Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 04.02.1994 - 11 U 84/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Schmerzensgeld; Erbengemeinschaft; Verkehrsunfalltod des gemeinsamen Sohnes; Schmerzensgeldforderung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schmerzensgeld; Erbengemeinschaft; Verkehrsunfalltod des gemeinsamen Sohnes; Schmerzensgeldforderung
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 20.08.1993 - 3 O 35/93
- OLG Oldenburg, 04.02.1994 - 11 U 84/93
- BGH, 06.12.1994 - VI ZR 80/94
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.06.1984 - VI ZR 206/82
Geltendmachung des Schmerzensgeldanspruchs vor dem Tod des Verletzten
Auszug aus OLG Oldenburg, 04.02.1994 - 11 U 84/93
Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in VersR 1984, 866 f. sei durch die Neufassung des § 847 Abs. 1 BGB überholt.Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung BGH VersR 1978, 62 f, auf die die Entscheidung BGH VersR 1984 866 ff. Bezug nimmt, die Notwendigkeit einer Willensbekundung des Verletzten darüber, ob ein Schmerzensgeldanspruch geltend gemacht werden soll, sowie den Umstand, daß diese Entscheidung allein dem Verletzten zustehe, als Ausfluß der höchstpersönlichen Anspruchsausgestaltung angesehen, die es - entgegen der Auffassung der Beklagten - § 847 Abs. 1 S. 2 BGB entnommen hat.
- BGH, 04.10.1977 - VI ZR 5/74
Vererblichkeit des Schmerzensgeldanspruchs
Auszug aus OLG Oldenburg, 04.02.1994 - 11 U 84/93
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes in VersR 1978, 62 ff. stehe nicht entgegen, weil diese Entscheidung nicht auf die nunmehr geltende Neufassung des § 847 Abs. 1 BGB zu übertragen sei.Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung BGH VersR 1978, 62 f, auf die die Entscheidung BGH VersR 1984 866 ff. Bezug nimmt, die Notwendigkeit einer Willensbekundung des Verletzten darüber, ob ein Schmerzensgeldanspruch geltend gemacht werden soll, sowie den Umstand, daß diese Entscheidung allein dem Verletzten zustehe, als Ausfluß der höchstpersönlichen Anspruchsausgestaltung angesehen, die es - entgegen der Auffassung der Beklagten - § 847 Abs. 1 S. 2 BGB entnommen hat.
- OLG Frankfurt, 04.02.2019 - 8 W 48/17
Erstattung der Beerdigungskosten aus GoA
Bedenkt man, dass in prima facie vergleichbaren Fällen deutlich geringere Schmerzensgelder ausgeurteilt worden sind (vgl. etwa OLG Oldenburg, Urteil vom 04.02.1994 - 11 U 84/93 -, juris: DM 8.000,00; OLG Koblenz, Urteil vom 18.11.2002 - 12 U 566/01 -, NJW 2003, 442: DM 12.000,00; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.09.2009 - 1 U 309/08 -, NJOZ 2009, 4715, 4717: ? 6.000,00; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.02.2014 - 7 U 30/11 -, juris: ? 5.000,00; OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2016 - I-26 U 18/15 -, GesR 2016, 252: ? 5.000,00) stellt ein Schmerzensgeld in Höhe von ? 10.000,00 die obere Grenze des (derzeit) denkbaren Rahmens dar.