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LG Düsseldorf, 02.09.2016 - 11 O 250/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VG Göttingen, 05.08.2009 - 3 A 39/08
Prozesszinsen; Verjährung
Auszug aus LG Düsseldorf, 02.09.2016 - 11 O 250/15
Erst mit Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über den Hauptanspruch steht, bei Beginn der Verzinsungspflicht mit Rechtshängigkeit, das Ende des Zinszeitraums fest und der zu zahlende Zinsantrag kann verbindlich berechnet werden, vgl. dazu: VG Göttingen, Urteil vom 05.08.2009 - 3 A 39/08 .
- OLG Düsseldorf, 11.07.2017 - 1 U 167/16
Verzinsung eines gerichtlich geltend gemachten Schmerzensgeldanspruchs
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2. September 2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 11 O 250/15) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 02.09.2016 (Az.: 11 O 250/15) die Beklagte verurteilt, an den Kläger 5.263,47 EUR zu zahlen.