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   OLG Köln, 13.02.2006 - 11 U 186/05   

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https://dejure.org/2006,84951
OLG Köln, 13.02.2006 - 11 U 186/05 (https://dejure.org/2006,84951)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.02.2006 - 11 U 186/05 (https://dejure.org/2006,84951)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Februar 2006 - 11 U 186/05 (https://dejure.org/2006,84951)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Indizienbeweis für einen fingierten Unfall; Einwilligung des Geschädigten in die Beschädigung seines Fahrzeuges; Erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Manipulation durch das Aufzeigen einer Vielzahl von Beweisanzeichen

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 8 O 270/04
  • OLG Köln, 13.02.2006 - 11 U 186/05
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.2006 - 11 U 186/05
    Diese Unfallverabredung schließt als Einwilligung des Klägers in die Sachbeschädigung einen Ersatzanspruch sowohl aus § 823 BGB als auch aus § 7 StVG aus (vgl. BGHZ 71, 339, 340; VersR 1978, 865).

    Steht das äußere Unfallgeschehen fest, so müssen der Schädiger und sein Versicherer den Nachweis führen, dass der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeuges eingewilligt hat (BGHZ 71, 339, 343; VersR 1978, 865; 1979, 281 und 514).

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 36/76

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls - Sittenwidrigkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.2006 - 11 U 186/05
    Diese Unfallverabredung schließt als Einwilligung des Klägers in die Sachbeschädigung einen Ersatzanspruch sowohl aus § 823 BGB als auch aus § 7 StVG aus (vgl. BGHZ 71, 339, 340; VersR 1978, 865).

    Steht das äußere Unfallgeschehen fest, so müssen der Schädiger und sein Versicherer den Nachweis führen, dass der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeuges eingewilligt hat (BGHZ 71, 339, 343; VersR 1978, 865; 1979, 281 und 514).

  • OLG Köln, 09.07.1999 - 19 U 193/98

    Indizien für gestellten Unfall

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.2006 - 11 U 186/05
    Einzelne Indizien können vielmehr ein Mosaik bilden, welches im Gesamtbild erkennen lässt, dass der Unfall fingiert ist (OLG Köln DAR 2000, 67; VersR 1996, 1292).

    Häufen sich in auffälliger Weise Merkmale, die für gestellte Unfälle typisch sind und bestehen hierauf deutende gewichtige Verdachtsgründe, so sind an den Indizienbeweis keine zu strengen Anforderungen zu stellen (OLG Köln DAR 2000, 67; OLG Celle VRS 102 (2002), 258; Geigel-Kunschert, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., 25. Kapitel Rdn. 12).

  • OLG Rostock, 11.03.2003 - 3 U 28/03

    Zurückweisung der Berufung mangels Aussicht auf Erfolg

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.2006 - 11 U 186/05
    Das Rechtsmittel hat auch dann keine Aussicht auf Erfolg, wenn sich das angefochtene Urteil nicht mit der Begründung des Vordergerichts, sondern mit einer anderen Begründung aufrechterhalten lässt (OLG Rostock NJW 2003, 1676 = MDR 2003, 1073; Baumbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 522 Rdn. 16; Ball in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 522 Rdn. 21 a; Reichold in: Thomas/Putzo, 27. Aufl., § 522 Rdn. 14).
  • OLG Celle, 15.02.2001 - 14 U 96/00

    Schadensersatz; Verkehrsunfall ; Fingierter Unfall; Einwilligung ;

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.2006 - 11 U 186/05
    Häufen sich in auffälliger Weise Merkmale, die für gestellte Unfälle typisch sind und bestehen hierauf deutende gewichtige Verdachtsgründe, so sind an den Indizienbeweis keine zu strengen Anforderungen zu stellen (OLG Köln DAR 2000, 67; OLG Celle VRS 102 (2002), 258; Geigel-Kunschert, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., 25. Kapitel Rdn. 12).
  • OLG Köln, 19.12.1997 - 19 U 87/97

    Indizienbeweis bei gestelltem Unfall

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.2006 - 11 U 186/05
    Vielmehr reicht die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Manipulation durch das Aufzeigen einer Vielzahl von Beweisanzeichen aus, die aufgrund ihrer ungewöhnlichen Häufung für einen verabredeten Unfall sprechen (Senat Urteil vom 2.4.2004 - 11 U 213/02; OLG Köln, VersR 1999, 121 = OLGR 1998, 109; OLGR 1993, 22; ähnlich OLG Hamm OLGR 2001, 58, 59).
  • OLG Hamm, 29.03.2000 - 13 U 99/99

    Nachweis; Manipulierter Unfall; Indiz; Versicherer; Ungebremstes Auffahren; Hohe

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.2006 - 11 U 186/05
    Vielmehr reicht die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Manipulation durch das Aufzeigen einer Vielzahl von Beweisanzeichen aus, die aufgrund ihrer ungewöhnlichen Häufung für einen verabredeten Unfall sprechen (Senat Urteil vom 2.4.2004 - 11 U 213/02; OLG Köln, VersR 1999, 121 = OLGR 1998, 109; OLGR 1993, 22; ähnlich OLG Hamm OLGR 2001, 58, 59).
  • LG Bonn, 02.03.1995 - 13 O 180/94

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vor einem aus einer Haltebucht

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.2006 - 11 U 186/05
    Einzelne Indizien können vielmehr ein Mosaik bilden, welches im Gesamtbild erkennen lässt, dass der Unfall fingiert ist (OLG Köln DAR 2000, 67; VersR 1996, 1292).
  • BGH, 05.12.1978 - VI ZR 71/77

    Vorliegen eines Unfalls im Sinne des Deliktsrechts bei vorsätzlicher

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.2006 - 11 U 186/05
    Steht das äußere Unfallgeschehen fest, so müssen der Schädiger und sein Versicherer den Nachweis führen, dass der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeuges eingewilligt hat (BGHZ 71, 339, 343; VersR 1978, 865; 1979, 281 und 514).
  • OLG Köln, 02.04.2004 - 11 U 213/02

    Beweisanforderungen und Indizien zur Annahme eines fingierten Unfalls; Ausschluss

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.2006 - 11 U 186/05
    Vielmehr reicht die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Manipulation durch das Aufzeigen einer Vielzahl von Beweisanzeichen aus, die aufgrund ihrer ungewöhnlichen Häufung für einen verabredeten Unfall sprechen (Senat Urteil vom 2.4.2004 - 11 U 213/02; OLG Köln, VersR 1999, 121 = OLGR 1998, 109; OLGR 1993, 22; ähnlich OLG Hamm OLGR 2001, 58, 59).
  • OLG Köln, 22.04.2015 - 11 U 154/14

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf der Bundesautobahn im Zuge

    Vielmehr reicht die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Manipulation durch das Aufzeigen einer Vielzahl von Beweisanzeichen aus, die aufgrund ihrer ungewöhnlichen Häufung für einen verabredeten Unfall sprechen (etwa Senat Urteil vom 2.4.2004 - 11 U 213/02; Beschl. v. 13.2.2005 - 11 U 186/05; OLG Köln VersR 2014, 996; VersR 1999, 121 = OLGR 1998, 109; OLGR 1993, 22).
  • OLG Braunschweig, 28.02.2022 - 11 U 176/20

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherers wegen Vereitelung

    Die Zurückweisung durch Beschluss mangels Erfolgsaussicht kommt in Betracht, wenn sich aus der Berufungsbegründung keine Gesichtspunkte ergeben, die eine Abänderung des Ersturteils aus rechtlichen oder tatsächlichen Erwägungen rechtfertigen, wobei die Begründung auch ausgewechselt und materiell oder prozessual von einer anderen rechtlichen Beurteilung ausgegangen werden darf (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 25.1.2016 - 19 U 160/15, BeckRS 2016, 6245, Rn. 59; KG Berlin, Beschluss vom 20. März 2008 - 12 U 164/07 -, juris, Rn. 20; OLG Köln, Beschluss vom 13.02.2006 - 11 U 186/05 -, juris Rn. 10; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 14 U 154/04 - NJW 2006, 71 ; OLG Rostock, Beschluss vom 07.04.2003 - 6 U 14/03 -, juris Rn. 12 f.; Voit in Musielak, ZPO , 15. Aufl., § 522 , Rn. 21a; Heßler in: Zöller, ZPO , 33. Aufl., § 522 , Rn. 36).
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