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   VGH Baden-Württemberg, 25.05.2016 - 11 S 2480/15   

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VGH Baden-Württemberg, 25.05.2016 - 11 S 2480/15 (https://dejure.org/2016,20022)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.05.2016 - 11 S 2480/15 (https://dejure.org/2016,20022)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - 11 S 2480/15 (https://dejure.org/2016,20022)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Streitwerts für eine Anfechtungsklage gegen die Ausweisung eines Ausländers mit Niederlassungserlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 52 Abs. 1
    Ausweisung; Streitwert

  • rechtsportal.de

    Bestimmung des Streitwerts für eine Anfechtungsklage gegen die Ausweisung eines Ausländers mit Niederlassungserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 839
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2016 - 11 S 1460/16

    Familiennachzug; außergewöhnliche Härte; sozialpädagogische Betreuung eines

    Der Senat hat mit Beschluss vom 25.05.2016 (11 S 2480/15 -, juris) entschieden, seine Orientierung am Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (NVwZ-Beilage 2013, 57) aufzugeben.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2018 - 11 S 2018/18

    Versagung einer Niederlassungserlaubnis; Fiktionswirkung; Aufenthaltserlaubnis

    Der Senat geht in seiner ständigen Festsetzungspraxis davon aus, dass eine Niederlassungserlaubnis mit 10.000,- EUR zu bewerten ist (vgl. Beschluss vom 25.05.2016 - 11 S 2480/15 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2016 - 11 S 1172/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Der Senat hat entschieden, seine Orientierung am Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (NVwZ-Beilage 2013, 57) aufzugeben (VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 25.05.2016 - 11 S 2480/15 -, juris).

    Die Abschiebungsandrohung findet bei der Streitwertbestimmung - weiterhin - keine eigenständige Berücksichtigung (VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 25.05.2016 - 11 S 2480/15 -, juris Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 11 S 2029/16

    Ausweisung eines Angolaners; Vater von drei deutschen Kindern; Vermögensdelikte;

    Der Streitwert wird gemäß § 63 Abs. 2, § 47 sowie § 52 Abs. 1 GKG für das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof auf 10.000 Euro festgesetzt (vgl. Senatsbeschluss vom 25.05.2016 - 11 S 2480/15 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2017 - 11 S 1967/16

    Zum Streitwert in Verfahren auf Erteilung von familienbezogenen Aufenthaltstiteln

    Bei der Klage auf Erteilung von Aufenthaltstiteln hängt das in Geld zu bemessende Interesse vom Aufenthaltszweck ab (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 25.05.2016 - 11 S 2480/15 -, juris und vom 01.07.2016 - 11 S 46/16 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2019 - 11 S 1812/19

    Streitwert eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder

    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach für die Bemessung des Streitwerts nach § 52 Abs. 1 GKG die (auch wirtschaftliche) Bedeutung der aufenthaltsrechtlichen Position des Klägers maßgebend ist (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 28.10.2016 - 11 S 1460/16 -, juris Rn. 26, und vom 25.05.2016 - 11 S 2480/15 -, juris), im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung nicht länger fest und schließt sich der Praxis des Bundesverwaltungsgerichts an (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, und vom 19.12.2016 - 1 C 15.16 -, www.bverwg.de).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2016 - 11 S 46/16

    Ausweisung eines Ausländers - Leiter eines verbotenen Vereins ("Red Legion")

    Der Streitwert für eine Ausweisung eines Ausländers, der im Besitz eines Aufenthaltsrechts nach Art. 7 ARB 1/80 ( juris: EWGAssRBes1/80) war, beläuft sich auf 10.000,-- EUR (Änderung der Senatsrechtsprechung unter Aufgabe der Orientierung am Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.05.2016 - 11 S 2480/15 -).

    Hingegen steht nicht das Dienst- oder Arbeitsverhältnis selbst im Streit (vgl. VGH Bad.,-Württ., Beschluss vom 25.05.2016 - 11 S 2480/15 -, im Falle einer Ausweisung eines Ausländers, der im Besitz einer Niederlassungserlaubnis war).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2016 - 11 S 1296/16

    Streitwert bei Anfechtungsklage gegen Ausweisung eines assoziationsberechtigten

    Der Senat hat entschieden, seine Orientierung am Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (NVwZ-Beilage 2013, 57) aufzugeben (VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 25.05.2016 - 11 S 2480/15 -, juris).

    Ermöglicht der Titel kraft Gesetzes die Aufnahme jeder Erwerbstätigkeit, setzt der Senat 7.500,- EUR fest (VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 25.05.2016 - 11 S 2480/15 -, juris Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2016 - 11 S 1414/16

    Zum Streitwert für eine Anfechtungsklage gegen eine Verlustfeststellung nach § 6

    Der Streitwert für eine Anfechtungsklage gegen eine Verlustfeststellung nach § 6 Abs. 1 FreizüG/EU beträgt 10.000,- EUR (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 25.5.2016 - 11 S 2480/15 -, juris, vom 01.07.2016 - 11 S 46/16 -, juris und vom 09.08.2016 -11 S 1296/16 -, juris).

    Der Senat hat durch Beschlüsse vom 25.05.2016 (11 S 2480/15 -, juris), vom 01.07.2016 (11 S 46/16 -, juris) und vom 09.08.2016 (11 S 1296/16 -, juris) seine Praxis betreffend die Festsetzung von Streitwerten in ausländerrechtlichen Streitigkeiten grundsätzlich geändert und bestimmt den Streitwert im Falle von Ausweisungen des Besitzers einer Niederlassungserlaubnis bzw. von nach Art. 7 ARB 1/80 assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen mit 10.000,- EUR.

  • VGH Bayern, 01.07.2016 - 11 S 46.16

    Erfassen des Vereinsverbots von dem besonders schwerwiegenden

    Der Streitwert für eine Ausweisung eines Ausländers, der im Besitz eines Aufenthaltsrechts nach Art. 7 ARB 1/80 war, beläuft sich auf 10.000,-- EUR (Änderung der Senatsrechtsprechung unter Aufgabe der Orientierung am Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.05.2016 - 11 S 2480/15 .

    Hingegen steht nicht das Dienst- oder Arbeitsverhältnis selbst im Streit (vgl. VGH Bad.,-Württ., Beschluss vom 25.05.2016 - 11 S 2480/15 -, im Falle einer Ausweisung eines Ausländers, der im Besitz einer Niederlassungserlaubnis war).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2016 - 11 S 1413/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen sofort vollziehbar erklärte Ausweisungsverfügung

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2016 - 11 S 1046/16

    Streitwert für Anfechtungsklage gegen eine Nichtbestehensfeststellung nach dem

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2019 - 11 S 1631/19

    Eilrechtsschutz gegen nicht unanfechtbare Ausweisung - Beachtung der

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2020 - 12 S 299/19

    Kein Anspruch auf Rücknahme einer bestandskräftig gewordenen Ausweisungverfügung,

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2019 - 11 S 45/19

    Wert des Streitgegenstands einer Anfechtungsklage gegen eine Ausweisung

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2018 - 11 S 87/17

    Verwertung eines im Strafprozess gegenüber dem Strafgericht abgegebenen

  • VG Karlsruhe, 09.04.2019 - 1 K 14273/17

    Ausweisung eines Heiratsschwindlers rechtmäßig

  • VG Freiburg, 14.04.2021 - 7 K 6562/18

    Ausweisung eines Ausländers nach Straftat trotz Familienbindung

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