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   VGH Bayern, 20.05.2016 - 11 ZB 16.556   

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https://dejure.org/2016,13662
VGH Bayern, 20.05.2016 - 11 ZB 16.556 (https://dejure.org/2016,13662)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.05.2016 - 11 ZB 16.556 (https://dejure.org/2016,13662)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Mai 2016 - 11 ZB 16.556 (https://dejure.org/2016,13662)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschätzung einer Begutachtungsstelle für Fahreignung bei konsequenter und stabiler Alkoholabstinenz des Betreffenden; Anordnung der Beibringung eines Gutachtens bzgl. Überzeugung der Fahrerlaubnisbehörde des Feststehens der Nichteignung des Betroffenen; Führen eines ...

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nr. 8 .1 der Anlage 4 zur FeV
    Entziehung der Fahrerlaubnis; 0,27 mg/l AAK; Trunkenheitsfahrt; medizinisch-psychologisches Gutachten; Kraftfahrzeug; Blutalkoholkonzentration; BAK; wiederholt auffällig; Erfordernis erneuter Begutachtung

  • rechtsportal.de

    Einschätzung einer Begutachtungsstelle für Fahreignung bei konsequenter und stabiler Alkoholabstinenz des Betreffenden; Anordnung der Beibringung eines Gutachtens bzgl. Überzeugung der Fahrerlaubnisbehörde des Feststehens der Nichteignung des Betroffenen; Führen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2016 - 11 ZB 16.556
    Nach den Begutachtungsleitlinien für Kraftfahreignung (Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach, gültig ab 1.5.2014, Nr. 3.13.1), die Grundlage der Beurteilung sind (vgl. § 11 Abs. 5 FeV i. V. m. Anlage 4a und BVerwG, U. v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 Rn. 19), ist bei Alkoholmissbrauch Alkoholabstinenz zu fordern, wenn aufgrund der Lerngeschichte anzunehmen ist, dass sich ein konsequenter kontrollierter Umgang mit alkoholischen Getränken nicht erreichen lässt.
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2016 - 11 ZB 16.556
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils liegen vor, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (zu diesem Maßstab vgl. BVerfG, B. v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - NVwZ 2009, 515).
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2016 - 11 ZB 16.556
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass weder ein positives Fahreignungsgutachten noch die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis die Berücksichtigung früherer Zuwiderhandlungen (hier: Trunkenheitsfahrten) verbieten (vgl. B. v. 6.12.2012 - 11 CS 12.2173 - juris Rn. 24, B. v. 6.5.2008 - 11 CS 08.551 - juris Rn. 54).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2015 - 10 S 1491/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauch; Forderung nach absolutem

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2016 - 11 ZB 16.556
    Wenn die Einschätzung einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, dass der Betreffende nur bei konsequenter und stabiler Alkoholabstinenz fahrgeeignet ist, - wie hier - fehlerfrei vorgenommen wurde, der Betreffende innerhalb kürzerer Zeit nach dem Gutachten nicht nur Alkohol in beträchtlicher Menge konsumiert, sondern zusätzlich (erneut) unter unzulässig hohem Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, entfällt grundsätzlich die Grundlage für die Bejahung der Fahreignung, womit auch ohne die Beibringung eines Gutachtens die Nichteignung des Betroffenen feststeht (vgl. VGH BW, B. v. 8.10.2015 - 10 S 1491/15 - juris Leitsatz 1 und Rn. 3).
  • VGH Bayern, 31.07.2008 - 11 CS 08.1103

    Verlust der Fahreignung wegen Alkoholmissbrauchs; einmalige Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2016 - 11 ZB 16.556
    Auch bei fehlender Alkoholabhängigkeit kann es deshalb unter fahrerlaubnisrechtlichem Blickwinkel geboten sein, die Forderung nach absolutem Alkoholverzicht zu erheben (vgl. BayVGH, B. v. 31.7.2008 - 11 CS 08.1103 - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 06.12.2012 - 11 CS 12.2173

    Beschwerde; MPU-Anordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2016 - 11 ZB 16.556
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass weder ein positives Fahreignungsgutachten noch die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis die Berücksichtigung früherer Zuwiderhandlungen (hier: Trunkenheitsfahrten) verbieten (vgl. B. v. 6.12.2012 - 11 CS 12.2173 - juris Rn. 24, B. v. 6.5.2008 - 11 CS 08.551 - juris Rn. 54).
  • VG Würzburg, 08.05.2017 - W 6 S 17.413

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Wiederholte Zuwiderhandlung im Straßenverkehr

    Es entspricht vielmehr ständiger Rechtsprechung, dass weder ein positives Fahreignungsgutachten noch die Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Berücksichtigung früherer Zuwiderhandlungen, wie etwa Trunkenheitsfahrten, verbieten (B.v. 20.5.2016 - 11 ZB 16.556 - juris; B.v. 12.3.2014 - 11 CS 13.2562 - juris; B.v. 22.6.2012 - 11 ZB 12.837 - juris; SächsOVG, B.v. 24.7.2008 - 3 B 18/08 - VRR 2008, 403).

    Alkoholabstinenz ist zu fordern, wenn - wie hier - aufgrund der Lerngeschichte anzunehmen ist, dass sich ein konsequenter kontrollierter Umgang mit alkoholischen Getränken nicht erreichen lässt (vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2016 - 11 ZB 16.556 - juris; B.v. 27.9.2013 - 11 CS 13.1399 - juris mit Verweis auf Nr. 3.11.1 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit, Heft M 115, 2009 sowie auf die Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie - DGVP - und Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin - DGVM -, Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, Beurteilungskriterien, 3. Aufl. 2013, S. 133 ff.).

  • VG Augsburg, 21.12.2016 - Au 3 E 16.1693

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ablehnung einer schulaufsichtlichen

    Alkoholmissbrauch im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden kann (Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV; vgl. BayVGH, B. v. 20.5.2016 - 11 ZB 16.556 - juris Rn. 15).
  • OVG Saarland, 21.12.2017 - 1 B 720/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis infolge Alkoholabhängigkeit

    Weder ein positives Fahreignungsgutachten noch die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis steht der Berücksichtigung früherer Zuwiderhandlungen (hier: der Trunkenheitsfahrt) entgegen.(so auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.5.2016 - 11 ZB 16.556 -, juris, Rdnr. 17).
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