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   LAG Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 11 Sa 37/13   

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https://dejure.org/2013,37975
LAG Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 11 Sa 37/13 (https://dejure.org/2013,37975)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.09.2013 - 11 Sa 37/13 (https://dejure.org/2013,37975)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. September 2013 - 11 Sa 37/13 (https://dejure.org/2013,37975)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betriebliche Übung - Nebenabrede - Schriftformerfordernis - Pauschalierung - Schmutz-/Gefahrenzulage

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Qualifizierung einer Schmutzzulage für Tierpfleger; Rechtsfolgen einer Verhinderung des Entstehens einer betrieblichen Übung durch tarifvertragliches Schriftformerfordernis

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 3 TVöD, § 29 MTB 2, § 30 MTB 2, § 29 MTArb, § 30 MTArb
    Betriebliche Übung - Schriftformerfordernis - Pauschalierung - Schmutz-/Gefahrenzulage - Nebenabrede

  • rechtsportal.de

    Schmutzzulage für Tierpfleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine pauschale Schmutz-/Gefahrenzulage aus betrieblicher Übung bei Nichtbeachtung des tariflichen Schriftformerfordernisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01

    Betriebliche Übung in einem privatisierten Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 11 Sa 37/13
    Die Nichtbeachtung der Formvorschrift führt zur Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts, eine betriebliche Übung kann nicht entstehen (BAG 18.09.2002 - 1 AZR 477/01 - EzA § 242 BGB - Betriebliche Übung Nr. 48) Dies gilt auch dann, wenn der Tarifvertrag kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme Anwendung findet.

    Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber gegenüber dem Kläger oder Dritten zum Ausdruck gebracht hat, für die Wirksamkeit der Nebenabrede komme es auf die Einhaltung der Formvorschrift nicht an (vgl. beispielsweise BAG v. 18.09.2002 - 1 AZR 477/01 - NZA 2003, 337).

  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 650/09

    Betriebsrente - betriebliche Übung - Urteilsergänzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 11 Sa 37/13
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Kläger oder zumindest die Mehrheit der betroffenen Empfänger aus dem Verhalten des Beklagten hätten schließen können, dass dieser nicht mehr auf eine bestehende oder vermeintliche tarifvertragliche Verpflichtung leistet, sondern die Zahlung der Zulage unabhängig davon erbringen wollte (BAG 23.08.2012 - 3 AZR 650/09 - BAGE 139, 69 - 88).

    Neben der eigenen Kenntnis des Betroffenen kann auch die Kenntnis des überwiegenden Teils der gleichfalls Begünstigten zur Begründung einer betrieblichen Übung ausreichend sein (BAG 23.08.2011 - 3 AZR 650/09 - BAGE 139, 69 - 88).

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11

    Betriebliche Übung - Leistungsgewährungen, die möglicherweise irrtümlich über

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 11 Sa 37/13
    Zur Darlegung der Anspruchsvoraussetzung gehört dabei auch die Darlegung, dass das Verhalten des Arbeitgebers aus Sicht des Empfängers ausreichende Anhaltspunkte dafür bot, der Arbeitgeber wolle Zahlungen erbringen, ohne hierzu bereits aus anderen Gründen, etwa aufgrund eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung, verpflichtet zu sein (BAG 29.08.2012 - 10 AZR 571/11 - AP Nr. 93 zu § 242 BGB - Betriebliche Übung).

    Ob, und wenn ja, welche für den Arbeitgeber zur Entscheidung befugten Personen tastsächlich einem Irrtum, also einer subjektiven Fehlvorstellung, unterlegen sind, ist für sich genommen nicht maßgeblich, es kommt nicht auf das Vorhandensein solcher Fehlvorstellungen an, sondern darauf, ob aus Sicht der Arbeitnehmer eine solche Fehlvorstellung vorlag und die Zahlung aus ihrer Sicht zur Erfüllung tariflicher bzw. aus der Betriebsvereinbarung folgende Ansprüche erfolgte (BAG 29.08.2012 - 10 AZR 571/11).

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09

    Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 11 Sa 37/13
    Im Übrigen hat auch der 9. Senat in einer Entscheidung vom 15.03.2011 (9 AZR 799/09 - AP TVöD § 26 Nr. 1 TVöD) die vertragliche Abrede über eine übertarifliche, dem Arbeitnehmer günstigere Berechnung der Urlaubsdauer als Nebenabrede qualifiziert.
  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07

    Ballungsraumzulage - Gesamtzusage - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 11 Sa 37/13
    In der von dem Kläger zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04.06.2008 (4 AZR 421/07 - NZA 2008, 1360) ist dieses davon ausgegangen, dass alle Leistungen mit Entgeltcharakter die Hauptleistungspflicht betreffen, da jede Zusage eines höheren als des unmittelbar tariflich vorgesehenen Entgelts eine synallagmatische Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag betrifft.
  • BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85

    Betriebsübung - Schriftform

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 11 Sa 37/13
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der einschlägige Tarifvertrag ein konstitutives Schriftformerfordernis vorsieht und das einzelvertraglich vereinbarte Schriftformerfordernis auch den Sinn hatte, eine unterschiedliche Rechtsstellung der tarifgebundenen und der nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer zu verhindern ( vgl. bereits BAG v. 27.03.1987 -7 AZR 527/85, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 29).
  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80

    Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost - Anspruch auf Fortzahlung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 11 Sa 37/13
    Zwar hat der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichtes im Jahr 1982 jede Zusage außertariflicher Leistungen als Nebenabrede angesehen (vgl. BAG, Urt. v. 07.09.1982 - 3 AZR 5/80, AP Nr. 1 zu § 3 TV Arbeiter Bundespost).
  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 11 Sa 37/13
    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB unter Begleitumständen auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 30.07.2008 - 10 AZR 606/07 - BAGE 127, 185).
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 11 Sa 37/13
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich eine betriebliche Übung ergeben soll, trägt der Arbeitnehmer (BAG 21.06.2005 - 9 AZR 200/04 - NZA 2006, 232).
  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 317/09

    Tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 11 Sa 37/13
    Die Entstehung einer betrieblichen Übung ist aber nicht nur dann ausgeschlossen, wenn für die vom Arbeitgeber erbrachten Leistungen tatsächlich eine anderweitige Rechtsgrundlage besteht sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer vermeintlichen Verpflichtung die Leistung erbringt und die Arbeitnehmer den Irrtum des Arbeitgebers teilen (BAG 17.03.2010 - 5 AZR 317/09 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Brotindustrie Nr. 9).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 118/08

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 230/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

    Denn nach der Rechtsprechung des LAG Baden-Württemberg (12. September 2013 - 11 Sa 37/13) könne auch bezüglich einer Pauschalisierung von Zulagen eine betriebliche Übung entstehen.

    zu § 4 BAT; LAG Köln 18. Januar 2017 - 3 Sa 758/16 - Rn.23; 19. August 2016 - 9 Sa 415/15 - Rn.18; LAG Baden-Württemberg 12. September 2013 - 11 Sa 37/13 - Rn. 113, alle juris).

    Nach der Rechtsprechung des LAG Baden-Württemberg (12. September 2013 - 11 Sa 37/13 - Rn. 113, juris) als auch des LAG Köln (18. Januar 2017 - 3 Sa 758/16 - Rn. 23 und 19. August 2016 - 9 Sa 415/15 - Rn. 18, beide juris) ist eine Pauschalierungsabrede eine Nebenabrede.

    Es handelt sich um die Modalität der Zahlung, nicht aber um die Zahlung an sich (LAG Baden-Württemberg 12. September 2013 - 11 Sa 37/13 - Rn. 113, juris).

    Sachliche Voraussetzung einer Pauschalisierung ist, dass die nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile während des Pauschalisierungszeitraums voraussichtlich im Durchschnitt regelmäßig anfallen müssen (LAG Baden-Württemberg 12. September 2013 - 11 Sa 37/13 - Rn. 118 mwN.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 318/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

    zu § 4 BAT; LAG Köln 18. Januar 2017 - 3 Sa 758/16 - Rn.23; 19. August 2016 - 9 Sa 415/15 - Rn.18; LAG Baden-Württemberg 12. September 2013 - 11 Sa 37/13 - Rn. 113, alle juris).

    Nach der Rechtsprechung des LAG Baden-Württemberg (12. September 2013 - 11 Sa 37/13 - Rn. 113, juris) als auch des LAG Köln (18. Januar 2017 - 3 Sa 758/16 - Rn. 23 und 19. August 2016 - 9 Sa 415/15 - Rn. 18, beide juris) ist eine Pauschalierungsabrede eine Nebenabrede.

    Es handelt sich um die Modalität der Zahlung, nicht aber um die Zahlung an sich (LAG Baden-Württemberg 12. September 2013 - 11 Sa 37/13 - Rn. 113, juris).

    Sachliche Voraussetzung einer Pauschalisierung ist, dass die nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile während des Pauschalisierungszeitraums voraussichtlich im Durchschnitt regelmäßig anfallen müssen (LAG Baden-Württemberg 12. September 2013 - 11 Sa 37/13 - Rn. 118 mwN.).

  • LAG Köln, 19.08.2016 - 9 Sa 415/15

    Wirksamkeit der Kündigung einer Nebenabrede über die Zahlung einer

    Die Vereinbarung über eine Pauschalierung der Zuschläge selbst ist hingegen nur eine Nebenabrede (vgl. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12. September 2013 - 11 Sa 37/13 -, Rn. 113, juris).
  • LAG Köln, 18.01.2017 - 3 Sa 758/16

    Nebenabrede; Kündigung; öffentlicher Dienst

    Die Vereinbarung über eine Pauschalierung der Zuschläge selbst ist hingegen nur eine Nebenabrede (vgl. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12. September 2013 - 11 Sa 37/13 -, Rn. 113, juris).
  • ArbG Bonn, 05.03.2015 - 1 Ca 2342/14

    Kündigung einer Nebenabrede (hier: Erschwerniszulage in pauschalierter Form) zum

    Insoweit betrifft sie nicht unmittelbar die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Hauptpflichten (vgl. auch LAG Baden-Württemberg 12. September 2013 - 11 Sa 37/13 - juris).
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