Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 17.02.1993

Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.07.1992 - 11 U 43/92   

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https://dejure.org/1992,4907
OLG Köln, 08.07.1992 - 11 U 43/92 (https://dejure.org/1992,4907)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.07.1992 - 11 U 43/92 (https://dejure.org/1992,4907)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Juli 1992 - 11 U 43/92 (https://dejure.org/1992,4907)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 372
  • NJW-RR 1993, 960 (Ls.)
  • BB 1992, 2174
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Frankfurt/Main, 12.03.2008 - 7 E 5426/06

    Informationsfreiheitsanspruch und Rechtsverstöße durch Finanzdienstleister

    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung von Tatsachen nicht besteht, die ihrerseits den Vorwurf der Unlauterkeit oder Strafbarkeit herausfordern (zum Zurücktreten der aus dem Bankgeheimnis folgenden Verschwiegenheitspflicht bei einem massiven Verdacht von Straftaten zum Nachteil von Kapitalanlegern vgl. auch BGH, Urteil vom 06.05.2008 - XI ZR 56/07, Rdnr. 20; vgl. ferner BGH, Urteil vom 27.11.1990 - XI ZR 309/89, NJW 1991, 693; OLG Köln, Urteil vom 08.07.1992 - 11 U 43/92, NJW-RR 1993, 372).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.02.1993 - 11 U 43/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,32303
OLG Düsseldorf, 17.02.1993 - 11 U 43/92 (https://dejure.org/1993,32303)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.02.1993 - 11 U 43/92 (https://dejure.org/1993,32303)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Februar 1993 - 11 U 43/92 (https://dejure.org/1993,32303)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 10.07.2008 - 29 U 3316/03

    Eigentumsherausgabeanspruch eines Berufsfotografen gegen einen Presseverlag nach

    (2) Ein Kläger genügt seiner Darlegungslast, wenn er Tatsachen vorträgt, aus denen sich ergibt, dass der Beklagte in einem vor Klageerhebung liegenden Zeitpunkt im Besitz der Sache gewesen ist; denn dafür, dass die beklagte Partei auch weiter im Besitz der Sache geblieben ist, spricht - insbesondere dann, wenn der Beklagte keine näheren Angaben über die Art und Weise des behaupteten Besitzverlustes macht - die allgemeine Kontinuitätsvermutung (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 17. Februar 1993 - 11 U 43/92, zitiert nach juris;Eckertin:Schulze/Dörner/Ebert, BGB, 5. Auflage 2007, § 985 Rz. 8;Gurskyin:Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2006, § 985 Rz. 57;Medicusin: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2004, § 985 Rz. 60; für den Fall des Besitzes bei Klageerhebung auchBassengein:Palandt,BGB, 67. Aufl. 2008, § 985 Rz. 16).
  • AG Siegburg, 20.04.2022 - 115 C 182/21

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Herausgabe Hund bei Trennung

    Der Klägerin obliegt weiterhin der Vollbeweis eines fortdauernden Besitzes des Beklagten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.02.1993 - 11 U 43/92 - juris Rn. 4 f.); einen Beweis hat die Klägerin indes nicht angetreten, sondern lediglich - unzureichend - den von dem Beklagten behaupteten Erwerbsvorgang mit Nichtwissen bestritten.
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