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   LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03   

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LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03 (https://dejure.org/2003,15983)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03 (https://dejure.org/2003,15983)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 11 Sa 1507/03 (https://dejure.org/2003,15983)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung des Arbeitgebers zur Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 4 S. 1 TZBFG kann der Arbeitnehmer nur ausnahmsweise im Wege einer einstweiligen Verfügung durchsetzen; Möglichkeit der Durchsetzung der Zustimmung des Arbeitgebers zur Verringerung der ...

Verfahrensgang

  • ArbG Düsseldorf - 4 Ga 108/03
  • LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 181
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.1996 - 9 Sa 725/96

    Einstweilige Verfügung; Urlaub; Eilverfahren ; Beschäftigungsanspruch;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03
    Insofern wird § 940 ZPO trotz seiner Sicherungsfunktion schon lange in Rechtsprechung (vgl. z. B. LAG Niedersachsen 22.05.1987 - 3 Sa 557/87 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 21; LAG Rheinland-Pfalz 18.11.1996 - 9 Sa 725/96 - LAGE.
  • LAG Niedersachsen, 22.05.1987 - 3 Sa 557/87

    Tatsächliche Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers nach dessen Kündigung;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03
    Insofern wird § 940 ZPO trotz seiner Sicherungsfunktion schon lange in Rechtsprechung (vgl. z. B. LAG Niedersachsen 22.05.1987 - 3 Sa 557/87 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 21; LAG Rheinland-Pfalz 18.11.1996 - 9 Sa 725/96 - LAGE.
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 759/00

    Beschäftigter als Angestellter - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03
    Dort versteht man aber unter einem "Rechtsverhältnis" die aus einem vorgetragenen Sachverhalt abgeleitete rechtliche Beziehung von Personen untereinander oder zu Sachen, wozu auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen, zählen (z. B. BGH 19.04.2000 - XII ZR 332/97 - BB 2000, 1267 f.; BAG 26.07.2001 - 8 AZR 759/00 - EzA § 256 ZPO Nr. 55).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03
    Dort versteht man aber unter einem "Rechtsverhältnis" die aus einem vorgetragenen Sachverhalt abgeleitete rechtliche Beziehung von Personen untereinander oder zu Sachen, wozu auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen, zählen (z. B. BGH 19.04.2000 - XII ZR 332/97 - BB 2000, 1267 f.; BAG 26.07.2001 - 8 AZR 759/00 - EzA § 256 ZPO Nr. 55).
  • LAG Hamm, 06.05.2002 - 8 Sa 641/02

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03
    Zwar mag eine derartige Entscheidung aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) zu respektieren sein (LAG Hamm 06.05.2002 - 8 Sa 641/02 -).
  • LAG Berlin, 31.08.2000 - 10 Sa 1728/00

    Arbeitsverhältnis: einstweilige Verfügung auf Feststellung des Nichtbestehens

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann zu machen, wenn allein durch eine einstweilige Verfügung der auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichtete Anspruch des Gläubigers durchgesetzt werden kann (Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 7. Aufl. 2003, Rdz. 1594; vgl. auch LAG Berlin 31.08.2000 - 10 Sa 1728/00 - NZA-RR 2001, 53, 55; Stein/Jonas/Grunsky, a. a. O., vor § 935 Rdz. 50).
  • LAG Nürnberg, 26.07.2000 - 6 Ta 180/00

    Streitwert: Kündigung - Arbeits- oder Handelsvertretervertrag - Hilfsantrag -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann zu machen, wenn allein durch eine einstweilige Verfügung der auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichtete Anspruch des Gläubigers durchgesetzt werden kann (Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 7. Aufl. 2003, Rdz. 1594; vgl. auch LAG Berlin 31.08.2000 - 10 Sa 1728/00 - NZA-RR 2001, 53, 55; Stein/Jonas/Grunsky, a. a. O., vor § 935 Rdz. 50).
  • BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 487/80

    Erledigung der Hauptsache - Gerichtszuständigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03
    Bei dieser Ermessensentscheidung ist im Wesentlichen darauf abzustellen, ob die Klage mutmaßlich Erfolg gehabt hätte (BAG 04.09.1987 - 8 AZR 487/80 - EzA § 91 a ZPO Nr. 5; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl. 2003, § 91 a Rdz. 24).
  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03
    Allgemein wird für den Erlass einer Leistungsverfügung verlangt, dass bei Versagen einer solchen Maßnahme der Eintritt irreparablen Schadens oder eines irreparablen Zustandes beim Gläubiger zu befürchten ist (vgl. LAG Thüringen 10.04.2001 - 5 Sa 403/00 - LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 2; Heinze DB 1985, 111, 128; ders. RdA 1986, 273, 278; Walker, Der einstweilige Rechtsschutz im Zivilprozess und im arbeitsgerichtlichen Verfahren, 1993, Rdz. 247).
  • LAG Hessen, 20.11.2006 - 19 SaGa 1832/06

    Einstweilige Verfügung - Teilzeitbeschäftigung - Verfügungsgrund

    Für die Verringerung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers gem. § 8 TzBfG im Wege der einstweiligen Verfügung wird von der Rechtsprechung mittlerweile überwiegend gefordert, dass die Verringerung der Arbeitszeit aus familiären Gründen dringend und unumgänglich sein muss (LAG Düsseldorf 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03 - NZA-RR 2004, 181; Hess. LAG 14.04.2005 - 9 SaGa 485/05; LAG Köln 23.12.2005 - 9 Ta 397/05 - LAGE Nr. 16 zu § 8 TzBfG; ähnlich LAG Rheinland-Pfalz 12.04.2002 - 3 Sa 161/02 - NZA 2002, 856; LAG Berlin 20.02.2002 - 4 Sa 2243/91 - NZA 2002, 858; ArbG Nürnberg 28.11.2003 - 14 Ga 114/03 - AR-Blattei ES 1560 Nr. 83).

    Auch die grundgesetzlich garantierte Entscheidung der Eltern, für die Erziehung ihrer Kinder selbst zu sorgen und dies nicht Dritten zu überlassen, kann zu einer entsprechenden Pflichtenkollision führen und damit zu einem Verfügungsgrund (vgl. LAG Düsseldorf 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03 - NZA-RR 2004, 181; LAG Hamm 06.05.2002 - 8 Sa 641/02 - NZA-RR 2003, 178).

    Soweit die Verfügungsklägerin - und auch ihr Ehemann in seiner eidesstattlichen Versicherung - behaupten, sie lehnten eine Fremdbetreuung aus pädagogischen Gründen kategorisch ab, ist dieser Einwand gerade deshalb unbeachtlich, weil beide bereits entschieden haben, ihre Kinder in eine Fremdbetreuung zu geben, nämlich in den Kindergarten C in D. Insoweit ist der Vortrag der Verfügungsklägerin widersprüchlich, da sie sich entgegen ihrem Vortrag bereits zu einer Fremdbetreuung entschieden hat (zu einem vergleichbaren Fall siehe LAG Düsseldorf 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03 - NZA-RR 2004, 181).

  • LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05

    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung, Verfügungsgrund

    Jedoch bleibt zu verlangen, dass der Arbeitnehmer über die bloße, durch seine Nichtbeschäftigung verursachte Rechtsbeeinträchtigung hinaus ein ernsthaftes Bedürfnis an einer gerichtlichen Eilentscheidung glaubhaft macht, z. B. die von tatsächlicher Beschäftigung abhängige Erlangung oder Sicherung einer beruflichen Qualifikation (LAG Berlin, Urteil vom 04.01.2005, 17 Sa 2664/04 n. v., LAG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2003, NZA-RR 2004, 181, LAG Köln, Beschluss vom 20.04.1999, NZA-RR 2000, 311, Musielak/Huber, a.a.O., Rz. 17, MüKo-ZPO/Heinze, 2. Aufl., § 935 Rz. 51, Vossen, GK-ArbGG, § 62 Rz. 64, 69a, Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl., Rz. 2145, Dunkl/Baur, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., B III Rz. 99, Schäfer, Der vorläufige Rechtsschutz im Arbeitsrecht Rz. 65, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547).

    So pflegt das Landesarbeitsgericht - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 03.05.1994, 1 ABR 24/93, AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972 [vor C der Gründe]) - seit jeher in Beschlussverfahren das Vorliegen des Verfügungsgrundes gesondert zu prüfen (Kammerbeschluss vom 16.05.1990. NZA 1991, 29) und geht in Urteilsverfahren, wenn der Antragsteller eine Leistungsverfügung (und nicht nur eine Sicherungsverfügung) erstrebt, davon aus, dass ein Verfügungsgrund nur ausnahmsweise gegeben ist (LAG Düsseldorf vom 03.12.2003, a.a.O.).

  • LAG Hamburg, 04.09.2006 - 4 Sa 41/06

    Einstweilige Verfügung hinsichtlich Teilzeitanspruch

    Hinw. auf Rspr. und Lit.; Küttner/Reinecke, Personalbuch 2006, 13. Aufl., Teilzeitbeschäftigung Rz 59; LAG Düsseldorf 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03 - NZA-RR 2004, 181; LAG Hamm 06.05.2002 - 8 Sa 641/02 - NZA-RR 2003, 178; LAG Rheinland-Pfalz 12.04.2002 - 3 Sa 161/02 - NZA 2002, 856; LAG Berlin 20.02.2002 - 4 Sa 2243/01 - NZA 2002, 858;).
  • LAG Hessen, 30.01.2006 - 16 SaGa 1823/05
    Da die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch die Partei eine "bessere" Parteierklärung ist, kommt ihr nur eingeschränkter Wert bei der Glaubhaftmachung zu (vgl. LAG Düsseldorf 04. Dezember 2003, NZA-RR 2004, 181 (183) m.w.N.).

    Die Klägerin hätte, wie in der Berufungsverhandlung erörtert, die Erkrankung ihrer Mutter durch ein ärztliches Attest belegen oder zumindest eine eidesstattliche Versicherung ihrer Mutter vorlegen können und müssen (ebenso: LAG Düsseldorf 04. Dezember 2003, a.a.O.).

  • ArbG Solingen, 05.01.2016 - 3 Ga 20/15

    Teilzeitbeschäftigung, Elternzeit, Verfügungsanspruch, Verfügungsgrund

    Dabei sind hohe Anforderungen zu stellen (LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03).

    Ein solcher Verfügungsgrund kann etwa dann vorliegen, wenn die Verringerung der Arbeitszeit aus familiären Gründen dringend und unumgänglich ist (LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03).

  • ArbG Düsseldorf, 10.06.2020 - 8 Ga 27/20

    Einstweiliger Rechtsschutz - Zugang zu Geschäftsräumlichkeiten und

    Dem schließt sich die Kammer insbesondere wegen des gesetzlichen Erfordernisses der Abwendung wesentlicher Nachteile in § 940 ZPO und der außerhalb dessen nicht gebotenen Verkürzung rechtlichen Gehörs für die Antragsgegnerseite an (ebenso LAG Baden-Württemberg 16. Februar 2017 - 21 SaGa 1/16 - LAG Schleswig-Holstein 20. April 2012 - 5 SaGa 1/12 - LAG Düsseldorf 4. Dezember 2003 - 11 Sa 1507/03 - aA.
  • LAG Köln, 23.12.2005 - 9 Ta 397/05

    einstweilige Verfügung, Reduzierung der Arbeitszeit

    Auch sind die strengen Anforderungen des § 940 ZPO erfüllt, was erforderlich ist, da zumindest teilweise bereits eine Befriedigung des Anspruchs durch die Beschäftigung mit der verringerten Arbeitszeit eintritt, und es sich damit um eine Leistungsverfügung handelt (vgl. dazu: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 11 Sa 1507/03 - m.w.N.).
  • ArbG Magdeburg, 19.03.2010 - 11 Ga 10/10

    Einstweilige Verfügung - Zuordnung von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst nach

    Jedoch bleibt zu verlangen, dass der Arbeitnehmer über die bloße, durch seine Nichtbeschäftigung verursachte Rechtsbeeinträchtigung hinaus ein ernsthaftes Bedürfnis an einer gerichtlichen Eilentscheidung glaubhaft macht, z. B. die von tatsächlicher Beschäftigung abhängige Erlangung oder Sicherung einer beruflichen Qualifikation (LAG Berlin, Urteil vom 04.01.2005, 17 Sa 2664/04 n. v., LAG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2003, NZA-RR 2004, 181, LAG Köln, Beschluss vom 20.04.1999, NZA-RR 2000, 311, Musielak/Huber, a. a. O., Rz. 17, MüKo-ZPO/Heinze, 2. Aufl., § 935 Rz. 51, Vossen, GK-ArbGG, § 62 Rz. 64, 69 a, Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl., Rz. 2145, Dunkl/Baur, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., B III Rz. 99, Schäfer, Der vorläufige Rechtsschutz im Arbeitsrecht Rz. 65, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547).
  • ArbG Duisburg, 24.04.2008 - 2 Ga 5/08

    Einstellung - Lehramt - Vertrauensschutz - Mangelfacherlass

    Jede einstweilige Verfügung setzt das Vorliegen eines Verfügungsanspruches und Verfügungsgrundes voraus (LAG Düsseldorf vom 04.12.2003, Sa 1507/03; NZA RR 2004, 181 - 183).
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