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   FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 11 V 1621/08   

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https://dejure.org/2009,10524
FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 11 V 1621/08 (https://dejure.org/2009,10524)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.07.2009 - 11 V 1621/08 (https://dejure.org/2009,10524)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - 11 V 1621/08 (https://dejure.org/2009,10524)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung der von einem Grenzgänger bezogenen Einmalzahlung einer Schweizer Pensionskasse als sonstige Einkünfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besteuerung der von einem Grenzgänger bezogenen Einmalzahlung einer Schweizer Pensionskasse als sonstige Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 2028
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 11 V 1621/08
    Die steuerliche Erfassung der Auszahlung der W Freizügigkeitsstiftung entspricht auch dem vom BFH mit Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07 (dokumentiert in [...]) aufgestellten Grundsatz der "intertemporalen Korrespondenz".

    Für eine Besteuerung der Einmalzahlung als gesetzliche Rente spricht auch, dass die zum 1.Januar 2005 in Kraft getretenen Regelungen den gesamten Komplex der Besteuerung von Altersbezügen nach dem Konzept der nachgelagerten Besteuerung umfassen und zu einer die gesamten Renteneinnahmen umfassenden Besteuerung führen sollen (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BFH/NV 2009, 278).

  • BFH, 18.12.2007 - VI R 13/05

    Krankenkassenbeiträge von Grenzgängern zur Schweiz

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 11 V 1621/08
    Aber die Beiträge des Arbeitgebers werden gemäß § 3 Nr. 62 EStG als steuerfrei behandelt, da der Arbeitgeber gemäß Art. 113 Abs. 3 BV i.V.m. Art. 66 Abs. BVG zur Zahlung der (mindestens) hälftigen Beiträge zur beruflichen Vorsorge gesetzlich verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 2007 VI R 13/05, BFH/NV 2008, 794).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 11 V 1621/08
    Selbst wenn der Antragsteller in der Schweiz -entgegen dem Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung im Inland- seinen Beitrag nicht nur zur Finanzierung der laufenden Rente leistet und aus den Beiträgen der Versicherten auch ein nennenswertes Vermögen, d.h. ein verzinslicher Kapitalstock angesammelt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. März 2002 2 BvL 17/99, BStBl II 2002, 618), sieht auch die Schweizer Pensionskasse Ausgleichsmechanismen vor.
  • BSG, 18.12.2008 - B 11 AL 32/07 R

    Ruhen des Arbeitslosengelds - anderer Sozialleistungsanspruch - Altersrente -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 11 V 1621/08
    Selbst eine privatrechtliche Rechtsform schließt eine öffentlich-rechtliche Natur nicht aus (vgl. Bundessozialgericht - BSG-, Urteil vom 18. Dezember 2008 B 11 AL 32/07 R, dokumentiert in [...]).
  • BFH, 29.04.2009 - X R 31/08

    Progressionsvorbehalt bei Zahlung von Geburtengeld durch eine schweizerische

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 11 V 1621/08
    Für die Beurteilung, ob eine gesetzliche Verpflichtung besteht, ist insoweit das schweizerische Recht maßgebend (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 29. April 2009 X R 31/08, dokumentiert in [...]).
  • BFH, 07.05.2009 - VI R 37/08

    Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 11 V 1621/08
    Wären nämlich die Aufwendungen des Arbeitgebers zur beruflichen Vorsorge keine Beiträge zu einer gesetzlichen Rentenversicherung, wären sie nicht gemäß § 3 Nr. 62 EStG steuerfreier Arbeitslohn des Antragstellers (zum Arbeitslohnbegriff: vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. Mai 2009 VI R 37/08, abrufbar unter www.bundesfinanzhof.de zu Beitragszahlungen des Arbeitsgebers an Versorgungssysteme) und die Beiträge des Arbeitnehmers nicht als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG abzugsfähig.
  • FG Baden-Württemberg, 25.08.1992 - 11 K 54/88
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 11 V 1621/08
    Bereits mit Urteil vom 25. August 1992 11 K 54/88 (EFG 1993, 136) habe das Finanzgericht -FG- Baden-Württemberg entschieden, dass nicht zwischen obligatorischer und überobligatorischer Versorgung zu trennen sei.
  • FG Baden-Württemberg, 31.08.2011 - 14 K 1502/09

    Auszahlung des Todesfallkapitals einer Schweizer Versorgungseinrichtung an das

    Zwar geht der Bekl zu Recht davon aus, dass die oben zitierte Norm auch Sozialversicherungsrenten von ausländischen Versorgungsträgern erfasst, unabhängig davon, ob es sich um Leistungen handelt, die laufend oder in einem Einmalbetrag ausbezahlt werden (BFH-Beschluss vom 25. März 2010 X B 142/09, BFH/NV 2010, 1275; FG Baden-Württemberg, Urteile vom 23. Oktober 2009 11 K 4308/08, EFG 2010, 220 und vom 10. März 2010 14 K 4048/08, EFG 2010, 1213; FG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 29. Juli 2009 11 V 3042/08, EFG 2009, 2033 und 11 V 1621/08, EFG 2009, 2028; Fischer in: P. Kirchhof, Kommentar zum EStG, 6. Aufl. 2006, § 22 Rn. 27; Weber-Grellet in: Schmidt, Kommentar zum EStG, 30. Aufl. 2011, § 22 Rn. 101).
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