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   LG Köln, 14.03.2017 - 11 S 263/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7542
LG Köln, 14.03.2017 - 11 S 263/16 (https://dejure.org/2017,7542)
LG Köln, Entscheidung vom 14.03.2017 - 11 S 263/16 (https://dejure.org/2017,7542)
LG Köln, Entscheidung vom 14. März 2017 - 11 S 263/16 (https://dejure.org/2017,7542)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zur Frage der Stornierung eines online zu einem besonders günstigen Tarif gebuchten Fluges

  • reise-recht-wiki.de

    Anspruch auf Flugpreisrückerstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattung des Ticketpreises eines Fluges im Falle der Stornierung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Köln, 04.04.2016 - 142 C 238/15

    Ausschluss des Kündigungsrechtes des Fluggastes hinsichtlich Wirksamkeit;

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2017 - 11 S 263/16
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 04.04.2016 (142 C 238/15) wie folgt abgeändert:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 04.04.2016, 142 C 238/15, abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 06.12.2002 - V ZR 220/02

    Voraussetzungen des Aushandelns von Vertragsbedingungen; Benachteiligung einer

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2017 - 11 S 263/16
    Der BGH hat mit Urteil vom 06.12.2002 - V ZR 220/02 (NJW 2003, 1313) klargestellt, dass auch eine vorformulierte Vertragsbedingung ausgehandelt sein kann, wenn sie der Verwender als eine von mehreren Alternativen anbietet, zwischen denen der Vertragspartner die Wahl hat.

    Die Wahlfreiheit darf nur nicht anderweitig durch Einflussnahme des Verwenders überlagert werden (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2002 - V ZR 220/02 = NJW 2003, 1313).

  • AG Frankfurt/Main, 17.08.2017 - 31 C 741/17
    Dabei ist auch die gesetzliche Wertung zu berücksichtigen, dass gesetzliche Entgeltkontrollen außer in äußerst seltenen Ausnahmefällen (etwa § 32 Abs. 1 S. 3 UrhG) nicht vorgesehen sind und auch Preisabreden in AGB nicht der Inhaltskontrolle nach den §§ 307 Abs. 1 und 2, 308, 309 BGB unterliegen (LG Köln, Urteil vom 14.03.2017 - 11 S 263/16, juris-Rn. 26).

    Vielmehr ging es um eine einzelne Vertragsklausel, die nur die Kündigungsmöglichkeit des Luftbeförderungsvertrages und deren Folge zum Gegenstand hatte (vgl. LG Köln, Urteil vom 14.03.2017 - 11 S 263/16, juris-Rn. 27).

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