Rechtsprechung
   VG Greifswald, 15.11.2019 - 11 B 1033/19 HGW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,45264
VG Greifswald, 15.11.2019 - 11 B 1033/19 HGW (https://dejure.org/2019,45264)
VG Greifswald, Entscheidung vom 15.11.2019 - 11 B 1033/19 HGW (https://dejure.org/2019,45264)
VG Greifswald, Entscheidung vom 15. November 2019 - 11 B 1033/19 HGW (https://dejure.org/2019,45264)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,45264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2018 - 3 ZD 10/17

    Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung einer Lehrerin; Beamtenrechtliche

    Auszug aus VG Greifswald, 15.11.2019 - 11 B 1033/19
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung bestehen demnach nicht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (= mindestens 51 Prozent) für den Ausspruch der Höchstmaßnahme besteht (OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.02.2018 - 3 ZD 10/17 -, juris, Rn. 24 und 28).

    Ist die von der Norm vorausgesetzte Prognose sachlich gerechtfertigt, sind weitere Ermessenserwägungen regelmäßig nicht indiziert (OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.02.2018 - 3 ZD 10/17 -, juris, Rn. 30).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2015 - 10 M 8/15

    Disziplinarrecht: Zur Berechnung des Einbehaltungssatzes gemäß § 38 Abs. 2 DG LSA

    Auszug aus VG Greifswald, 15.11.2019 - 11 B 1033/19
    Auch unter Berücksichtigung des Gebots des hinreichenden Abstands des gekürzten Betrages gegenüber dem Regelsatz der Sozialhilfe (vgl. statt vieler OVG Magdeburg, Beschl. v. 23.11.2015 - 10 M 8/15 - juris, Rn. 9, nach dem das verbleibende Netto-Gehalt nach Abzug der berücksichtungsfähigen Aufwendungen um mindestens 15 % über dem sozialhilferechtlichen Regelbedarf zu liegen hat) ist der dem Antragsteller verbleibende Mehrwert nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 24.04.1980 - 1 DB 9.80
    Auszug aus VG Greifswald, 15.11.2019 - 11 B 1033/19
    Es verbleiben ausreichende finanzielle Mittel, um einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten, wobei zumutbare Einschränkungen des Lebensstandards durch den Betroffenen hinzunehmen sind (BVerwG, Beschl. v. 24.04.1980 - 1 DB 9/80 -, juris, Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 10 L 4/13

    Außerdienstliches Fehlverhalten von Polizeibeamten

    Auszug aus VG Greifswald, 15.11.2019 - 11 B 1033/19
    Daran fehlt es, wenn ein Polizeibeamter dienstliche Munition mit der Absicht rechtswidriger Weitergabe erwirbt; die Schwere eines Dienstvergehens von Berufswaffenträgern im Umgang mit Munition und Waffen rechtfertigt eine Ahndung mit einer gehörigen Disziplinarmaßnahme mit Außenwirkung (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 10.10.2013 - 10 L 4/13 -, juris, Rn. 57).
  • VG München, 19.02.2019 - M 5 S 19.115

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (hier: Realschuldirektor) wegen Verstoß

    Auszug aus VG Greifswald, 15.11.2019 - 11 B 1033/19
    Jedenfalls durch die Auseinandersetzung des Antragsgegners mit den gegen das Verbot vorgebrachten Argumenten im Rahmen des behördlichen als auch des gerichtlichen Antragsverfahrens wurde das in der Anhörungspflicht enthaltene Gebot gewahrt, ein etwaiges Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und - im Hinblick auf eine etwaige Abänderung der getroffenen Verfügung - in Erwägung zu ziehen (vgl. VG München, Beschl. v. 19.02.2019 - M 5 S 19.115 -, juris, Rn. 29).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2019 - 4 MB 58/19

    Sondernutzung - Plakatwerbung an einem Schaltkasten für

    Sollte das OVG Münster in Anwendung der §§ 14, 18 Abs. 1 StrWG NRW an dieser Stelle eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs verlangen (Urt. v. 03.09.2018 - 11 A 546/15 -, juris Rn. 51 a.E.; Beschl. v. 07.02.2019 - 11 B 1033/19 -, juris Rn. 6, 18), kann dem für das schleswig-holsteinische Straßen- und Wegerecht nicht gefolgt werden.

    Das Verwaltungsgericht kommt zu dem Schluss, dass die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraums durch den streitgegenständlichen Schaltkasten auch dann durch § 68 Abs. 1 TKG abgedeckt bleibt, wenn an ihm Werbung angebracht wird, die ihrerseits nicht dem Betrieb von Telekommunikationslinien dient(wie OVG Münster, Beschl. v. 07.02.2019 - 11 B 1033/19 -, juris Rn. 16).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht