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BSG, 06.12.1983 - 11 RA 72/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Keine Kostenübernahme für Untersuchungen zur Fahrtüchtigkeitsüberwachung von behinderten Führerscheininhabern
Verfahrensgang
- SG Heilbronn, 15.11.1979 - S 6 An 684/79
- BSG, 11.02.1982 - 11 RA 50/81
- LSG Baden-Württemberg, 14.09.1982 - L 6 An 561/82
- BSG, 06.12.1983 - 11 RA 72/82
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 15/82
Verurteilung des beigeladenen Versicherungsträgers - Kostenübernahme nach den …
Die Auffassung der Beigeladenen werde auch durch das Urteil des 11. Senats des BSG vom 6. Dezember 1183 - 11 RA 72/82 - bestätigt. - LSG Saarland, 04.08.2006 - L 7 RJ 22/04
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Förderung einer Umschulung zum …
Es ist im Gegenteil vielmehr davon auszugehen, dass auch im Rahmen der beruflichen Rehabilitation eine zumutbare Selbsthilfe und Eigenbeteiligung vom Rehabilitationsträger grundsätzlich verlangt werden kann (…vgl. Niesel a.a.O. § 13 SGB VI Randnr. 15; BSG-Urteil vom 16.12.1981, Az.: 11 RA 89/80; BSG-Urteil vom 06.12.1983, Az.: 11 RA 72/82 = SozR 2200 § 1237a Nr. 24). - LSG Bayern, 25.01.2023 - L 8 SO 343/22
Sozialhilfe: Kosten für eine Eignungsuntersuchung zum Führen eines Kfz
Angesichts dieser gesetzlichen Regelung kann die ehedem getroffene Entscheidung des BSG (Urteil vom 06.12.1983 - 11 RA 72/82 - juris), dass eine Erstattung von Kosten für Eignungsuntersuchungen zur Überwachung der Fahrtüchtigkeit nach dem Erwerb eines Führerscheins keine Leistung zur Rehabilitation sei und dass der Versicherte für solche Kosten selbst aufzukommen habe, heute keine Geltung mehr beanspruchen.