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   BSG, 19.09.1979 - 11 RA 78/78   

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https://dejure.org/1979,2058
BSG, 19.09.1979 - 11 RA 78/78 (https://dejure.org/1979,2058)
BSG, Entscheidung vom 19.09.1979 - 11 RA 78/78 (https://dejure.org/1979,2058)
BSG, Entscheidung vom 19. September 1979 - 11 RA 78/78 (https://dejure.org/1979,2058)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Übergangsgeld innerhalb der Zeit der Arbeitsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rehabilitation - Arbeitsunfähigkeit - Ermittlung des Übergangsgeldes - Ermittlungszeitpunkt - Arbeitsvermittlung

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.05.1967 - 3 RK 15/65

    Weiterzahlung von Krankengeld bis zum Ablauf des "Aussteuerungszeitraums" -

    Auszug aus BSG, 19.09.1979 - 11 RA 78/78
    Eine Verweisung auf berufsfremde Tätigkeiten findet in der Krankenversicherung nicht statt (BSGE 26, 288).
  • BSG, 05.07.1978 - 1 RA 15/78

    Jurist - Einarbeitung in das deutsche Rechte - Anschluß an eine Krankheit -

    Auszug aus BSG, 19.09.1979 - 11 RA 78/78
    zu berechnen ist, wenn.diese Berechnung zu einem für den Betreuten günstigeren Ergebnis führt."lnsoweit liegen Parallelen zur entsprechenden Auslegung des 5 18 Abs. 2 AVG bei freiwillig Versicherten nahe (Vgl Urteil des Senats vom 17. April 1978, ' SozR 2200 5 1241 Nr. 6, und Urteil des 1. Senats vom 25.November 1978 - 1 RA 15/78 - ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - L 18 AL 37/17

    Subjektive Verfügbarkeit des Antragstellers als Voraussetzung eines Anspruchs auf

    Arbeitsunfähigkeit und Verfügbarkeit sind nicht deckungsgleich (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 1979 - 11 RA 78/78 - juris Rn. 20).
  • BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvL 9/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Vereinbarkeit von § 127 SGB III mit Art

    Dass der Kläger bis einschließlich 31. Januar 2006 arbeitsunfähig war, schließt seine objektive Verfügbarkeit im Sinne von § 119 Abs. 5 Nr. 1 SGB III und damit seine Arbeitslosigkeit gemäß § 118 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 119 Abs. 1 Nr. 3 SGB III nicht von vornherein aus, weil Verfügbarkeit und Arbeitsunfähigkeit, wie letztlich auch die Ruhensvorschrift des § 142 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III zeigt, nicht deckungsgleich sind (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 1979 - 11 RA 78/78 -, SozR 2200 § 1241 Nr. 14, S. 47).
  • BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvL 10/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Vereinbarkeit von § 127 SGB III mit Art

    Dass der Kläger bis einschließlich 28. Februar 2006 arbeitsunfähig war, schließt seine objektive Verfügbarkeit im Sinne von § 119 Abs. 5 Nr. 1 SGB III und damit seine Arbeitslosigkeit gemäß § 118 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 119 Abs. 1 Nr. 3 SGB III nicht von vornherein aus, weil Verfügbarkeit und Arbeitsunfähigkeit, wie letztlich auch die Ruhensvorschrift des § 142 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III zeigt, nicht deckungsgleich sind (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 1979 - 11 RA 78/78 -, SozR 2200 § 1241 Nr. 14, S. 47).
  • BSG, 25.08.2022 - B 9 V 4/21 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Versorgungskrankengeld - Arbeitsunfähigkeit -

    Mit der tatsächlichen Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit endet aber dieser Bezug, und die neue Tätigkeit wird zur Grundlage für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit (BSG Urteil vom 8.2.2000 - B 1 KR 11/99 R - BSGE 85, 271 = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4 - juris RdNr 14; BSG Urteil vom 19.9.1979 - 11 RA 78/78 - SozR 2200 § 1241 Nr. 14 - juris RdNr 20; BSG Urteil vom 2.10.1970 - 3 RK 6/70 - BSGE 32, 18 = SozR Nr. 40 zu § 182 RVO - juris RdNr 18 ; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 7.3.2019 - L 5 KR 27/18 - juris RdNr 46; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 9.3.2017 - L 6 U 1655/16 - juris RdNr 35; Rieke in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Werkstand: April 2022, § 44 SGB V RdNr 20; Gerlach in Hauck/Noftz, SGB V, § 44 RdNr 87, Stand der Einzelkommentierung: September 2020; Knorr/Krasney in Entgeltfortzahlung - Krankengeld - Mutterschaftsgeld, § 44 SGB V RdNr 91, Dokumentstand: 2020; Nebendahl in Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl 2018, § 44 SGB V RdNr 25; Schmidt in Peters, Handbuch der Krankenversicherung, § 44 SGB V RdNr 104, Stand der Einzelkommentierung: Juli 2010) .
  • BSG, 15.03.1988 - 11a RA 18/87

    Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten vor Beginn einer Rehabilitationsmaßnahme -

    Der bis zum Beginn der Maßnahme fortdauernden Arbeitsunfähigkeit steht nicht entgegen, daß der Versicherte in dieser Zeit nochmals vorübergehend mit einer gleichartigen Tätigkeit beschäftigt gewesen ist und sich im übrigen für andere Tätigkeiten der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt hat (Anschluß an und Fortführung von BSG vom 17.8.1982 3 RK 28/81 = BSGE 54, 62 = SozR 2200 § 182 Nr. 84; BSG vom 19.9.1979 11 RA 78/78 = SozR 2200 § 1241 Nr. 14).

    Ob das während der "Zwischenbeschäftigung" erzielte Arbeitsentgelt dann zugrundezulegen ist, wenn es über dem vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erhaltenen liegt, dürfte aufgrund der jetzigen Fassung des § 18 Abs. 1 Satz 1 AVG zu verneinen sein (zur früheren Gesetzesfassung vgl SozR 2200 § 1241 Nr. 14 mwN; offengelassen in der Krankenversicherung: BSGE 54, 62), braucht aber hier nicht entschieden zu werden.

  • SG Dresden, 26.09.2013 - S 35 R 90/12

    Berechnung eines Übergangsgeldes für eine für die Zeit vom 03.01.2011 bis

    Bereits zu einer der Vorgängerregelungen (in § 18 Abs. 1 Angestelltenversicherungsgesetz, AVG) hat das Bundessozialgericht entschieden, dass der Annahme einer bis zum Beginn der Maßnahme fortdauernden Arbeitsunfähigkeit (für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit) nicht entgegen steht, dass sich der Behinderte zwischenzeitlich der Arbeitsvermittlung (für leichtere Arbeiten) zur Verfügung gestellt hat (Urteil vom 19.09.1979, Az. 11 RA 78/78 in SozR 2200 § 1241 Nr. 14).

    Dabei ist der Lebensstandard des Leistungsberechtigten maßgebend, den er unmittelbar vor einer Arbeitsunfähigkeit erlangt hatte (vgl. BSG, Urteil vom 19.09.1979, Az. 11 RA 78/78 in SozR 2200 § 1241 Nr. 14; Urteil vom 15.03.1988, Az. 4/11 A RA 18/87 in SozR 2200 § 1241 Nr. 32).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2010 - L 12 AL 22/08

    Arbeitslosenversicherung

    Ist er hingegen nur an den körperlichen und geistigen Anforderung der Maßnahme gemessen arbeitsunfähig, so ist denkbar, dass die Bindung durch die bewilligte Maßnahme ihn nicht daran hindert, seine - noch verbliebene - Leistungsfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt gesondert zur Verfügung zu stellen (vergl. zu dieser Differenzierung: Brand in Niesel, SGB III § 119 Rd. 66 unter Bezug auf BSG, Urt. v. 19.09.1979 - 11 RA 78/78 -).
  • LSG Sachsen, 19.04.2018 - L 3 AL 157/16

    Zahlung von Arbeitslosengeld an einen Sonderrechtsnachfolger

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Krankenversicherungsrechts nicht zwangsläufig die Verfügbarkeit beseitigt, denn diese bezieht sich grundsätzlich auf die zuletzt ausgeübt Tätigkeit, während bei der Verfügbarkeit auch andere zumutbare Tätigkeiten in den Blick zu nehmen sind (BSG, Urteil vom 19. September 1979 - 11 RA 78/78 = SozR 2200 § 1241 Nr. 14 = juris Rdnr. 20).
  • LSG Bayern, 12.03.1999 - L 8 AL 192/98

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Die gesundheitlichen Einschränkungen, die sie zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses veranlaßten, schlossen nicht aus, in eine andere ganztägige vollschichtige Tätigkeit vermittelt zu werden (vgl. BSG vom 19.09.1979, SozR 2200 § 1241 Nr. 14).
  • LSG Bayern, 18.03.2004 - L 11 AL 227/00

    Anspruch auf Arbeitslosengeld für Zeiten einer durchgehenden Erkrankung;

    Allerdings konnte sich die Klägerin mit ihrem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen (BSG SozR 3-4100 § 158 Nr. 1; BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 14; Brand in Niesel, AFG, 2.Aufl. § 103 RdNr 20; Düe in Niesel aaO § 158 RdNr 4).
  • SG Osnabrück, 18.05.2010 - S 16 AL 151/09
  • BSG, 03.10.1984 - 9a RVi 1/83

    Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung für Übergangsgeld - Lohnersatzfunktion des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2015 - L 11 AL 100/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2014 - L 11 AL 67/13
  • SG Landshut, 04.05.2018 - S 16 AL 155/16

    Streit um Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld

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