seien, ist dem nicht zu folgen.
  • VGH Bayern, 01.02.2008 - 11 CS 07.1695

    Fahrdienstleistungsservice im ländlichen Bereich; Genehmigungsbedürftigkeit nach

    Auszug aus VG Berlin, 08.01.2013 - 11 L 529.12
    In diesem Rahmen kommt es - anders als bei § 1 PBefG - nur auf das unmittelbare Entgelt an (vgl. VGH München, Beschluss vom 1. Februar 2008 - 11 CS 07.1695 - juris, Rdnr. 14; Bidinger, PBefR, § 1 FrStllgV, Rdnr. 37; Fielitz/Grätz, PBefG, § 1 FrStllgV, Rdnr. 17), die bloßen mittelbaren wirtschaftlichen Vorteile bleiben außer Betracht.
  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 11 BV 15.1895

    Genehmigungsbedürftigkeit von Patiententransporten

    Es erscheint daher lebensfremd, den pauschalen Pflegesatz von 97, 50 Euro pro Patient und Tag in einen Anteil für Beförderungskosten und einen Anteil für die übrigen Leistungen (Mittagessen, ärztliche und therapeutische Leistungen, Gemeinkosten für Miete, Nebenkosten, Verwaltung usw.) aufzuteilen (vgl. zur Aufteilung eines Gesamtentgelts für einen Flughafenzubringerdienst VG Berlin, B. v. 8.1.2013 - 11 L 529.12 - juris; zur Aufteilung eines Gesamtentgelts für Fahrzeugmiete und Fahrer OLG Hamm, B. v. 13.1.2009 - 3 Ss OWi 885/08 - juris).
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