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LG Köln, 15.08.2006 - 11 S 590/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung der schadensrechtlichen Regulierung eines Verkehrsunfalls mit Totalschaden; Schadensrechtliche Qualifizierung der Schwackeliste als geeignete Grundlage zur Ermittlung des Normaltarifs für einen PKW mit Totalschaden
- urteile-network.de
Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif Zustellung/Abholung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 22.11.2005 - 266 C 236/05
- LG Köln, 15.08.2006 - 11 S 590/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05
Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen
Auszug aus LG Köln, 15.08.2006 - 11 S 590/05
Über den so ermittelten Normaltarif von 1.196,00 EUR ist ein von der Kammer auf 30 % geschätzter Aufschlag gerechtfertigt, weil die Klägerin dargetan hat, dass ein solcher Aufschlag durch unfallbedingte Mehrleistungen aus betriebswirtschaftlicher Sicht gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2005, Az.: VI ZR 9/05). - LG Köln, 16.03.2006 - 27 O 286/05
Mietwagen - 30 Prozent Zuschlag auf den Normaltarif
Auszug aus LG Köln, 15.08.2006 - 11 S 590/05
Wegen der Schätzung betreffend den im Fall der Klägerin angemessenen Aufschlag von 30 % schließt sich die Kammer den Ausführungen des Landgerichts Köln 27 O 286/05, Urteil vom 16.03.2006 = Bl. 124 ff. d.A. an.
- LG Köln, 30.01.2007 - 11 S 578/04
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - Ortsüblichkeit
Die Kammer verweist im Übrigen auf einen Parallelrechtsstreit und dem Urteil der Kammer vom 15.08.2006 - 11 S 590/05 -.