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   OLG Koblenz, 26.11.2013 - 11 UF 451/13   

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https://dejure.org/2013,35063
OLG Koblenz, 26.11.2013 - 11 UF 451/13 (https://dejure.org/2013,35063)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.11.2013 - 11 UF 451/13 (https://dejure.org/2013,35063)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. November 2013 - 11 UF 451/13 (https://dejure.org/2013,35063)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 259, 1640, 1698
    Gesetzlicher Auskunftsanspruch eines minderjährigen Erben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Rechte von minderjährigen Erben gegenüber dem den Nachlass verwaltenden Vater

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1640; BGB § 1698
    Rechte minderjähriger Erben gegenüber dem den Nachlass verwaltenden Vater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Früher Tod der Mutter - Vater hat über Verwaltung des Vermögens seines erbenden Kindes Rechenschaft abzulegen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Auskunfts- und Rechenschaftsanspruch von Kindern gegenüber ihren Eltern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunftsanspruch eines minderjährigen Erben

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Minderjähriger Erbe - Vater als Vermögensverwalter - Auskunftsanspruch gegenüber Vater

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nachlassverwaltung - Erbendes Kind hat Anspruch auf Vermögensaufstellung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umfassende gesetzliche Auskunftsansprüche minderjähriger Erben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vater muss nach frühem Tod der Mutter über Verwaltung des Vermögens seines erbenden Kindes Rechenschaft ablegen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umfassende gesetzliche Auskunftsansprüche minderjähriger Erben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch des erbenden Kindes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auskunft über das Erbe - Verwaltet ein Vater für die Kinder den Nachlass der Mutter, muss er darüber Rechenschaft ablegen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auskunftsansprüche minderjähriger Miterben gegenüber Elternteil

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Vater muss über Verwendung der Erbschaft seines minderjährigen Kindes Auskunft geben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch des erbenden Kindes

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zum Auskunftsanspruch minderjähriger Erben gegenüber dem das Erbe verwaltenden Elternteil

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Wenn Kinder erben: Vater ist rechenschaftspflichtig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Rechenschaft von Eltern über das Kindesvermögen bei Ende der elterlichen Sorge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Verwaltung des Nachlasses für das erbende Kind

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vater hat Rechenschaft über Verwaltung des Vermögens seines erbenden Kindes nach dem Tod der Mutter abzulegen - Umfassende gesetzliche Auskunftsansprüche minderjähriger Erben

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 28.09.1973 - 19 U 1932/73
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.2013 - 11 UF 451/13
    Allerdings entspricht es gerade in Fällen wie dem vorliegenden, in dem familienrechtliche Ansprüche gemäß § 1698 BGB geltend gemacht werden, eher dem Normalfall, wenn Kinder ihre Ansprüche gegen die Eltern zunächst nicht gerichtlich durchsetzen; daher sind solche Ansprüche selbst dann nicht als verwirkt anzusehen, wenn sie trotz - hier nicht vorliegender - positiver Kenntnis des Anspruchstellers von der Höhe des Anspruchs über einen Zeitraum von mehreren Jahren nicht geltend gemacht werden (vgl. zum Ganzen Staudinger/Coester, aaO, Rz. 12; OLG München NJW 1974, 703).
  • OLG Hamm, 20.09.2012 - 14 WF 177/12

    Zurückverlangen eines von dem Vater aufgrund Vereinbarung überlassenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.2013 - 11 UF 451/13
    Demgegenüber genügt ein bloßer Zusammenhang mit der Eltern- Kind- Beziehung der Beteiligten für § 266 Abs. 1 Nr. 4 FamFG nicht; dies ergibt sich schon aus der Gegenüberstellung mit § 266 Abs. 1 Nr. 1 und 3 FamFG, wo jeweils ausdrücklich ein Zusammenhang als ausreichend bezeichnet ist, während in § 266 Abs. 1 Nr. 4 FamFG die Ansprüche "aus" dem Eltern-Kind-Verhältnis "herrühren" müssen (ebenso: Zöller/Lorenz, ZPO, 30. Aufl., § 266 FamFG, Rz. 19; Keidel/Giers, FamFG, 17. Aufl., § 266, Rz. 17f.; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2012, Az. 14 WF 177/12, FamRZ 2013, 574, recherchiert in juris).
  • BGH, 22.05.2013 - X ZR 49/11

    Bemessung der Beschwer bei Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.2013 - 11 UF 451/13
    Im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Auskunft oder zur Rechnungslegung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, für die Bemessung der Beschwer - abgesehen von etwaigen Geheimhaltungsinteressen, die im Streitfall keine Rolle spielen - auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erfüllung des zuerkannten Anspruchs erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 22.5.2013, Az. X ZR 49/11, recherchiert in juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
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